Kurz & klar
Müllgebühren auf Mallorca richten sich nach der Satzung und dem Abrechnungsmodell der jeweiligen Gemeinde. Bei kommunalen Gebühren kann der Nutzer der Leistung Beitragsschuldner sein, während der Eigentümer gesetzlich als Ersatzschuldner in Anspruch genommen und die Kosten grundsätzlich an den Begünstigten weitergeben kann; bei nichtsteuerlichen öffentlichen Entgelten entscheidet die konkrete Regelung. Eine Umlage auf den Mieter ändert die öffentlich-rechtliche Zahlungspflicht nicht. Bei Wohnraummiete gelten die besonderen Schrift- und Betragsanforderungen für nicht individualisierbare Kosten; eine bereits eindeutig der Wohnung zugeordnete Müllabgabe kann bei vereinbarter Umlage anders zu behandeln sein.
Die laufenden Kosten der Abfallentsorgung werden auf Mallorca kommunal organisiert. Deshalb kann eine Wohnung in Palma nach einem anderen System abgerechnet werden als ein Haus in Calvià, Andratx, Sóller oder Alcúdia. Schon die Bezeichnung kann wechseln: In einer Gemeinde handelt es sich um eine kommunale tasa, in einer anderen um eine prestación patrimonial de carácter público no tributario, also ein nichtsteuerliches öffentlich-rechtliches Entgelt.
Das Wichtigste im Überblick
- Es gibt keine mallorcaweit einheitliche Müllgebühr. Maßgeblich sind Gemeinde, Abrechnungsjahr, Objektart, Nutzung und die aktuelle örtliche Satzung beziehungsweise Tarifregelung.
- Die Berechnung kann an Fläche, Nutzung, Kategorie, Betten oder Plätze, Behälter, Abholsystem, Wasserverbrauch oder andere örtliche Merkmale anknüpfen. Ein Betrag aus einer Nachbargemeinde ist nicht übertragbar.
- Eigentümer und Nutzer sind getrennt zu prüfen. Bei einer kommunalen Gebühr für Leistungen zugunsten von Wohnungs- oder Geschäftsraumnutzern kann der Eigentümer gesetzlicher Ersatzschuldner sein und die Quote grundsätzlich auf den Begünstigten abwälzen. Bei einem nichtsteuerlichen öffentlichen Entgelt muss zusätzlich die konkrete Regelung gelesen werden.
- Der Mietvertrag ändert nicht den Zahlungspartner der Gemeinde. Er entscheidet nur, wer die Kosten im Innenverhältnis wirtschaftlich tragen soll.
- Bei gewöhnlicher Wohnraummiete muss eine Umlage nicht individualisierbarer Abgaben schriftlich vereinbart und der jährliche Betrag bei Vertragsschluss angegeben werden. Bei Saison- oder Geschäftsraummiete besteht mehr Vertragsfreiheit; touristische Beherbergung folgt einem anderen Rechtsrahmen.
- Leerstand beseitigt die Forderung nicht automatisch. Viele Regelungen knüpfen an die Bereitstellung des Dienstes oder an eine Objektkategorie an, nicht an die tatsächlich gefüllte Mülltonne.
Warum die Gebühren seit 2025 besonders genau zu prüfen sind
Das staatliche Abfallgesetz verpflichtet die Gemeinden, für Abfallsammlung, -transport und -behandlung eine spezifische, differenzierte und nicht defizitäre Gebühr oder ein entsprechendes nichtsteuerliches öffentlich-rechtliches Entgelt einzuführen. Artikel 11 Absatz 3 der Ley 7/2022 formuliert dies mit „específica, diferenciada y no deficitaria“ (spanischer Originalwortlaut, Auszug). Die Belastung soll die tatsächlichen direkten und indirekten Kosten abbilden und Systeme fördern, bei denen Abfallvermeidung und richtige Trennung berücksichtigt werden können.
Das Gesetz trat am 10. April 2022 in Kraft und setzte eine Frist von drei Jahren. Rechnerisch endete diese Frist am 10. April 2025. Viele Gemeinden haben deshalb ihre Systeme, Tarifstufen und Ermäßigungen neu geordnet. Für einen Bescheid des Jahres 2026 darf nicht ungeprüft eine ältere Satzung verwendet werden.
Drei Ebenen müssen getrennt werden
1. Staatlicher Rechtsrahmen
Das spanische Kommunalabgabenrecht erlaubt Entgelte für örtliche Leistungen, die einzelnen Personen besonders zugutekommen oder sie betreffen. Abfallsammlung, -behandlung und -beseitigung sind ausdrücklich als kommunale Leistungsbereiche genannt. Das staatliche Abfallgesetz verlangt seit 2025 eine kostendeckend ausgerichtete, differenzierte Finanzierung.
2. Gemeinde und Leistungserbringer
Die Gemeinde bestimmt durch Satzung oder Tarifregelung insbesondere:
- die Rechtsform des Entgelts;
- den erfassten Dienst;
- den Zahlungspflichtigen;
- Tarifkategorien und Bemessungsmerkmale;
- Entstehungszeitpunkt und Abrechnungszeitraum;
- Ermäßigungen, Befreiungen und Nachweise;
- Meldung, Bescheid, Zahlungsweg und Rechtsbehelf.
Wird der Dienst durch ein kommunales Unternehmen oder einen privaten Konzessionär erbracht, kann statt einer Steuergebühr ein nichtsteuerliches öffentlich-rechtliches Entgelt vorgesehen sein. Die wirtschaftliche Funktion ist ähnlich, die genaue Rechtsgrundlage und der Verfahrensweg können sich aber unterscheiden.
3. Vertrag zwischen Eigentümer und Nutzer
Der Miet-, Pacht- oder Betreibervertrag verteilt die Kosten nur intern. Selbst eine eindeutige Klausel macht den Mieter nicht automatisch zum Schuldner gegenüber Gemeinde oder Leistungserbringer. Umgekehrt bedeutet ein an den Eigentümer adressierter Bescheid nicht zwingend, dass er die Kosten endgültig wirtschaftlich tragen muss.
Wer gegenüber der Gemeinde zahlen muss
Kommunale Gebühr als tasa
Bei einer echten kommunalen Gebühr ist grundsätzlich die Person Beitragsschuldner, die den Dienst beantragt, nutzt oder von ihm betroffen ist. Für Leistungen, die Bewohner oder Nutzer von Wohnungen und Geschäftsräumen betreffen, ordnet das staatliche Kommunalabgabenrecht den Eigentümer jedoch als Ersatzschuldner ein. Der Eigentümer kann die Quote grundsätzlich auf den jeweiligen Begünstigten weitergeben.
Das führt zu zwei unterschiedlichen Antworten:
- Außenverhältnis: Die Gemeinde kann sich nach der Satzung und der gesetzlichen Ersatzschuldnerschaft an den Eigentümer halten.
- Innenverhältnis: Ob und in welcher Höhe der Eigentümer vom Mieter Erstattung verlangen kann, richtet sich nach Mietrecht und Vertrag.
Nichtsteuerliches öffentlich-rechtliches Entgelt
Bei einer prestación patrimonial de carácter público no tributario ist die gesetzliche Gebührenregel nicht ohne Weiteres eins zu eins anzuwenden. Entscheidend ist die örtliche Tarifregelung. Calvià bestimmt in seiner 2026 verlinkten Abfallregelung beispielsweise ausdrücklich, dass die von der Leistung begünstigte oder betroffene Person belastet wird, der Eigentümer aber als Ersatzschuldner auftreten und die Kosten an den Begünstigten weitergeben kann.
Eigentum, Nießbrauch und tatsächliche Nutzung
Grundbuch- oder Katasterdaten, ein Nießbrauch, ein Mietvertrag und der tatsächliche Nutzer können auseinanderfallen. Die Forderung wird nicht allein danach korrigiert, wer wirtschaftlich „eigentlich“ zahlen sollte. Für eine Änderung braucht die zuständige Stelle regelmäßig Nachweise wie Eigentumsurkunde, Katasterreferenz, Nießbrauchstitel, Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Gewerbe- oder Tourismusdaten und den Zeitpunkt der Nutzungsänderung.
Wie Gemeinden unterschiedlich berechnen
Örtliche Modelle können stark voneinander abweichen. Häufige Bemessungsmerkmale sind:
| Objekt oder Nutzung | Mögliche örtliche Bemessung |
|---|---|
| Dauerhaft genutzte Wohnung | Fläche, Objektkategorie, Haushalts- oder Grundtarif |
| Ferienwohnung | genehmigte Plätze, Nutzungstage, eigene touristische Kategorie |
| Hotel oder touristisches Apartment | Plätze, Einheiten, Kategorie, Verpflegungsangebot |
| Restaurant, Bar, Laden oder Büro | Nutzfläche, Tätigkeit, Öffnungszeit, Behälter oder Abfallpotenzial |
| Gemeinschaftsanlage | Gesamtobjekt, einzelne Einheiten oder Verteilung nach Satzung |
| Leerstehendes Objekt | häufig weiterhin Grund- oder Objekttarif; Ausnahmen nur nach örtlicher Regelung |
Beispiel Calvià 2026
Die vom offiziellen Calvià-Portal für 2026 verlinkte Regelung stuft gewöhnliche Wohnungen nach Fläche ein. Genannt werden folgende Jahresbeträge vor möglichen Ermäßigungen und gegebenenfalls zuzüglich gesetzlich anfallender IVA. Die Satzung sieht diesen IVA-Zuschlag ausdrücklich vor; die Zahlen sind daher nicht in jedem Fall abschließende Rechnungsbeträge:
| Wohnungsfläche nach Tarifstufe | Jahresbetrag |
|---|---|
| bis 69 m² | 136,46 € |
| mehr als 69 bis 110 m² | 163,49 € |
| mehr als 110 bis 200 m² | 234,33 € |
| mehr als 200 m² | 287,86 € |
Für touristisch vermarktete Wohnungen mit einer Zulassung für mehr als 60 Tage nennt die Regelung 108,86 Euro je genehmigtem Platz und Jahr. Ein Objekt mit sechs Plätzen käme damit vor Ermäßigungen auf:
6 × 108,86 € = 653,16 € jährlich, gegebenenfalls zuzüglich gesetzlich anfallender IVA.
Diese Zahlen sind ausschließlich ein Beispiel für Calvià und den dort veröffentlichten Stand. Sie dürfen nicht auf Palma oder eine andere Gemeinde übertragen werden.
Calvià sieht außerdem tarifliche Minderungen für bestimmte Systeme der getrennten Sammlung und Nutzung kommunaler Einrichtungen vor. Solche Ermäßigungen wirken nur, wenn die örtlichen Voraussetzungen und Nachweise erfüllt sind.
Beispiel Palma
In Palma kann EMAYA auf einer kombinierten Rechnung mehrere Positionen ausweisen. Die Rechnungsinformation trennt unter anderem Wasser, Kanalisation, regionalen Abwasserkanon und den kommunalen Abfallbereich RSU. Der RSU-Teil kann aus einer festen und einer verbrauchsbezogenen Komponente bestehen. Damit kann ein Merkmal der Wasserrechnung mittelbar auch für die Abfallposition relevant sein, obwohl Wasserpreis und Müllentgelt rechtlich getrennte Leistungen bleiben.
Palma veröffentlicht außerdem eigene soziale Ermäßigungen. Die aktuell abrufbare EMAYA-Regelung nennt für qualifizierte einkommensschwache Haushalte unter anderem eine Ermäßigung von 80 Prozent auf die festen RSU-Quoten. Voraussetzungen, Antrag, Unterlagen und Geltungsdauer müssen im Einzelfall eingehalten werden.
Eigentümer, Eigennutzer und Leerstand
Eigengenutzte Immobilie
Bei Eigennutzung trägt der Eigentümer die öffentliche Forderung und die wirtschaftliche Belastung regelmäßig selbst. Zu prüfen sind trotzdem die richtige Objektkategorie, Fläche, Zahl der Einheiten und mögliche Sozial- oder Trennungsanreize.
Leerstehende Immobilie
Ein vorübergehender Leerstand führt nicht automatisch zu Null Euro. Der Dienst kann als bereitgestellt gelten, auch wenn tatsächlich wenig oder kein Müll anfällt. Calvià stellt etwa für bestimmte gewerbliche Fälle klar, dass eine vorübergehende Nichtnutzung von weniger als zwölf Monaten nicht ohne Weiteres als Beendigung gilt. Für Wohnungen oder andere Gemeinden können andere Regeln gelten.
Wer eine Ermäßigung, Abmeldung oder Korrektur wegen Nichtnutzung beansprucht, benötigt die in der örtlichen Regelung verlangten Nachweise. Ein abgelesener Nullverbrauch bei Wasser kann ein Indiz sein, ersetzt aber nicht zwingend den vorgeschriebenen Antrag.
Eigentümergemeinschaft
Bei Gebäuden mit mehreren Einheiten ist zu unterscheiden, ob jede Einheit einen eigenen Bescheid erhält, die Gemeinschaft Adressatin ist oder ein Leistungserbringer über eine Sammelrechnung abrechnet. Die Verteilung innerhalb der Gemeinschaft richtet sich anschließend nach Teilungserklärung, Gemeinschaftsbeschlüssen und gegebenenfalls Einzelverträgen.
Langzeitmiete: Wann die Umlage wirksam ist
Für eine Wohnung, die dem dauerhaften Wohnbedarf des Mieters dient, gilt Artikel 20 der spanischen Mietrechtsordnung. Nicht individualisierbare allgemeine Kosten, Dienste, Abgaben und Lasten können dem Mieter auferlegt werden, wenn:
- die Vereinbarung schriftlich getroffen wird und
- sie den jährlichen Betrag dieser Kosten bei Vertragsschluss angibt.
Artikel 20 Absatz 1 LAU verlangt hierfür „constar por escrito y determinar el importe anual de dichos gastos a la fecha del contrato“ (spanischer Originalwortlaut, Auszug).
Davon sind Abgaben zu unterscheiden, die bereits eindeutig der einzelnen Mietwohnung zugeordnet sind. Nach dem Urteil des Tribunal Supremo 1637/2025 vom 17. November 2025 kann die vereinbarte Umlage einer solchen Müllabgabe auch ohne Angabe des Jahresbetrags wirksam sein. Individualisierbarkeit setzt nicht zwingend einen eigenen Zähler voraus.
Eine Klausel wie „sämtliche kommunalen Steuern und Gebühren trägt der Mieter“ ist deshalb bei Wohnraummiete riskant, wenn bei nicht individualisierbaren Kosten der erforderliche Jahresbetrag fehlt. Der Vertrag sollte die konkrete Müllposition, den Ausgangsbetrag, den Abrechnungsmodus und den Umgang mit späteren Satzungsänderungen klar beschreiben.
Das Gesetz stellt zugleich klar, dass eine Vereinbarung über Abgaben die Verwaltung nicht bindet. Bleibt der Bescheid gegenüber dem Eigentümer offen, kann dieser nicht allein mit dem Mietvertrag einwenden, die Gemeinde müsse zuerst den Mieter verfolgen.
Individuell durch Zähler erfasste Dienste trägt nach dem Mietrecht grundsätzlich der Mieter. Die Müllposition ist jedoch nicht allein deshalb ein individuell gemessener Dienst, weil sie zusammen mit Wasser abgerechnet wird. Entscheidend ist, ob die Abfallposition selbst der einzelnen Wohnung eindeutig zugeordnet ist oder erst aus gemeinschaftlichen Kosten verteilt werden muss.
Beispiel: Wohnung mit 95 m² in Calvià
Annahmen: gewöhnliche Wohnnutzung, Tarifstufe über 69 bis 110 m², keine Ermäßigung. Der veröffentlichte Jahrestarif beträgt 163,49 Euro, gegebenenfalls zuzüglich gesetzlich anfallender IVA.
- Ist im Wohnraummietvertrag schriftlich vereinbart, dass der Mieter genau diese kommunale Müllposition trägt, kann der Vermieter die Kosten grundsätzlich im Innenverhältnis abrechnen. Die Angabe des Jahresbetrags ist bei nicht individualisierbaren Kosten erforderlich, bei einer bereits eindeutig der Wohnung zugeordneten Abgabe nach der genannten Rechtsprechung dagegen nicht zwingend.
- Fehlt eine wirksame Vereinbarung, bleibt die wirtschaftliche Weitergabe streitanfällig.
- Gegenüber dem öffentlichen Gläubiger kann der Eigentümer trotz Umlageklausel weiterhin Ersatzschuldner bleiben.
Eine unterjährige Aufteilung nach Monaten ist eine vertragliche Rechenregel. Sie folgt nicht automatisch aus der kommunalen Jahresveranlagung.
Saisonmiete, Geschäftsraummiete und touristische Vermietung
Saisonmiete
Eine echte Saisonmiete dient einem vorübergehenden Bedarf und ist mietrechtlich eine Nutzung zu anderen Zwecken als dauerhaftes Wohnen. Hier hat die vertragliche Regelung größeres Gewicht. Kostenart, Abrechnungsperiode, Beginn und Ende, Nachweis und anteilige Verteilung sollten ausdrücklich festgelegt werden.
Geschäftsraummiete
Auch bei Laden, Büro, Restaurant oder Lager ist die Vereinbarung der Parteien vorrangig. Wegen der oft nutzungsabhängigen Tarifkategorien sollte der Vertrag zusätzlich regeln, wer Änderungen der Tätigkeit, Öffnungszeiten, Fläche, Behälter oder Abfallmengen meldet. Eine falsche Gewerbekategorie kann deutlich höhere Nachforderungen auslösen.
Touristische Beherbergung
Eine tourismusrechtlich geregelte Kurzzeitbeherbergung ist nicht mit normaler Wohnraummiete gleichzusetzen. Der Betreiber kalkuliert kommunale Müllkosten typischerweise in den Übernachtungspreis ein. Diese Kosten sind nicht die balearische Touristensteuer und dürfen nicht als solche bezeichnet werden.
Verkauf und Betreiberwechsel
Bei einem Verkauf ist zu prüfen, wann die örtliche Forderung entsteht und wer im Abrechnungsjahr gegenüber der Verwaltung geführt wird. Periodische Abgaben können am 1. Januar entstehen; die Satzung kann für An- oder Abmeldungen eigene Halbjahres- oder andere Aufteilungsregeln vorsehen.
Calvià lässt die Abfallleistung nach seiner Regelung am 1. Januar entstehen. Bei Aufnahme im ersten Halbjahr fällt grundsätzlich der volle, bei Aufnahme im zweiten Halbjahr der halbe Jahresbetrag an. Bei einer wirksamen Beendigung im ersten Halbjahr kann eine hälftige Erstattung beantragt werden; eine Beendigung im zweiten Halbjahr führt dort grundsätzlich nicht zu einer weiteren Kürzung.
Ein notarieller Kaufvertrag kann Verkäufer und Käufer intern zu einer zeitanteiligen Verteilung verpflichten. Diese Vereinbarung ändert aber nicht automatisch den Adressaten des kommunalen Bescheids. Im Kaufprozess sollten daher offene Forderungen, laufendes Jahr, künftige Kontodaten und Änderungsanzeigen ausdrücklich geprüft werden.
Steuerliche Behandlung beim Vermieter
Die Müllgebühr ist ihrer Art nach eine laufende Objekt- oder Betriebsausgabe. Sie wird nicht allein durch Zahlung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zu einer baulichen Verbesserung, zu Finanzierungskosten oder zu Veräußerungskosten.
- Spanischer IRPF: Trägt ein in Spanien steuerpflichtiger Vermieter die Abgabe für ein vermietetes Objekt, kann sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen als objektbezogene Abgabe bei der Ermittlung der Nettomieteinnahmen relevant sein. Erstattungen des Mieters und Zeiträume der Eigennutzung müssen getrennt werden.
- Spanischer IRNR: Bei Nichtresidenten hängt der Kostenabzug insbesondere vom Ansässigkeitsstaat, der direkten wirtschaftlichen Verknüpfung mit den spanischen Mieteinnahmen und den besonderen Regeln des IRNR ab. Die Zahlung allein garantiert keinen Abzug.
- IVA: Das kommunale Entgelt selbst und eine Weiterbelastung im Miet- oder Beherbergungsverhältnis sind zwei verschiedene Vorgänge. Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung kann eine Kostenerstattung Teil des Entgelts sein; bei steuerbefreiter Wohnraumvermietung entsteht nicht allein wegen der Müllkosten eine steuerpflichtige Vermietung. Die konkrete Rechnung muss zum umsatzsteuerlichen Status der Hauptleistung passen.
- Deutschland–Spanien: Die Gebühr entscheidet weder über die steuerliche Ansässigkeit noch über die Zuweisung von Immobilienerträgen im Doppelbesteuerungsabkommen. Bei deutscher Erklärungspflicht ist separat zu prüfen, wie die in Spanien belegene Immobilie und die tatsächlich getragenen Kosten behandelt werden.
Bescheid und Rechnung richtig prüfen
Folgende Angaben sollten abgeglichen werden:
- Gemeinde und zuständiger Leistungserbringer;
- Rechtsform der Forderung: Gebühr oder nichtsteuerliches öffentlich-rechtliches Entgelt;
- Abrechnungsjahr und Leistungszeitraum;
- Katasterreferenz, Adresse und Einheit;
- Eigentümer, Nutzer, Vertragsinhaber oder Betreiber;
- Objektart und Nutzungskategorie;
- Fläche, Plätze, Einheiten, Behälter oder andere Tarifmerkmale;
- angewandte Ermäßigung und deren Gültigkeitsdauer;
- Zahlungsfrist, Kontoverbindung oder Lastschrift;
- Rechtsbehelfsbelehrung.
Bei Abweichungen sollten nicht nur Zahlung und Mietvertrag, sondern auch Katasterunterlagen, Escritura, Nutzungs- oder Tourismuslizenz, Gewerbeanmeldung, Übergabeprotokoll und frühere Bescheide beigefügt werden.
Typische Fehler
- Einen Betrag aus Palma auf ein Objekt in Calvià oder einer anderen Gemeinde übertragen.
- Gebühr und nichtsteuerliches öffentlich-rechtliches Entgelt rechtlich gleich behandeln, ohne die örtliche Regelung zu lesen.
- Annehmen, der Mieter werde durch eine Vertragsklausel automatisch Schuldner gegenüber der Gemeinde.
- Bei Wohnraummiete nicht individualisierbare Kosten ohne die erforderliche schriftliche Vereinbarung und Jahresbetragsangabe umlegen.
- Leerstand mit einer automatischen Befreiung gleichsetzen.
- Ferienwohnung, Saisonmiete und dauerhafte Wohnraummiete in dieselbe Tarif- oder Vertragskategorie einordnen.
- Eine Sozial- oder Trennungsermäßigung ohne rechtzeitigen Antrag und Nachweis einrechnen.
- Bei Verkauf nur taggenau zwischen Käufer und Verkäufer teilen, obwohl die Satzung anders abrechnet.
- Die Müllgebühr als Anschaffungskosten oder pauschal als Veräußerungskosten behandeln.
- Kommunale Müllkosten mit der balearischen Touristensteuer verwechseln.
Häufige Fragen
Wer zahlt bei einer vermieteten Wohnung: Eigentümer oder Mieter?
Gegenüber der Gemeinde kann der Eigentümer als Ersatzschuldner haften. Ob der Mieter die Kosten wirtschaftlich erstatten muss, richtet sich nach Mietart, Vertrag und bei Wohnraummiete nach den Anforderungen des Artikels 20 LAU.
Kann die Gemeinde direkt den Mieter verfolgen?
Das hängt von der Rechtsform und der örtlichen Regelung ab. Bei einer kommunalen Gebühr ist der Nutzer Beitragsschuldner, der Eigentümer kann aber Ersatzschuldner sein. Die Verwaltung ist nicht an die interne Kostenklausel gebunden.
Muss ich bei Leerstand zahlen?
Häufig ja, weil die Bereitstellung des Dienstes oder die Objektkategorie genügt. Eine Befreiung oder Abmeldung besteht nur, wenn die örtliche Regelung sie vorsieht und die Nachweise fristgerecht eingereicht werden.
Warum ist die Rechnung in Palma anders als in Calvià?
Weil jede Gemeinde ihr eigenes Finanzierungs- und Tarifmodell festlegt. Palma kann die RSU-Position über EMAYA in eine kombinierte Versorgungsrechnung integrieren; Calvià veröffentlicht eigenständige flächen-, einheiten- oder platzbezogene Tarifstufen.
Ist die Umlageklausel „alle Nebenkosten trägt der Mieter“ ausreichend?
Eine so allgemeine Klausel sollte die konkrete Müllposition eindeutig erfassen. Für nicht individualisierbare Abgaben verlangt Artikel 20 LAU eine schriftliche Vereinbarung und die Angabe des jährlichen Betrags bei Vertragsschluss. Bei bereits eindeutig der Wohnung zugeordneten Abgaben ist die Jahresbetragsangabe nach STS 1637/2025 dagegen nicht zwingend.
Amtliche Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand dieses Artikels: 11. August 2026. Kommunale Beträge und Verfahrensfristen sind dynamisch. Vor jeder Zahlung oder Vertragsabrechnung ist die für Gemeinde, Jahr, Objekt und Nutzung geltende Originalregelung zu öffnen.
- Real Decreto Legislativo 2/2004 – Texto refundido de la Ley Reguladora de las Haciendas Locales, insbesondere Art. 14, 15–16, 20, 23–27: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-4214
- Ley 7/2022, de residuos y suelos contaminados para una economía circular, insbesondere Art. 11.3 und Schlussbestimmung 13 zum Inkrafttreten: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2022-5809
- Ley 29/1994, de Arrendamientos Urbanos, insbesondere Art. 2–5 und 20: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1994-26003
- Ajuntament de Calvià – offizielles Portal der Steuer- und Tarifregelungen, Link zum Regelungsbuch 2026 und zu den laufenden Entgelten: https://www.calvia.com/es/areas-municipales/oficina-municipal-de-tributos-omt/ordenanzas-fiscales
- Calvià – Regelung des nichtsteuerlichen öffentlich-rechtlichen Entgelts für Abfallsammlung, -behandlung und -beseitigung, insbesondere Art. 1–8 und Tariftabelle: https://www.calvia.com/es/areas-municipales/oficina-municipal-de-tributos-omt/recursos/61-or-prestacion-patrimonial-de-caracter-publico-no-tributario-por-la-prestacion-del-servicio-de-recogida-tratamiento-y-eliminacion-de-residuos.pdf
- EMAYA Palma – Erläuterung der Versorgungsrechnung, Positionen Wasser, Kanalisation, RSU und Abwasserkanon: https://www.emaya.es/atencion-a-la-ciudadania/clientes-con-contrato/informacion-factura/
- EMAYA Palma – Ermäßigung bei niedrigem Einkommen, Voraussetzungen und aktuell veröffentlichte Prozentsätze: https://www.emaya.es/atencion-a-la-ciudadania/clientes-con-contrato/bonificaci%C3%B3-per-ingressos-baixos/
- Ley 35/2006 del IRPF, insbesondere Art. 22–23 zur Ermittlung von Einkünften aus Immobilienvermietung: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-20764
- Real Decreto Legislativo 5/2004 – Ley del IRNR, insbesondere Art. 24 zur Bemessungsgrundlage bei Einkünften ohne Betriebsstätte: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2004-4527
- Ley 37/1992 del IVA, insbesondere Art. 20.Uno.23 und 78 zur Wohnraumvermietung und Bemessungsgrundlage: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1992-28740
- Tribunal Supremo, Urteil 1637/2025 vom 17. November 2025, ECLI:ES:TS:2025:5076, Rechtsgrund 2, Nummern 4–5: Individualisierung von IBI und Müllabgaben; keine zwingende Jahresbetragsangabe bei präziser Zuordnung zur Mietwohnung. Entscheidungsvolltext, Wiedergabe bei vLex.
