SteuerPedia
01
Yacht, Flugzeug und Luxusfahrzeuge im Weltvermögen
Spanische Steuerresidenten erfassen Yacht, Privatflugzeug und Luxusfahrzeug grundsätzlich mit ihrem weltweiten Vermögen zum 31. Dezember; Nichtresidenten nur nach spanischem Inlandsrecht und unter Beachtung des DBA. Entscheidend sind rechtliches Eigentum, Eigentumsquote, Marktwert, nachgewiesene Schulden und mögliche Betriebsvermögens- oder Beteiligungsbefreiungen. Auf den Balearen sind Vermögensteuer und staatliche Solidaritätssteuer getrennt zu berechnen und anschließend miteinander zu verrechnen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
02
Stock Options, RSUs und Mitarbeiteraktien
Bei Stock Options, Restricted Stock Units und Mitarbeiteraktien entstehen häufig mehrere steuerlich selbstständige Ereignisse: Zusage, Erdienung, Ausübung oder Lieferung, Dividende und späterer Verkauf. Für Spanien müssen Arbeitslohn, Kapitalgewinn, Tätigkeitsstaat, Bewertungszeitpunkt, Lohnabrechnung und Auslandsvermögensmeldungen getrennt geprüft werden. Ein Depotbericht mit einem einzigen „Gewinn“ reicht dafür regelmäßig nicht aus.
Artikel lesen →
SteuerPedia
03
Bargeld und grenzüberschreitende Bargeldmeldungen
Bargeld darf grundsätzlich nach Spanien gebracht, aus Spanien ausgeführt und innerhalb Spaniens transportiert werden. Ab bestimmten Schwellen ist der Vorgang jedoch vorab zu erklären; außerdem gelten für Barzahlungen an Unternehmer oder Berufsträger eigenständige Höchstgrenzen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
04
Private Darlehen und Gesellschafterforderungen
Bei privaten Darlehen entscheidet nicht nur der vereinbarte Zinssatz. Steuerlich getrennt zu prüfen sind Darlehensgewährung, laufende Zinsen, Tilgung, Forderungsverkauf, Verzicht, Ausfall und eine mögliche Umwandlung in Eigenkapital. Bei Gesellschafterforderungen kommen Fremdvergleich, Beteiligungsquote, Abzugsfähigkeit auf Gesellschaftsebene und grenzüberschreitende Nachweise hinzu.
Artikel lesen →
SteuerPedia
05
Lebensversicherung und Kapitalpolice
Eine Lebens- oder Kapitalpolice wird steuerlich nicht allein nach ihrem Produktnamen beurteilt. Entscheidend sind Vertragsinhalt, Versicherungsrisiko, Verfügungsrechte, Beteiligte und das konkrete Ereignis – etwa Rückkauf, Ablaufleistung, Rentenzahlung, Abtretung oder Todesfall. Bei ausländischen Policen kommen neben der Einkommensteuer gegebenenfalls Informationsmeldungen und Vermögensteuern hinzu.
Artikel lesen →
SteuerPedia
06
Fremdwährungskonten und Wechselkursgewinne
Ein Fremdwährungskonto erzeugt in Spanien nicht allein durch einen höheren Euro-Gegenwert am Jahresende einen steuerpflichtigen Gewinn. Besteuert wird grundsätzlich erst, wenn Fremdwährung umgetauscht, ausgegeben oder anderweitig zur Zahlung verwendet wird; Zinsen, Dividenden, Arbeitslohn und Wertpapiergeschäfte bleiben dabei eigene Vorgänge. Ohne lückenlose Bestands- und Kursrechnung lassen sich die getrennten Ergebnisse, Modelo 720, Vermögensteuer und gegebenenfalls das Banco-de-España-Formular ETE nicht zuverlässig erfüllen.
Artikel lesen →
SteuerPedia
07
Edelmetalle, Kunst und Sammlungen
Physisches Anlagegold, Silber, Schmuck, Kunst und Sammlerstücke sind steuerlich keine einheitliche Anlageklasse. In Spanien hängen Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Übertragungssteuer, Vermögensteuer und Meldepflichten davon ab, was rechtlich erworben wurde, wer handelt und welcher Vorgang stattfindet. Zertifikate, Fonds, Versicherungen und tokenisierte Rechte müssen von körperlichem Eigentum getrennt werden.
Artikel lesen →
SteuerPedia
08
Bankkonten, Tagesgeld und Zahlungsdienste
Bankguthaben, Tagesgeld und Guthaben bei Zahlungsdiensten lösen in Spanien mehrere voneinander unabhängige Prüfungen aus. Zinsen und bestimmte Prämien gehören in die Einkommensteuer, ausländische Konten können Modelo 720 auslösen, und hohe Guthaben können in der Vermögensteuer erscheinen. Bei Fehlern unterscheiden sich Berichtigung, freiwillige Nachmeldung, Rechtsbehelf, Aussetzung und Vollstreckung deutlich.
Artikel lesen →
SteuerPedia
09
Aktien, Anleihen und laufende Kapitalerträge
Spanien behandelt Dividenden, Zinsen, Aktienverkäufe und Anleiherückzahlungen nicht als einheitlichen Kapitalgewinn. Dividenden und Anleiheerträge sind regelmäßig Kapitalerträge, während der Verkauf von Aktien grundsätzlich einen Veräußerungsgewinn oder -verlust erzeugt. Für Anschaffungskosten, FIFO, Wiederkäufe, Fremdwährung, Quellensteuer und Auslandsvermögensmeldungen gelten jeweils eigene Regeln.
Artikel lesen →