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Selbstnutzungssteuer für Nichtresidenten

Nichtresidenten versteuern bei selbst genutzten spanischen Immobilien einen fiktiven Nutzungswert über Modelo 210. Grundlage der Schätzung ist der Katasterwert.

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 13. September 2026 · Letzte Aktualisierung: 07. Oktober 2026
Lesezeit: 1 Min.

Nichtresidenten versteuern bei selbst genutzten spanischen Immobilien einen fiktiven Nutzungswert über Modelo 210. Grundlage der Schätzung ist der Katasterwert.

Steuerjahre 2023–2026 · ganzjährige Eigennutzung

€

Für 2023–2026: 1,1 % bei allgemeiner kommunaler Katasterneubewertung, wirksam seit 01.01.2012. Bei keiner oder älterer Neubewertung: 2 %.

19 % für EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. 24 % z. B. bei Ansässigkeit in der Schweiz, Großbritannien oder den USA. Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit.

Ansatz des Katasterwerts
Bemessungsgrundlage
IRNR-Steuersatz
Jährliche Steuerbelastung (Modelo 210)
Rechenweg

Unverbindliche Orientierungsrechnung auf Basis der unten genannten Rechtsgrundlagen und typisierter Annahmen. Sie prüft nicht Ihren Einzelfall und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung; treffen Sie Entscheidungen mit Vermögensfolgen bitte erst nach individueller Prüfung. Beratung anfragen

Hinweis zur Berechnung

Die Berechnung setzt 1,1 % des Katasterwerts als Bemessungsgrundlage und darauf 19 % Einkommensteuer an.

Rechtsgrundlage