SteuerPedia
01
Unternehmensverkauf vor dem Umzug
Ein Verkauf ist nicht schon wegen einer Unterschrift oder Zahlung vor dem Umzug steuerlich abgeschlossen. Entscheidend sind Verkaufsobjekt, Verkäufer, Übergang des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums, Kaufpreisstruktur und die deutsche sowie spanische Ansässigkeit im Verkaufsjahr. Feste gestundete Preise, variable Earn-outs, Zinsen, Fremdwährung und spätere Anpassungen können unterschiedliche Steuerzeitpunkte auslösen.
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02
Unternehmen behalten, verkaufen oder umstrukturieren: Entscheidungsmatrix
Behalten, Share Deal, Asset Deal, Holdingstruktur und grenzüberschreitende Verlagerung führen nicht zum selben Steuerergebnis. Die richtige Wahl entsteht erst aus einer Gesamtbetrachtung von Gesellschafterebene, Unternehmensebene, Ansässigkeit, stillen Reserven, Verlusten, Kaufpreisstruktur und tatsächlicher Geschäftsleitung.
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03
Signing, Closing und wirtschaftliches Eigentum
Signing, Closing, zivilrechtliches Eigentum und wirtschaftliches Eigentum können auf denselben Tag fallen, müssen es aber nicht. Für die steuerliche Gewinnrealisierung, Bilanzzurechnung, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer gelten teilweise unterschiedliche Anknüpfungen, die aus Vertrag, Vollzugshandlungen und tatsächlicher Risikoverteilung abgeleitet werden.
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04
Earn-out, Kaufpreisraten, Escrow und Holdback
Earn-out, Kaufpreisraten, Escrow und Holdback verschieben Geldflüsse, aber nicht zwingend den steuerlichen Veräußerungsgewinn. Ob ein Betrag sofort, bei Fälligkeit oder erst beim späteren Zufluss erfasst wird, hängt von Verkaufsobjekt, Verkäufer, Rechtsgrund und der Gewissheit des Anspruchs ab. Bei einem Umzug zwischen Deutschland und Spanien müssen zusätzlich Ansässigkeit, DBA-Zuweisung, Fremdwährung und Doppelbesteuerungsentlastung für jedes Teilentgelt einzeln geprüft werden.
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05
Ausschüttung vor dem Verkauf, Entnahmen und Kaufpreisanpassungen rund um den Umzug
Eine Ausschüttung vor dem Unternehmensverkauf, eine Entnahme aus dem Betrieb und eine spätere Kaufpreisanpassung sehen wirtschaftlich ähnlich aus, folgen steuerlich aber unterschiedlichen Regeln. Rund um einen Umzug zwischen Deutschland und Spanien müssen deshalb Ansässigkeit, Rechtsform, Verkaufsgegenstand und jeder einzelne Zeitpunkt getrennt dokumentiert werden. Der Beitrag zeigt, wann ein Betrag als Dividende, Entnahme, Veräußerungspreis oder eigenständige Vergütung behandelt wird und welche Folgen sich für Wegzugsteuer und Doppelbesteuerung ergeben können.
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06
Verkauf von GmbH-, UG-, AG-, SE- oder KGaA-Anteilen
Beim Verkauf von GmbH-, UG-, AG-, SE- oder KGaA-Anteilen entscheidet nicht allein die Rechtsform der Gesellschaft über die Steuer. Maßgeblich sind vor allem der Verkäufertyp, die Zuordnung zum Privat- oder Betriebsvermögen, die Beteiligungsquote der letzten fünf Jahre, der Zeitpunkt des rechtlichen oder wirtschaftlichen Übergangs, der Inhalt der Gegenleistung und bei einem Auslandswohnsitz das Zusammenspiel von deutschem Recht, spanischem Recht und Doppelbesteuerungsabkommen.
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07
Verkauf eines e.K., Einzelbetriebs oder Freiberuflerbetriebs
Beim Verkauf eines e.K., eines nicht eingetragenen Einzelunternehmens oder einer freiberuflichen Praxis werden keine „Firmenanteile“ verkauft. Steuerlich verkauft die natürliche Person ihren Betrieb, einen Teilbetrieb oder einzelne Wirtschaftsgüter. Genau diese Abgrenzung entscheidet darüber, ob der Gewinn nach §§ 16 und 18 EStG begünstigt sein kann, ob Umsatzsteuer anfällt, ob Gewerbesteuer entsteht und welche Haftungsrisiken der Käufer übernimmt.
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08
Unternehmensverkauf während Lex Beckham: Transaktionsplanung, Timing und Vertragsstruktur
Ein Unternehmensverkauf während der sogenannten Lex Beckham ist nicht automatisch in Spanien steuerfrei. Entscheidend ist zunächst, was verkauft wird, wo der Gewinn nach den spanischen Quellenregeln entsteht, wann das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum übergeht und ob Deutschland trotz des Wegzugs ein eigenes Besteuerungsrecht behält.
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09
Unternehmensverkauf nach dem Umzug im normalen spanischen IRPF
Nach dem Umzug nach Spanien entscheidet nicht das Etikett Unternehmensverkauf, sondern Verkäufer, Verkaufsgegenstand, spanische Einkunftsart und der einschlägige Absatz des DBA Deutschland–Spanien.
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10
Tax Due Diligence, Steuerklauseln, Garantien und Freistellungen im Unternehmenskauf
Wie Käufer steuerliche Altlasten risikobasiert prüfen, gesetzliche Außenhaftung und vertragliche Innenwirkung trennen und Garantien, Freistellungen, Wissensqualifikationen, Laufzeiten, Verfahren und Kaufpreismechanik belastbar verzahnen.
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11
Share Deal oder Asset Deal
Share Deal und Asset Deal verteilen Kaufpreis, Steuerbasis, Verlust-, Haftungs- und Finanzierungsfolgen unterschiedlich zwischen Verkäufer, Käufer und Zielunternehmen; grenzüberschreitend kommen nationale und DBA-Regeln hinzu.
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12
Management-Buy-out und Management-Buy-in
MBO und MBI als Gesamttransaktion: Verkäuferbesteuerung, Share- oder Asset Deal, Käufer-Step-up, Finanzierung, Managementbeteiligung, Anteilstausch, Sperrfrist und Grundbesitz getrennt prüfen.
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