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TNA | Transaction-Network-Analysis-Tool | Mehrwertsteuerbetrug EU

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 10. September 2021 · Letzte Aktualisierung: 18. September 2026
Lesezeit: 9 Min.

Kurz & klar

TNA ist das automatisierte Analysewerkzeug des Eurofisc-Netzwerks für Risiken des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs. Autorisierte nationale Verbindungsbeamte nutzen es, um verdächtige Transaktionen und Netzwerke zu erkennen. Ein Treffer ist kein Betrugsbeweis; nationale Behörden entscheiden über Folgemaßnahmen. Der Direktzugriff auf das künftige zentrale VIES gilt erst ab 1. Juli 2030.

Transaction Network Analysis (TNA) ist ein Analysewerkzeug für autorisierte Eurofisc-Verbindungsbeamte. Es führt Informationen zu grenzüberschreitenden Umsatzsteuertransaktionen zusammen, macht verdächtige Verbindungen sichtbar und unterstützt nationale Behörden bei der Betrugsbekämpfung. Ein TNA-Risikotreffer ist jedoch weder ein Steuerbescheid noch ein Beweis für Mehrwertsteuerbetrug.

Was ist TNA und welche Aufgabe hat Eurofisc?

TNA ist eine automatisierte Plattform zur Erkennung von Risiken des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs. Dazu gehören insbesondere Missing-Trader-Intra-Community- und Karussellbetrug. Eurofisc nutzt das Werkzeug seit 2019, um Umsatzsteuerdaten schneller auszutauschen, gemeinsam zu verarbeiten und verdächtige grenzüberschreitende Netzwerke früher zu erkennen.

Eurofisc und TNA sind nicht dasselbe. Eurofisc ist ein Netzwerk von Verbindungsbeamten der 27 EU-Mitgliedstaaten und Norwegens. TNA ist das elektronische Werkzeug, das diese nationalen Amtsträger bei der gemeinsamen Analyse unterstützt. Weder das Netzwerk noch die Plattform ist eine eigenständige europäische Steuer- oder Ermittlungsbehörde.

Ebene Aufgabe Grenze
Eurofisc Schneller Informationsaustausch, gemeinsame Analyse und Koordination möglicher Folgemaßnahmen Kann Mitgliedstaaten nicht zu einer bestimmten Verwaltungsuntersuchung verpflichten
TNA Automatisierte Sammlung, Verknüpfung und Risikoselektion anhand fachlicher Vorgaben Trifft keine Steuer-, Sanktions- oder Strafentscheidung
Nationale Verbindungsbeamte Nutzen die Analyse und können nach nationalem Recht Folgemaßnahmen veranlassen Bleiben ausschließlich ihrer nationalen Verwaltung verantwortlich
Europäische Kommission Leistet technische und logistische Unterstützung Hat grundsätzlich keinen fachlichen Zugriff auf ausgetauschte Eurofisc-Informationen

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten TNA und Eurofisc?

Die zentrale Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Die Verordnung (EU) 2018/1541 stärkte den raschen multilateralen Austausch sowie die gemeinsame Verarbeitung und Analyse gezielter Informationen zu grenzüberschreitendem Betrug. TNA setzt diese Eurofisc-Aufgaben technisch um.

Die Mitgliedstaaten entscheiden, an welchen Eurofisc-Arbeitsbereichen sie teilnehmen. Ein teilnehmender Staat muss sich dort aktiv am multilateralen Austausch, an der gemeinsamen Verarbeitung und Analyse der gezielten Informationen sowie an der Koordination von Folgemaßnahmen beteiligen. Die jeweiligen Teilnehmer bestimmen innerhalb des gesetzlichen Rahmens, welche einschlägigen Informationen gemeinsam analysiert werden.

Jeder Mitgliedstaat benennt mindestens einen Eurofisc-Verbindungsbeamten. Die Koordinatoren eines Arbeitsbereichs sammeln die übermittelten und nach der Verordnung verfügbaren gezielten Informationen, lassen sie gemeinsam verarbeiten und analysieren und stellen die Ergebnisse den teilnehmenden Verbindungsbeamten bereit.

Wer darf TNA nutzen und wer entscheidet über Maßnahmen?

TNA wird von autorisierten Behördennutzern innerhalb der teilnehmenden Eurofisc-Arbeitsbereiche eingesetzt. Der Nutzer- und Datenkreis ist damit arbeitsbereichs-, rollen-, zweck- und rechtsgrundlagenbezogen. Ein allgemeiner Zugang für Unternehmen oder die Öffentlichkeit besteht nicht; TNA ist auch kein öffentliches Register oder Selbstprüfungsportal.

Die Kommission unterstützt Eurofisc technisch und logistisch. Sie hat grundsätzlich keinen Zugang zu den fachlichen Informationen, die über Eurofisc ausgetauscht werden. Besonders akkreditierte Personen der Kommission dürfen nur zugreifen, soweit dies für Pflege, Wartung und Entwicklung der von der Kommission gehosteten elektronischen Systeme erforderlich ist. Technisches Hosting bedeutet daher nicht fachliche Fallbearbeitung.

Nach einer Eurofisc-Analyse können nationale Verbindungsbeamte nach ihrem nationalen Recht beispielsweise Auskunftsersuchen, Steuerprüfungen oder die Löschung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veranlassen. TNA selbst ordnet diese Schritte nicht an. Eurofisc kann nationale Verwaltungsuntersuchungen koordinieren, einen Mitgliedstaat aber nicht zu einer bestimmten Untersuchung verpflichten.

Welche Daten fließen heute in die TNA-Analyse ein?

Eine zentrale Grundlage sind Informationen aus dem VAT Information Exchange System (VIES) über innergemeinschaftliche Umsätze. TNA unterstützt die gemeinsame Auswertung der Informationen in den VIES-Systemen der Mitgliedstaaten und rekonstruiert daraus grenzüberschreitende Transaktionsbeziehungen. Dieser heutige Verbund nationaler Datenbestände ist klar vom künftigen zentralen VIES zu unterscheiden, dessen neue Zugriffsregel erst 2030 anwendbar wird.

Eurofisc verfügt außerdem über Zugang zu bestimmten Zolldaten zu mehrwertsteuerbefreiten Einfuhren. Der TNA-Ausbau unterstützt seit 2021 auch die Analyse von Betrugsrisiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Zollverfahrens 42 und seit 2023 die Analyse von Mehrwertsteuerbetrug mit Fahrzeugen. Für einzelne Zolldaten gelten besondere Zugriffsbedingungen, etwa eine persönliche Benutzerkennung des Verbindungsbeamten und ein Bezug zur Betrugsaufdeckung oder -ermittlung.

Wie werden Informationen von Europol und OLAF einbezogen?

Die Koordinatoren von Eurofisc-Arbeitsbereichen dürfen einschlägige Informationen bei Europol und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) anfordern. Mit Zustimmung der Teilnehmer dürfen sie dabei nur so viele Informationen übermitteln, wie für die angeforderte Rückinformation erforderlich sind. Empfangene Informationen werden elektronisch an die teilnehmenden Verbindungsbeamten weitergegeben und in die gemeinsame Analyse einbezogen.

Diese geregelte Anfrage ist kein unbeschränkter Direktzugriff von TNA auf sämtliche Datenbestände von Europol oder OLAF. Welche Daten genutzt werden dürfen, folgt weiterhin aus der jeweiligen Rechtsgrundlage, dem Zweck und den Zugriffsregeln.

Die bereits beschlossene Verordnung (EU) 2026/1743 erweitert künftig die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA/EPPO) und OLAF. Ab dem 17. August 2027 gelten grundsätzlich neue Regeln für die Übermittlung fallbezogener Eurofisc-Analyseberichte und für gezielte Zugriffe auf bestimmte Umsatzsteuer- und Zahlungsinformationen; der Zugang zum zentralen VIES folgt erst am 1. Juli 2030. Die gezielten Zugriffsrechte erfassen nicht den TNA-Datenbestand selbst. Diese künftigen Befugnisse dürfen daher weder als heutiger Vollzug noch als allgemeiner TNA-Direktzugriff beschrieben werden.

Wie erkennt TNA verdächtige Transaktionsketten?

TNA automatisiert die Sammlung von Daten aus unterschiedlichen Datenbanken und wertet sie nach fachlichen Kriterien von Eurofisc aus. Dadurch können ungewöhnliche Transaktionsbeziehungen, miteinander verbundene Marktteilnehmer, Ketten und Hochrisikonetzwerke sichtbar werden, deren manuelle Zusammenführung über Staatsgrenzen hinweg erheblich aufwendiger wäre.

Das Ergebnis ist eine Risikoselektion. Automatisierung hilft, Zusammenhänge schneller zu erkennen und begrenzte Kontrollressourcen auf verdächtige Konstellationen auszurichten. Sie ersetzt aber weder die tatsächliche Prüfung eines Einzelfalls noch die rechtliche Bewertung durch die zuständige Behörde.

Warum ist ein TNA-Treffer noch kein Betrugsnachweis?

Ein Treffer kennzeichnet eine Transaktion, Verbindung oder ein Netzwerk als verdächtig oder risikobehaftet. Daraus folgt noch nicht, dass eine beteiligte Person oder ein Unternehmen Mehrwertsteuerbetrug begangen hat. Ein TNA-Ergebnis ist weder ein bestandskräftiger Steuerbescheid noch eine gerichtliche Feststellung; als Risikosignal beweist es für sich allein keine Straftat. Informationen aus dem Amtshilfeverfahren dürfen nach Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 jedoch unter den dortigen Voraussetzungen auch in gerichtlichen Verfahren verwendet werden.

Erst die zuständigen nationalen Behörden entscheiden im geltenden Verfahren, ob und welche Folgemaßnahmen notwendig sind. Dabei richten sich Zuständigkeit, Anhörung, Beweismaß und Rechtsschutz nach dem einschlägigen Unionsrecht und dem jeweiligen nationalen Verfahrensrecht. Eurofisc liefert dafür Analyse und Koordination, aber keine vorweggenommene Entscheidung.

Wie werden TNA-Daten geschützt und wofür dürfen sie verwendet werden?

Informationen, die nach der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 übermittelt oder erhoben werden, unterliegen dem Amtsgeheimnis. Sie genießen den Schutz, der für vergleichbare Informationen nach dem Recht des empfangenden Mitgliedstaats und nach den Vorschriften für Unionsbehörden gilt.

Die Informationen dürfen insbesondere für die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, die Steuererhebung, Verwaltungskontrollen und bestimmte steuerbezogene Gerichtsverfahren verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke setzt die in Artikel 55 Absatz 3 geregelte Erlaubnis der bereitstellenden Behörde und die Zulässigkeit nach deren Recht voraus. Personenbezogene Daten dürfen nicht für andere, insbesondere kommerzielle Zwecke verarbeitet werden.

Auch die Speicherung ist zweckgebunden und auf das erforderliche Maß zu begrenzen. Es gibt keine einheitliche pauschale Speicherdauer für sämtliche TNA-Daten. Nur für die in Artikel 17 der Verordnung bezeichneten Informationen richtet sich die Dauer nach den Verjährungsfristen des betroffenen Mitgliedstaats und darf zehn Jahre nicht überschreiten. Zugleich verlangt Artikel 18 für die Informationen nach Artikel 17 eine Verfügbarkeit von mindestens fünf Jahren ab dem Ende des ersten Kalenderjahrs, in dem Zugang zu gewähren ist. Diese Grenzen lassen sich nicht ohne Prüfung auf andere Datenarten oder Systeme übertragen.

Welche Datenschutzrechte können eingeschränkt werden?

Für Mitgliedstaaten gilt die Datenschutz-Grundverordnung, für Unionsorgane die Verordnung (EU) 2018/1725. Die Mitgliedstaaten müssen bestimmte Informations-, Auskunfts-, Löschungs-, Widerspruchs- und Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen einschränken, soweit dies für die Aufgaben der Mehrwertsteuer-Zusammenarbeit strikt notwendig ist. Das kann insbesondere erforderlich sein, damit Ermittlungen oder die Betrugsaufdeckung nicht gefährdet werden.

Diese gesetzliche Einschränkung ist kein vollständiger Ausschluss des Datenschutzes. Sie ist auf die genannten Rechte, Zwecke und das strikt notwendige Maß begrenzt. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten natürlicher Personen. Geschäftsdaten juristischer Personen sind zusätzlich durch Amtsgeheimnis, Zweckbindung sowie das anwendbare Steuer- und Verfahrensrecht geschützt, begründen aber nicht allein deshalb sämtliche DSGVO-Betroffenenrechte.

Was ändert sich beim zentralen VIES erst ab 1. Juli 2030?

Die Verordnung (EU) 2025/517 sieht für die Zukunft ein zentrales VIES vor. Eurofisc-Systeme einschließlich TNA sollen darauf automatisierten Direktzugriff erhalten. Diese Regel beschreibt nicht den heutigen Funktionsstand: Nach Artikel 6 der Verordnung wird sie erst am 1. Juli 2030 anwendbar.

Bis dahin dürfen der heutige VIES-Verbund nationaler Datenbestände und das künftige zentrale VIES nicht gleichgesetzt werden. Auch technische Weiterentwicklungen schaffen für sich keine neuen Zugriffsrechte. Der Fiscalis-Jahresbericht für 2025 dokumentiert die Weiterentwicklung der Zoll- und Fahrzeugbetrugsanalyse sowie neue Risikoindikatoren für Karussellbetrug. Das TNA-III-Expertenteam arbeitet nach diesem Bericht im Zeitraum September 2024 bis August 2027 an der weiteren Entwicklung und betrieblichen Unterstützung. Welche Informationen TNA rechtmäßig verarbeiten darf, bestimmt jedoch die jeweils anwendbare Rechtsgrundlage.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist TNA eine europäische Steuer- oder Ermittlungsbehörde?

Nein. TNA ist ein elektronisches Analysewerkzeug. Autorisierte nationale Eurofisc-Verbindungsbeamte nutzen es für die gemeinsame Risikobewertung und bleiben ihrer jeweiligen nationalen Verwaltung verantwortlich.

Beweist ein TNA-Treffer Mehrwertsteuerbetrug?

Nein. Ein Treffer ist ein Risiko- oder Verdachtssignal. Steuerfestsetzung, Sanktionen, strafrechtlicher Nachweis und gerichtliche Feststellungen erfordern die Prüfung und Entscheidung der jeweils zuständigen nationalen Stellen.

Kann TNA selbst eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer löschen?

Nein. Nationale Verbindungsbeamte können eine Löschung nach ihrem nationalen Recht als Folgemaßnahme veranlassen. TNA analysiert Daten, erlässt die Maßnahme aber nicht.

Hat die Europäische Kommission Zugriff auf alle Eurofisc-Falldaten?

Nein. Sie hat grundsätzlich keinen Zugang zu den fachlich ausgetauschten Informationen. Besonders akkreditierte Personen dürfen nur im für Pflege, Wartung und Entwicklung der gehosteten Systeme erforderlichen Umfang zugreifen.

Greift TNA direkt und unbegrenzt auf Europol- und OLAF-Daten zu?

Nein. Arbeitsbereichskoordinatoren können einschlägige Informationen in einem geregelten Verfahren anfordern. Dafür dürfen mit Zustimmung der Teilnehmer nur die für die Rückinformation erforderlichen Daten übermittelt werden.

Werden alle TNA-Daten zehn Jahre gespeichert?

Nein. Die Höchstgrenze von zehn Jahren gilt für die in Artikel 17 der Verordnung bezeichneten Informationen und orientiert sich dort an nationalen Verjährungsfristen. Andere Datenarten und Systeme können eigenen Regeln unterliegen.

Gilt der Direktzugriff auf das zentrale VIES bereits heute?

Nein. Die 2025 beschlossene Regel für den automatisierten Direktzugriff von Eurofisc-Systemen einschließlich TNA auf das künftige zentrale VIES wird erst am 1. Juli 2030 anwendbar.

Quellen