Kurz & klar
Die IVA ist Spaniens Umsatz- beziehungsweise Mehrwertsteuer auf Lieferungen, Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren. Mallorca gehört zum regulären IVA-Gebiet. Unternehmen müssen Steuerbarkeit, Satz, Steuerschuldner, Rechnung und Vorsteuerabzug getrennt prüfen sowie Zensus-, Erklärungs- und EU-Meldepflichten fristgerecht erfüllen. Die Kanaren, Ceuta und Melilla gehören nicht zum spanischen IVA-Gebiet.
Die IVA-Mehrwertsteuer in Spanien ist eine indirekte Verbrauchsteuer auf Lieferungen, Dienstleistungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren. Auf Mallorca gilt grundsätzlich dasselbe nationale IVA-System wie auf dem spanischen Festland. Für Unternehmen sind Steuersatz, Leistungsort, Befreiung, Vorsteuerabzug und Erklärungspflichten jeweils getrennt zu prüfen.
Was bedeutet IVA in Spanien?
IVA ist die Abkürzung für Impuesto sobre el Valor Añadido. Die gesetzliche deutsche Entsprechung ist Umsatz- oder Mehrwertsteuer. Die in anderen spanischsprachigen Staaten gebräuchliche Bezeichnung Impuesto al Valor Agregado ist nicht der offizielle Name der spanischen Steuer.
Die IVA belastet nach der Ley 37/1992:
- Lieferungen und Dienstleistungen von Unternehmern oder Freiberuflern,
- innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren und
- Einfuhren von Waren.
Diese Kategorien folgen unterschiedlichen Regeln für Steuerort, Steuerentstehung, Erklärung und Nachweis. Die bloße Bezeichnung eines Vorgangs als „Kauf“ oder „Dienstleistung“ reicht für die steuerliche Behandlung nicht aus.
Wo gilt die IVA-Mehrwertsteuer in Spanien?
Das spanische IVA-Gebiet umfasst das Festland und die Balearen. Mallorca gehört damit zum regulären räumlichen Anwendungsbereich. Für eine Lieferung oder Dienstleistung muss dennoch nach den gesetzlichen Ortsregeln geprüft werden, ob der Umsatz tatsächlich dort steuerbar ist.
Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gehören nicht zum harmonisierten spanischen IVA-Gebiet. Umsätze mit diesen Gebieten dürfen deshalb nicht wie rein inländische Vorgänge zwischen Mallorca und dem Festland behandelt werden. Auf den Kanaren gilt mit der IGIC ein eigenes indirektes Steuersystem; auch Ceuta und Melilla haben besondere indirekte Abgaben.
Wer gilt als Unternehmer und wer schuldet die Steuer?
Steuerbar sind entgeltliche Lieferungen und Dienstleistungen, die ein Unternehmer oder Freiberufler im Rahmen seiner Tätigkeit gewöhnlich oder gelegentlich ausführt. Als Unternehmer gilt insbesondere, wer Produktionsmittel oder persönliche Ressourcen selbständig organisiert, um fortgesetzt Lieferungen oder Dienstleistungen zu erbringen. Artikel 5 des IVA-Gesetzes erfasst ausdrücklich auch Vermieter.
Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die IVA. In den gesetzlich geregelten Fällen des Reverse Charge (inversión del sujeto pasivo) wird dagegen der unternehmerische Leistungsempfänger zum Steuerschuldner. Diese Umkehr ist keine allgemeine Regel für jeden ausländischen Lieferanten oder jeden B2B-Umsatz; Leistungsart, Leistungsort und Ansässigkeit müssen passen.
Welche IVA-Sätze in Spanien gelten 2026?
| Satz | Grundsätzliche Einordnung |
|---|---|
| 21 Prozent | Allgemeiner IVA-Satz, wenn kein besonderer Satz greift |
| 10 Prozent | Ermäßigter Satz für gesetzlich bestimmte Lieferungen und Leistungen |
| 4 Prozent | Stark ermäßigter Satz für gesetzlich bestimmte Umsätze |
| 0 Prozent | Nullsatz für bestimmte gesetzlich bezeichnete Umsätze |
Der anzuwendende Satz richtet sich nach der genauen Ware oder Leistung und nach dem im Zeitpunkt der Steuerentstehung geltenden Recht. Er kann nicht nach Branche, Rechnungsempfänger oder gewünschter Belastung frei gewählt werden.
Der Satz von 10 Prozent gilt unter anderem für Beherbergungs-, Camping- und Kurbetriebsleistungen, Restaurantleistungen, die Abgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr sowie bestimmte Personenbeförderungen. Diese Beispiele sind keine vollständige Liste. Bei gemischten Leistungen ist zu prüfen, ob eine einheitliche Leistung oder getrennt zu beurteilende Bestandteile vorliegen.
Wann ist eine Vermietung auf Mallorca von der IVA befreit?
Die Vermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die ausschließlich als Wohnung genutzt werden, ist grundsätzlich von der IVA befreit. Diese Befreiung umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gemeinsam vermietete Garagen, Nebenräume und Möbel.
Die Befreiung greift nicht für möblierte Apartments oder Häuser, wenn der Vermieter sich zu hoteltypischen Zusatzleistungen wie Restaurant, regelmäßiger Reinigung oder Wäscheversorgung verpflichtet. In solchen Fällen kann eine Beherbergungsleistung vorliegen, für die grundsätzlich der Satz von 10 Prozent gilt.
Eine touristische Genehmigung oder kurze Mietdauer entscheidet die IVA-Einordnung nicht allein. Für die Mehrwertsteuer für Unternehmen auf Mallorca sind tatsächliche Leistung, Vertragsinhalt und erbrachte Zusatzdienste maßgeblich.
Wie werden Ausgangssteuer und Vorsteuer verrechnet?
In der IVA-Selbstveranlagung wird die im Abrechnungszeitraum geschuldete Ausgangssteuer mit der nach den gesetzlichen Voraussetzungen abzugsfähigen Vorsteuer verrechnet. Es werden nicht schlicht betriebliche Einnahmen und Ausgaben saldiert.
Vorsteuer ist nur insoweit abzugsfähig, wie erworbene oder eingeführte Gegenstände und Dienstleistungen für Umsätze verwendet werden, die zum Abzug berechtigen. Dazu gehören grundsätzlich steuerpflichtige, nicht befreite Umsätze sowie bestimmte vollständig befreiende Umsätze wie Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen.
Eine inländische Steuerbefreiung kann den Vorsteuerabzug dagegen ausschließen oder begrenzen. Bei gemischten Tätigkeiten können Aufteilung, Prorrata oder spätere Berichtigungen erforderlich sein. Privat genutzte Leistungen und gesetzlich ausgeschlossene Ausgabenkategorien begründen keinen automatischen vollen Abzug.
Abzugsfähige Vorsteuer kann grundsätzlich in der Abrechnung des maßgeblichen Entstehungs- beziehungsweise Empfangszeitraums oder in späteren Abrechnungen geltend gemacht werden, solange die gesetzliche Vierjahresfrist nicht abgelaufen ist. Insolvenz, Kassenprinzip oder Rechnungsberichtigungen können den Zeitraum verändern.
Welche Anforderungen gelten für Rechnungen?
Der Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich einen gesetzlich anerkannten und ordnungsgemäßen Beleg voraus. Fehlende Pflichtangaben sind grundsätzlich zu berichtigen. Rein formale Rechnungsmängel erlauben jedoch keine Versagung des Vorsteuerabzugs, wenn der Finanzverwaltung – auch durch ergänzende Unterlagen – sämtliche Angaben zum Nachweis der materiellen Voraussetzungen vorliegen (EuGH, Urteil vom 15. September 2016, C-516/14, Barlis 06, Rn. 42–49). Auch eine formal richtige Rechnung beweist allein noch nicht, dass die Leistung tatsächlich bezogen und für abzugsberechtigende Umsätze verwendet wurde.
Eine vollständige Rechnung enthält insbesondere:
- fortlaufende Nummer und gegebenenfalls Serie,
- Ausstellungsdatum,
- Name oder Firma von Aussteller und Empfänger,
- die erforderlichen Steuer-Identifikationsnummern,
- Beschreibung der Lieferung oder Leistung,
- Bemessungsgrundlage, angewandten Steuersatz und
- den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag.
Für vereinfachte Rechnungen, Reverse-Charge-Fälle, innergemeinschaftliche Umsätze und Berichtigungen gelten zusätzliche oder abweichende Anforderungen.
Wann wird die B2B-E-Rechnung verpflichtend?
Der Real Decreto 238/2026 regelt das künftige System der verpflichtenden elektronischen Rechnung zwischen Unternehmern und Freiberuflern. Seine allgemeine praktische Anwendung ist jedoch an eine ministerielle Durchführungsverordnung geknüpft.
Für Unternehmen, deren Vorjahresumsatz acht Millionen Euro überschritten hat, soll die betreffende Pflicht zwölf Monate nach Inkrafttreten dieser Ministerialverordnung wirksam werden. Für die übrigen erfassten Unternehmer gilt eine Frist von 24 Monaten. Aus dem Inkrafttreten des Real Decreto am 20. April 2026 allein folgt daher noch kein fixes allgemeines Kalenderdatum.
Welche Anmeldungen und Erklärungen sind nötig?
Die Zensuserklärung über Modelo 036 ist grundsätzlich vor Aufnahme der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit einzureichen. Das frühere vereinfachte Modelo 037 wurde zum 3. Februar 2025 abgeschafft; seine vereinfachten Funktionen werden über Modelo 036 angeboten.
Zu den Grundpflichten eines IVA-Steuerschuldners gehören außerdem Steuer-Identifikationsnummer, ordnungsgemäße Rechnungen, Buchhaltung und Register, periodische Auskünfte sowie Steueranmeldungen und Zahlung. Je nach Abrechnungszeitraum wird Modelo 303 monatlich oder quartalsweise eingereicht. Modelo 390 ist nur abzugeben, wenn für den konkreten Steuerpflichtigen eine Jahreszusammenfassung vorgeschrieben ist.
Welche Modelo-303-Fristen gelten grundsätzlich?
| Abrechnungszeitraum | Reguläre Einreichungsfrist |
|---|---|
| 1., 2. und 3. Quartal | 1. bis 20. April, Juli beziehungsweise Oktober |
| 4. Quartal | 1. bis 30. Januar |
| Monatlich, außer Januar | 1. bis 30. des Folgemonats |
| Monat Januar | Bis zum letzten Februartag |
Fällt der letzte Tag auf einen arbeitsfreien Tag, verschiebt sich die Einreichungsfrist grundsätzlich auf den nächsten Arbeitstag. Die Frist für einen Bankeinzug kann früher enden und muss separat geprüft werden.
Wie funktionieren innergemeinschaftliche Umsätze?
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Mallorca oder auf das spanische Festland wird grundsätzlich in Spanien mit spanischer IVA im Modelo 303 erklärt. Der Erwerber erklärt die geschuldete Steuer und kann sie bei erfüllten Voraussetzungen zugleich als Vorsteuer abziehen.
Eine innergemeinschaftliche B2B-Warenlieferung in einen anderen Mitgliedstaat kann in Spanien als befreite Lieferung mit Vorsteuerabzug behandelt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats mitteilt und der Lieferant den Umsatz im Modelo 349 erklärt. Warenbewegung und Nachweise sind zusätzlich zu prüfen.
Die spanische Umsatzsteuer bei einem Unternehmen auf Mallorca verlangt für einschlägige EU-Umsätze regelmäßig eine Eintragung im Register innergemeinschaftlicher Unternehmer (Registro de Operadores Intracomunitarios, ROI) und einen NIF-IVA. Der Antrag erfolgt über Modelo 036, insbesondere über die Felder 582 und 584; ausländische VAT numbers lassen sich über VIES prüfen.
Wie lässt sich die IVA-Prüfung praktisch ordnen?
- Räumlichen Anwendungsbereich und Leistungsort bestimmen.
- Unternehmereigenschaft und Steuerschuldner prüfen.
- Steuerbarkeit, Befreiung und möglichen Reverse Charge abgrenzen.
- Den für die konkrete Ware oder Leistung geltenden Satz ermitteln.
- Ausgangssteuer und materiell wie formell abzugsfähige Vorsteuer trennen.
- Rechnungen, Belege und Register vollständig führen.
- Modelo 036, Abrechnungszeitraum und Modelo-303-Frist bestimmen.
- Bei EU-Umsätzen ROI, VAT number, VIES-Prüfung und Modelo 349 einbeziehen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist IVA dasselbe wie Impuesto al Valor Agregado?
Im spanischen Recht steht IVA für Impuesto sobre el Valor Añadido. Impuesto al Valor Agregado ist eine in anderen spanischsprachigen Staaten verwendete Bezeichnung, aber nicht der offizielle Name der spanischen Steuer.
Gilt auf Mallorca ein anderer IVA-Satz als auf dem Festland?
Nein. Mallorca gehört zum regulären spanischen IVA-Gebiet. Welcher Satz gilt, hängt von der konkreten Ware oder Leistung und dem Zeitpunkt der Steuerentstehung ab, nicht vom Standort Mallorca allein.
Ist jede Ferienvermietung IVA-pflichtig?
Nein. Maßgeblich sind Wohnnutzung, Vertragsinhalt und tatsächliche Zusatzleistungen. Bei hoteltypischen Leistungen wie regelmäßiger Reinigung oder Wäscheversorgung kann die Wohnraumvermietungsbefreiung entfallen.
Kann jede Betriebsausgabe als Vorsteuer abgezogen werden?
Nein. Die Eingangsleistung muss für abzugsberechtigende Umsätze verwendet werden, darf nicht gesetzlich ausgeschlossen sein und muss materiell sowie formell ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Wann ist Modelo 303 abzugeben?
Das hängt vom monatlichen oder quartalsweisen Abrechnungszeitraum ab. Quartale laufen grundsätzlich bis zum 20. des Folgemonats, das vierte Quartal bis zum 30. Januar; monatliche Anmeldungen grundsätzlich bis zum 30. des Folgemonats.
Reicht eine gültige ausländische VAT number für die EU-Befreiung?
Nein. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung, doch auch die Meldung im Modelo 349, die tatsächliche Warenbewegung und die übrigen gesetzlichen Nachweise müssen stimmen.
Ist die allgemeine B2B-E-Rechnung seit April 2026 bereits für alle Pflicht?
Nein. Die wirksame allgemeine Pflicht knüpft an eine ministerielle Durchführungsverordnung und daran anschließende Fristen von zwölf beziehungsweise 24 Monaten an.
Quellen
EuGH: Urteil vom 15. September 2016, C-516/14, Barlis 06, ECLI:EU:C:2016:690, Rn. 42–49 und Tenor; abgerufen am 15. September 2026.
Ley 37/1992 del Impuesto sobre el Valor Añadido, abgerufen im Juli 2026.
AEAT: IVA-Steuersätze, abgerufen im Juli 2026.
Real Decreto 1619/2012 über Rechnungsstellungspflichten, abgerufen im Juli 2026.
AEAT: Fristen für Modelo 303, abgerufen im Juli 2026.
AEAT: innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen, abgerufen im Juli 2026.
AEAT: ROI, VIES und NIF-IVA, abgerufen im Juli 2026.
AEAT: Modelo 036 und Fristen 2026, abgerufen im Juli 2026.
Real Decreto 238/2026 zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung, abgerufen im Juli 2026.
AEAT: Modelo 303 – Anweisungen 2026, abgerufen im Juli 2026.
