SteuerPedia
01
Veräußerungsgewinne eines Nichtresidenten in Spanien
Nicht jeder Verkauf eines Nichtresidenten löst spanische IRNR aus. Zuerst ist zu bestimmen, ob der Vermögenswert eine spanische Quelle hat; danach folgen Betriebsstättenprüfung, nationale Befreiungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Gewinnermittlung, Steuersatz, Einbehalt und Erklärung. Bei Immobilien, Gesellschaftsanteilen, beweglichen Sachen und Kryptowährungen gelten deutlich unterschiedliche Regeln.
Artikel lesen →
SteuerPedia
02
Spanische Immobilieneinkünfte von Nichtresidenten
Eine spanische Immobilie kann bei einem Nichtresidenten laufende IRNR aus Vermietung oder eine fiktive Eigennutzungs- beziehungsweise Leerstandseinkunft auslösen. Daneben bestehen eigenständige Regeln für Veräußerungen, kommunale Abgaben, Erwerbsteuern und gegebenenfalls Vermögensteuern. Entscheidend sind Eigentumsrecht, tatsächliche Nutzung, Katasterwert, Ansässigkeitsstaat und das richtige Erklärungsjahr.
Artikel lesen →
SteuerPedia
03
IRNR in Spanien: Steuerpflicht, Einkunftsarten und Steuersätze
Die IRNR ist die spanische Einkommensteuer für Personen und Rechtsträger, die in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, aber spanische Einkünfte erzielen. Der richtige Steuersatz lässt sich erst bestimmen, wenn Ansässigkeit, Quellenstaat, Betriebsstätte, Einkunftsart und gegebenenfalls das Doppelbesteuerungsabkommen geklärt sind. Der Artikel erklärt diese Prüfungsfolge, die wichtigsten Bemessungsgrundlagen, Einbehalte, Formulare und Fristen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
04
Fiskalvertreter und Zustellpflichten für Nichtresidenten
Nicht jeder Nichtresident braucht in Spanien automatisch einen gesetzlich vorgeschriebenen Fiskalvertreter. Dennoch können Steuerdomizil, allgemeine Vertretung, besondere IRNR-Vertretung und elektronische Zustellung gleichzeitig unterschiedliche Regelungen auslösen. Wer diese Funktionen verwechselt, riskiert wirksame Bescheide und Fristabläufe, obwohl keine E-Mail angekommen ist.
Artikel lesen →
SteuerPedia
05
EU-/EWR-Nichtresidenten: abzugsfähige Kosten und besondere Optionen
Nichtresidenten aus der EU und aus qualifizierenden EWR-Staaten können bei spanischen Einkünften ohne Betriebsstätte mehr Kosten abziehen als andere Nichtresidenten. Zusätzlich bestehen mit Modelo 226 ein optionaler IRPF-Vergleich und mit Modelo 228 eine besondere Erstattung bei Reinvestition in eine neue Hauptwohnung. Beide Verfahren ändern weder den Ansässigkeitsstatus noch die vorgelagerte Prüfung von spanischer Quelle, Betriebsstätte und DBA.
Artikel lesen →
SteuerPedia
06
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im IRNR
Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Spanien werden bei Nichtresidenten nach unterschiedlichen Quellen-, Befreiungs- und Abkommensregeln besteuert. Für in Deutschland Ansässige kann Spanien Dividenden regelmäßig nur begrenzt, Zinsen und Lizenzgebühren dagegen häufig gar nicht besteuern. Voraussetzung ist, dass Einkunftsart, wirtschaftlich Berechtigter, Betriebsstätte und Nachweise richtig eingeordnet sind.
Artikel lesen →
SteuerPedia
07
Arbeitslohn, Dienstleistungen und Künstlerhonorare im IRNR
Arbeitslohn, selbständige Dienstleistungen und Künstlerhonorare folgen im spanischen Nichtresidentensteuerrecht unterschiedlichen Quellen- und Abkommensregeln. Entscheidend sind nicht allein Aufenthaltsdauer oder Sitz des Zahlers, sondern Tätigkeitsort, Nutzung der Leistung, Betriebsstätte, Vertragsrolle und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Einbehalt, Modelo 210, Payroll, Sozialversicherung und Umsatzsteuer sind getrennte Prüfungsebenen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
08
Nichtresident mit oder ohne Betriebsstätte: die zentrale Abgrenzung
Ob ein Nichtresident in Spanien mit oder ohne Betriebsstätte tätig wird, entscheidet über Steuerbasis, Gewinnzurechnung, Formulare, Buchführung und Einbehalte. Maßgeblich sind nicht Anmeldung oder Bezeichnung des Geschäfts, sondern tatsächliche Räume, Dauer, Verfügungsmacht, Personal, Vollmachten und ausgeübte Funktionen. In Deutschland–Spanien-Fällen begrenzt das DBA den weiter gefassten spanischen Inlandsbegriff; Ort der Geschäftsleitung und umsatzsteuerliche feste Niederlassung bleiben getrennte Prüfungen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
09
Representante Fiscal | Fiskalvertreter Nichtresidenten | Spanien
Nicht jeder Nichtresident braucht einen Pflichtvertreter. Der Leitfaden trennt IRNR, Vermögensteuer, IVA, EU-Ausnahmen, Vollmacht und gesetzliche Haftung.
Artikel lesen →
SteuerPedia
10
Wohnvermietung durch Nichtresidenten | Steuern
Nichtresidenten müssen Miete, Kosten und Leerstand getrennt dokumentieren. Der Beitrag erklärt IRNR-Sätze, Modelo 210 und die neuen Übergangsfristen ab Oktober 2026.
Artikel lesen →
SteuerPedia
11
IRNR | Einkommensteuer Nichtresidenten
Die IRNR behandelt Eigennutzung oder Leerstand, Vermietung und Verkauf einer spanischen Immobilie nach unterschiedlichen Regeln. Der Leitfaden erklärt Bemessung, Kostenabzug, Steuersätze, Fristen, Miteigentum und die Abgrenzung zur IBI.
Artikel lesen →