SteuerPedia
01
§ 50d EStG, MLI/PPT und Verständigungsverfahren
Bei deutschen Quellensteuern können § 50d Absatz 3 EStG, die allgemeinen Missbrauchsregeln, der Nutzungsberechtigtenvorbehalt des DBA und der Principal Purpose Test des MLI nebeneinander relevant werden. Die Entlastung ist im Verfahren nach § 50c EStG zu beantragen; ein Verständigungsverfahren kann einen Abkommenskonflikt aufgreifen, ersetzt aber weder den Entlastungsantrag noch nationale Rechtsbehelfe.
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02
Abfall- und Müllgebühren auf Mallorca: Eigentümer, Mieter und Gemeindeunterschiede
Auf Mallorca gibt es keinen einheitlichen Inselbetrag für die Müllentsorgung. Die jeweilige Gemeinde regelt, ob sie eine kommunale Gebühr oder eine nichtsteuerliche öffentlich-rechtliche Leistung erhebt, nach welchen Merkmalen sie berechnet wird und wer gegenüber der Verwaltung zahlen muss. Ob der Vermieter die Kosten an den Mieter weitergeben darf, ist eine zweite, vertragliche Frage.
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03
AEAT | Staatliches Finanzamt
Die AEAT verwaltet staatliche Steuern und Zollverfahren in Spanien. Der Beitrag erklärt ihre Zuständigkeit auf Mallorca, benötigte Identifikationsnummern sowie Verfahren und Fristen.
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04
§ 50i EStG und fortbestehende deutsche Besteuerungsrechte
§ 50i EStG ist kein allgemeines Wegzugsgesetz, sondern eine enge Altfall- und Treaty-Override-Regel. Sie kann bei historisch gebundenen Wirtschaftsgütern und Anteilen deutsche Besteuerungsrechte trotz DBA fortführen.
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05
Abfindungen in Spanien besteuern: Befreiung, Grenze, Rückkehr und Deutschlandbezug
Eine Abfindung ist in Spanien nicht allein deshalb steuerfrei, weil sie bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Entscheidend sind arbeitsrechtlicher Beendigungsgrund, gesetzlich zwingender Betrag, echte Trennung, die Grenze von 180.000 Euro sowie Ansässigkeit und Tätigkeitsstaaten. Bei Deutschlandbezug müssen Abfindung, Bonus, Urlaub, Sachbezüge, Aktienvergütung, Organvergütung, Payroll und Sozialversicherung getrennt zugeordnet werden.
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06
Ansässigkeit - eine signifikante Problemstellung
Wohnort, Familie, Aufenthaltstage und wirtschaftliche Beziehungen können gleichzeitig an Deutschland und Spanien anknüpfen. Der Beitrag erklärt die Prüfung nach nationalem Recht und DBA.
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07
Abfindung, Bonus und nachträglicher Arbeitslohn nach dem Umzug
Eine Zahlung nach dem Umzug nach Spanien wird steuerlich nicht allein dem neuen Wohnsitz oder dem Auszahlungstag zugeordnet. Bei Bonus, Abfindung, Freistellungsvergütung und Aktienvergütung müssen Zahlungsart, Erdienungszeitraum, tatsächliche Arbeitsorte, Organstellung und DBA-Ansässigkeit getrennt geprüft werden. Lohnsteuerabzug, Jahresveranlagung und Sozialversicherung folgen zudem unterschiedlichen Regeln.
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08
Abschreibungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen in der Körperschaftsteuer
Bei spanischen Kapitalgesellschaften folgt die steuerliche Bemessungsgrundlage grundsätzlich dem handelsrechtlichen Ergebnis, wird aber durch die Ley del Impuesto sobre Sociedades korrigiert. Gerade bei Abschreibungen, Rückstellungen und Wertminderungen entscheidet deshalb nicht allein die Buchung, sondern auch, ob die jeweilige steuerliche Voraussetzung am Bilanzstichtag erfüllt und nachweisbar ist.
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09
Ansässigkeit: Unterschiede Spanien und Deutschland
Spanien beurteilt die Ansässigkeit grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr, Deutschland nach Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt. Bei Doppelansässigkeit greift die feste Stufenfolge des Abkommens.
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10
Advance Pricing Agreement, verbindliche Auskunft und Verständigungsverfahren bei Verrechnungspreisen
Verbindliche Auskunft, Advance Pricing Agreement und Verständigungsverfahren lösen unterschiedliche Probleme und wirken nicht gegenüber denselben Behörden. Entscheidend sind Zeitpunkt, Rechtsfrage, betroffene Staaten und der Stand der Transaktion. Für Deutschland–Spanien-Fälle müssen nationale Verfahren und das DBA koordiniert werden.
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11
AEAT – Agencia Tributaria: Aufgaben, Zuständigkeit und Verfahren
Die Agencia Tributaria verwaltet Spaniens staatliche Steuern und Zollangelegenheiten. Der Überblick erklärt, wann auf Mallorca die AEAT oder die balearische ATIB zuständig ist und was bei Identifikation, Online-Verfahren, Zustellungen, Fristen und Rechtsbehelfen zu beachten ist.
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12
Außenprüfung
Die Außenprüfung folgt in Deutschland und Spanien unterschiedlichen Verfahrensregeln. Der Überblick erklärt Prüfungsumfang, Mitwirkung, Fristen, Abschluss und Rechtsbehelfe.
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13
AfA | Absetzung für Abnutzung | Abschreibung
Die AfA verteilt die Kosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter auf ihre Nutzungsjahre. Der Beitrag erklärt deutsche und spanische Regeln, Gebäudeabschreibung sowie Besonderheiten bei vermieteten Immobilien auf Mallorca.
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14
AIA | Allgemeiner Informationsaustausch OECD-Staaten
Der automatische Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten zwischen Deutschland und Spanien: Wer betroffen ist, welche Daten gemeldet werden und was Kontoinhaber beachten sollten.
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Aufbewahrungsfristen und Beweislast im spanischen Steuerrecht
Die Aufbewahrungsdauer hängt in Spanien von Dokumentart, Fristbeginn und Rechtsgebiet ab. Der Überblick ordnet Grund- und Sonderfristen für Privatpersonen und Unternehmen ein.
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AG & Co. KG und Stiftung & Co. KG
AG & Co. KG und Stiftung & Co. KG sehen ähnlich aus, folgen aber auf Rechtsträger-, Organ-, Gewerblichkeits-, Haftungs- und Nachfolgeebene unterschiedlichen Regeln.
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AIE und UTE: projektbezogene Unternehmensformen in Spanien
AIE und UTE ermöglichen Unternehmen in Spanien eine gemeinsame Tätigkeit, folgen aber unterschiedlichen Rechtsmodellen. Die AIE ist eine rechtsfähige Hilfsorganisation für die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder; die UTE ist eine nicht rechtsfähige, zeitlich an ein konkretes Werk, eine Dienstleistung oder Lieferung gebundene Kooperation. Steuerlich bleiben beide eigene Körperschaftsteuerpflichtige, doch werden Ergebnisse und weitere Besteuerungsmerkmale unter den gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise den Mitgliedern zugerechnet.
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Bücher zu Steuern und Recht in Spanien | Mallorca 2030
Fachbücher helfen, Steuer-, Rechts- und Immobilienthemen zu strukturieren, sind aber keine Rechtsquelle. Der Beitrag zeigt, wie Rechtsstand, Zielgruppe und Aussagen mit BOIB, BOE, AEAT und DBA abgeglichen werden.
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AG, SE und KGaA: Aktionär zieht nach Mallorca
AG, SE und KGaA bleiben trotz des privaten Umzugs des Anteilseigners eigene Rechtsträger. Anteilseignerrolle, Organfunktion, KGaA-Sonderstellung, Wegzugsteuer, Zahlungen, Verkauf und Spanien sind getrennt zu prüfen.
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AJD auf den Balearen: notarielle Urkunden und Steuersatz
Die balearische Steuer auf dokumentierte Rechtsakte, kurz AJD, belastet nicht jede notarielle Urkunde automatisch mit einem Prozentsatz. Entscheidend sind Inhalt, Registerfähigkeit, Steuerart, Bemessungsgrundlage, Belegenheit und das Datum der Beurkundung; bei Immobilienkäufen kann AJD mit IVA zusammentreffen, mit ITP für denselben Erwerbsvorgang dagegen grundsätzlich nicht.
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21
CIF | Steuernummer juristische Personen
CIF ist die historische Bezeichnung, NIF der heutige amtliche Begriff. Der Artikel erklärt Antrag, vorläufige und endgültige Nummer sowie die Abgrenzung zu NIE und NIF-IVA.
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