SteuerPedia
01
Vorsteueraufteilung, pro rata und Berichtigung
Wer in Spanien zugleich Umsätze mit und ohne Vorsteuerabzugsrecht ausführt, darf die Eingangs-IVA nicht automatisch vollständig abziehen. Zuerst sind wirtschaftliche Verwendung, gesetzliche Ausschlüsse und getrennte Tätigkeitssektoren zu bestimmen; danach entscheidet die allgemeine oder besondere pro-rata-Regel über die Quote. Am Jahresende, bei berichtigten Eingangsrechnungen und bei Investitionsgütern können zusätzliche Korrekturen erforderlich werden.
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02
Spanische IVA-Sätze, Befreiungen und Sonderfälle
In Spanien reicht es nicht, einen Umsatz pauschal mit 21 Prozent IVA zu fakturieren. Zuerst müssen IVA-Gebiet, Leistungsort, Unternehmerstatus, Befreiung, Steuerschuldner und Entstehungszeitpunkt feststehen; erst danach lässt sich zwischen 21, 10, 4 oder 0 Prozent entscheiden. Bei Immobilien, Renovierungen, Gesundheit, Bildung, E-Commerce und grenzüberschreitenden Lieferketten hängen Satz, Vorsteuerabzug, Rechnung und Meldung von zusätzlichen Voraussetzungen ab.
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03
Reverse Charge im spanischen IVA
Beim Reverse Charge schuldet der Leistungsempfänger die spanische IVA, obwohl der Lieferant oder Dienstleister die Leistung ausführt. Das Verfahren greift nur in gesetzlich bestimmten Fällen, etwa bei Leistungen eines nicht in Spanien niedergelassenen Unternehmers, bestimmten Grundstücksumsätzen oder Bauleistungen. Leistungsort, Befreiung, Steuersatz, Rechnung, Erklärung und Vorsteuerabzug müssen getrennt geprüft werden.
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04
Rechnungsanforderungen und Pflichtangaben in Spanien
Eine spanische Rechnung ist nur dann richtig, wenn sie den materiellen IVA-Sachverhalt zutreffend abbildet und die vorgeschriebenen Angaben, Fristen und Nachweise erfüllt. Vollständige Rechnung, vereinfachte Rechnung, Berichtigungsrechnung, B2G- und B2B-E-Rechnung sowie SII und VERI*FACTU folgen unterschiedlichen Regeln. Besonders bei Deutschland–Spanien-Geschäften müssen Leistungsort, Befreiung und Steuerschuldner vor der Rechnung feststehen.
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05
Leistungsort für Waren und Dienstleistungen in Spanien
Der umsatzsteuerliche Leistungsort entscheidet, ob eine Lieferung oder Dienstleistung in Spanien der IVA unterliegt. Für Waren sind vor allem Warenstandort, Transport, Montage und Lieferkette maßgeblich; bei Dienstleistungen kommt es zunächst auf B2B oder B2C und danach auf zahlreiche Sonderregeln an. Erst nach der Ortsbestimmung werden Befreiung, Steuerschuldner, Rechnung und Meldung geprüft.
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06
IVA in Spanien: Steuerbarkeit, Unternehmerbegriff und Vorsteuerabzug
Ob spanische IVA anfällt, entscheidet sich nicht allein nach dem Sitz des Unternehmers. Zuerst sind Gebiet, Unternehmerstatus, Umsatzart und Leistungsort zu bestimmen; erst danach folgen Befreiung, Steuersatz, Steuerschuldner, Rechnung und Meldung. Der Vorsteuerabzug setzt zusätzlich eine unternehmerische Verwendung, einen Abzugstatbestand und ordnungsgemäße Nachweise voraus.
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07
IVA bei Immobilienkauf, Vermietung, Bau und Renovierung
Bei spanischen Immobilien entscheidet nicht das Etikett des Vertrags über die IVA, sondern die konkrete Lieferung oder Leistung: Neubau oder Weiterverkauf, Wohn- oder Gewerbenutzung, Vermietung mit oder ohne hotelähnliche Leistungen, echte Sanierung oder bloße Reparatur. Davon getrennt sind Steuersatz, Steuerschuldnerschaft, Vorsteuerabzug, Rechnung und Erklärung zu prüfen. Regionales ITP/AJD, kommunale Abgaben und Ertragsteuern bleiben eigenständige Ebenen.
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08
IVA | Mehrwertsteuer
Die spanische IVA erfasst Lieferungen, Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren. Satz, Befreiung, Vorsteuerabzug, Rechnung und Meldepflichten müssen für jeden Umsatz getrennt geprüft werden.
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09
TNA | Transaction-Network-Analysis-Tool | Mehrwertsteuerbetrug EU
TNA unterstützt Eurofisc bei der Analyse grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrugsrisiken. Der Beitrag erklärt Datenquellen, Zuständigkeiten, Schutzgrenzen, nationale Folgemaßnahmen und die erst ab 2030 geltende Regel zum zentralen VIES.
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10
ROI | Innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer | Spanien
Das ROI ist das spanische Register für innergemeinschaftliche Marktteilnehmer; die zugehörige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer heißt NIF-IVA. Der Beitrag erklärt Antrag, AEAT-Prüfung, VIES, Rechnungen, Reverse Charge, Modelo 349 und Abmeldung.
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11
Ferienvermietung in Spanien | Umsatzsteuerpflicht oder nicht?
Bei der direkten Vermietung an Feriengäste entscheidet der geschuldete Leistungsumfang, ob die Unterkunft IVA-befreit oder mit 10 Prozent steuerpflichtig ist. Der Beitrag ordnet außerdem Meldepflichten, Plattformprovisionen, Nichtresidentensteuer und Mallorca-Regeln ein.
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12
B2C | Business to Consumer
Bei Geschäften mit Verbrauchern hängen Informationspflichten, Widerruf und Umsatzsteuer von Kundenstatus, Vertriebsweg und Leistungsart ab. Der Beitrag erklärt außerdem die unionsweite 10.000-Euro-Schwelle und OSS.
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13
Umsatzsteuerumkehr für Bauträger
Bei qualifizierten Bau-, Erschließungs- und Rehabilitationsleistungen kann in Spanien der Empfänger die IVA schulden. Entscheidend sind Unternehmerrolle, Vertrag, Projektbezug und korrekte Dokumentation.
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