SteuerPedia · Ebene 4

Eigennutzung, Vermietung und Verkauf

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „Eigennutzung, Vermietung und Verkauf“ innerhalb von Immobilienbesitz, Vermietung und Verkauf.

Artikel

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Verkauf der Hauptwohnung ab 65 Jahren

Spanische IRPF-Steuerresidenten können den Gewinn aus der Übertragung ihrer Hauptwohnung ab der gesetzlichen Altersgrenze vollständig von der Einkommensteuer befreien. Entscheidend sind Alter am Übertragungstag, die steuerliche Eigenschaft als Hauptwohnung, die Zweijahresnachwirkung und die individuelle Eigentumsquote.

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Selbstnutzungssteuer für Nichtresidenten: zugerechnete Einkünfte berechnen

Nicht in Spanien ansässige Privatpersonen müssen für eine selbst genutzte oder leer stehende spanische Stadtimmobilie regelmäßig einen fiktiven Immobilienertrag versteuern. Die Berechnung folgt einer festen Kette aus Katasterwert, Prozentsatz, Nutzungstagen, Eigentumsquote und IRNR-Steuersatz.

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Saisonvermietung: Abgrenzung von Wohn- und touristischer Vermietung

Ob ein befristeter Mietvertrag als Wohnraummiete, Saisonmiete oder touristische Vermietung gilt, entscheidet sich nicht allein nach seiner Überschrift oder Laufzeit. Ausschlaggebend sind der tatsächliche Nutzungszweck, die Vertragsgestaltung, die Vermarktung und – bei touristischer Nutzung – das autonome Tourismusrecht der Balearen.

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Plusvalía municipal: Berechnung, Nichtentstehung und Rechtsbehelf

Die spanische Plusvalía municipal besteuert bei bestimmten Übertragungen den Wertzuwachs des urbanen Grund und Bodens, nicht den gesamten Immobiliengewinn. Seit der Reform von 2021 kann die Steuer entfallen, wenn kein Bodenwertzuwachs nachgewiesen wird; ist der tatsächliche Zuwachs niedriger als die objektiv berechnete Bemessungsgrundlage, kann der niedrigere Betrag maßgeblich sein. Frist, Berechnung und Rechtsbehelf richten sich zusätzlich nach der Satzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

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Langzeitvermietung in Spanien: Einnahmen, Kosten und Reduktionen

Bei einer Langzeitvermietung in Spanien entscheidet nicht allein die Vertragsdauer über die Besteuerung. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächliche Wohnnutzung, die steuerliche Ansässigkeit des Vermieters, seine Rechtsposition am Objekt und die Zuordnung jeder Ausgabe zu Vermietung, Eigennutzung oder Verbesserung. Die IRPF-Reduzierung für Wohnraum gilt nur unter genau bestimmten Voraussetzungen und nicht im IRNR.

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Immobilienverkauf in Spanien: Veräußerungsgewinn und abzugsfähige Kosten

Beim Verkauf einer spanischen Immobilie wird der steuerliche Gewinn nicht aus Kaufpreis minus Restschuld berechnet. Maßgeblich sind der rechtliche Übertragungszeitpunkt, die persönliche Steuerpflicht des Verkäufers, der nachweisbare Anschaffungswert einschließlich qualifizierter Investitionen und Erwerbsnebenkosten sowie die zulässigen Veräußerungskosten. Nichtresidenten müssen zusätzlich den Drei-Prozent-Einbehalt durch den Käufer und das Modelo 210 koordinieren.

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IBI, Eigentümergemeinschaft und laufende Objektzahlungen

Die spanische Grundsteuer IBI, Gemeinschaftskosten und laufende Objektzahlungen folgen unterschiedlichen Regeln. Entscheidend sind das am 1. Januar bestehende dingliche Recht, die kommunale Satzung, die Teilungserklärung und – bei Vermietung – eine wirksame Kostenklausel. Der Artikel trennt den öffentlich-rechtlichen Steuerschuldner von der wirtschaftlichen Kostenverteilung zwischen Eigentümer, Käufer und Mieter.

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Hauptwohnung steuerfrei verkaufen und reinvestieren

Spanische IRPF-Residenten können den Veräußerungsgewinn aus ihrer Hauptwohnung ganz oder anteilig von der Einkommensteuer freistellen, wenn sie den maßgeblichen Verkaufserlös innerhalb der gesetzlichen Zweijahresfrist in eine neue Hauptwohnung reinvestieren. Entscheidend sind nicht nur Kaufpreis und Zahlungsfluss, sondern die steuerliche Eigenschaft beider Wohnungen, der richtige Reinvestitionsbetrag, die Erklärung im Verkaufsjahr und die spätere tatsächliche Nutzung.

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Ferienvermietung auf Mallorca: Steuerpflichten neben der Tourismuslizenz

Eine touristische Berechtigung erlaubt die Vermietung nur aus tourismusrechtlicher Sicht. Daneben können spanische Einkommensteuer, Umsatzsteuer, balearische Touristensteuer, kommunale Abgaben, Zensus- und Plattformpflichten entstehen. Welche Erklärung nötig ist, hängt vor allem von der steuerlichen Ansässigkeit, der Art der Leistungen, den Vermietungstagen und der Gemeinde ab.

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Selbstnutzungssteuer

Spanien besteuert bei bestimmten selbst genutzten oder leer stehenden Immobilien einen fiktiven Ertrag. Der Beitrag erklärt Berechnung, Ausnahmen, Fristen und die Erklärung per Modelo 210.

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Gewerblicher Grundstückshandel | Deutschland | Drei-Objekt-Grenze

Die Drei-Objekt-Grenze ist nur ein Indiz in der deutschen Gesamtwürdigung. Der Beitrag erklärt Zählobjekte, Zeiträume, Ausnahmen und die Steuerfolgen bei Immobilien in Spanien.

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Katasterwert | Immobilien in Spanien

Der Valor Catastral entsteht aus Boden-, Gebäude- und Katastermerkmalen sowie der örtlichen Bewertungsgrundlage. Er wirkt auf mehrere Steuern, darf aber nicht mit Referenzwert, Marktwert oder Kaufpreis verwechselt werden.

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