Cybersecurity für die Geschäftsleitung

CyberPedia

Die digitale Resilienz mittelständischer Unternehmen ist Chefsache geworden: NIS-2-Umsetzung, BSI-Gesetz, Geschäftsleiterhaftung, Lieferketten-Sicherheit, IT-Notfallplanung. Das Cyber-Glossar von A bis Z — paragrafengenau, mit Quellen und konkreten Handlungsschritten.

Cluster A · NIS-2-Familie

Die Reise des Geschäftsführers

Sechs Fragen, die sich ein Geschäftsführer im Lauf der NIS-2-Auseinandersetzung stellt — von „Bin ich betroffen?" bis zur Sonderkonstellation. Jede Station bündelt einen Überblicks-Artikel und seine Vertiefungen.

Cyber-Glossar - Begriffe von A bis Z

Die wichtigsten Einstiege auf einen Blick. Die vollständige Pedia finden Sie über A bis Z.

Unsere Top 20 Begriffe

  1. 01 CyberPedia

    Phishing: Täuschung als Einfallstor

    Der Versuch, Menschen über gefälschte Nachrichten dazu zu bringen, Zugangsdaten preiszugeben, auf schädliche Links zu klicken oder Schadsoftware auszuführen. Häufigster Startpunkt erfolgreicher Cyber-Angriffe: überwindet den Menschen statt die Technik.

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  2. 02 CyberPedia

    Ransomware

    Ransomware ist Schadsoftware, die den Zugriff auf Daten oder Systeme einschränkt oder verhindert und für die Freigabe ein Lösegeld fordert.

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  3. 03 CyberPedia

    DSGVO: die Datenschutz-Grundverordnung

    Regelt europaweit die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Cyber-Kontext vor allem über die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) und die Meldung von Datenpannen (Art. 33) relevant.

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  4. 04 CyberPedia

    Cyberangriff

    Cyberangriff ist der fachsprachliche Oberbegriff für einen absichtlich gegen informationstechnische Werte gerichteten Angriff; DORA definiert ihn für ihren eigenen Anwendungsbereich enger als böswilligen IKT-bezogenen Vorfall mit einem bestimmten Angriffsversuch.

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  5. 05 CyberPedia

    NIS-2-Sektoren (§ 28 BSIG)

    Nach § 28 BSIG hängt die Einordnung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung von der Zuordnung zu den in den Anlagen 1 und 2 bestimmten Einrichtungsarten ab.

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  6. 06 CyberPedia

    Datenpanne (Art. 33, 34 DSGVO)

    Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Meldung an die Aufsichtsbehörde unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis — es sei denn, ein Risiko für Rechte und Freiheiten ist unwahrscheinlich.

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  7. 07 CyberPedia

    Malware: Schadsoftware im Überblick

    Software, die gezielt IT-Systeme schädigt, ausspäht, manipuliert oder übernimmt — Viren, Würmer, Trojaner, Ransomware, Spyware. Das häufigste technische Angriffsmittel.

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  8. 08 CyberPedia

    Social Engineering: den Menschen hacken

    Gezielte psychologische Manipulation von Menschen, um sie zu sicherheitsschädlichem Handeln zu bewegen — Passwörter preiszugeben, Zahlungen auszulösen, Zugang zu gewähren. Umgeht die Technik über Vertrauen, Autorität, Hilfsbereitschaft und Zeitdruck.

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  9. 09 CyberPedia

    Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

    Verlangt für die Anmeldung mindestens zwei unabhängige Faktoren aus den Kategorien Wissen (Passwort), Besitz (Gerät, Token) und Inhärenz (Biometrie). Eine der wirksamsten und günstigsten Einzelmaßnahmen gegen den Missbrauch gestohlener Zugangsdaten.

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  10. 10 CyberPedia

    Backup: getrennt, unveränderlich und getestet

    Ein unveränderliches Backup schützt Sicherungsdaten während einer festgelegten Frist vor Änderung oder Löschung. Das praxisgeprägte 3-2-1-1-0-Schema ergänzt drei Datenstände auf zwei Medien an mindestens zwei Orten um eine Offline- oder unveränderbare Kopie sowie geprüfte Wiederherstellungen ohne festgestellte Fehler.

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  11. 11 CyberPedia

    Verschlüsselung: Vertraulichkeit schützen

    Wandelt Daten mit kryptografischen Verfahren so um, dass nur Befugte mit dem passenden Schlüssel sie lesen können. Schützt vor allem die Vertraulichkeit — bei der Übertragung wie bei der Speicherung.

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  12. 12 CyberPedia

    VPN: gesicherter Fernzugriff

    Virtual Private Network: baut einen verschlüsselten Tunnel über ein unsicheres Netz auf und ermöglicht sicheren Fernzugriff. Zugleich ist es ein aus dem Internet erreichbarer Zugangspunkt und damit bevorzugtes Angriffsziel.

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  13. 13 CyberPedia

    Firewall und Web Application Firewall (WAF)

    Eine Firewall begrenzt den Datenverkehr zwischen IP-Netzen; eine Web Application Firewall kontrolliert HTTP-Verkehr zum zusätzlichen Schutz von Webanwendungen.

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  14. 14 CyberPedia

    DDoS-Angriff: Überlastung als Waffe

    Überlastet Systeme, Netze oder Anwendungen mit einer Flut von Anfragen aus vielen Quellen, bis legitime Nutzer keinen Zugriff mehr haben. Zielt auf das Schutzziel Verfügbarkeit, oft zur Erpressung.

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  15. 15 CyberPedia

    Zero Trust: niemandem pauschal vertrauen

    Sicherheitsmodell „never trust, always verify“: Kein Nutzer und kein Gerät gilt pauschal als vertrauenswürdig, auch nicht im internen Netz. Jeder Zugriff wird einzeln authentifiziert, autorisiert und fortlaufend überprüft.

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  16. 16 CyberPedia

    ISO/IEC 27001: Norm für Informationssicherheit

    Die international führende Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme. Sie beschreibt, wie ein ISMS aufzubauen und zu betreiben ist, und ermöglicht eine externe Zertifizierung, die einen systematischen, geprüften Sicherheitsansatz belegt.

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  17. 17 CyberPedia

    Penetrationstest: der kontrollierte Angriff

    Ein beauftragter, kontrollierter Angriff auf die eigenen Systeme, mit dem Fachleute Schwachstellen aufdecken, bevor echte Angreifer sie ausnutzen. Er prüft, ob Maßnahmen in der Praxis standhalten.

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  18. 18 CyberPedia

    Incident Response: Reaktion auf Vorfälle

    Der geplante und geübte Prozess, mit dem ein Unternehmen Sicherheitsvorfälle erkennt, eindämmt, beseitigt und nachbereitet. Ob ein Vorfall beherrschbar bleibt, entscheidet sich oft in den ersten Stunden.

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  19. 19 CyberPedia

    Datenschutzbeauftragter (Art. 37 DSGVO)

    Die Datenschutzfunktion, die nach Art. 37 DSGVO in bestimmten Fällen zu benennen ist. Der Eintrag erklärt vor allem, wann die Benennungspflicht nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO greift.

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  20. 20 CyberPedia

    Eigen- und Drittschaden in der Cyberversicherung

    Eigenschäden betreffen Schäden und Aufwendungen des Versicherungsnehmers selbst; Drittschäden betreffen seine gesetzliche Haftpflicht wegen Ansprüchen Dritter. Ob und in welchem Umfang sie gedeckt sind, bestimmt die konkrete Cyberpolice.

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