SteuerPedia
01
IVA-Steuerkalender: Modelos 303, 390, 347 und 349
Die spanischen Modelos 303, 390, 347 und 349 erfüllen unterschiedliche Aufgaben und folgen nicht demselben Kalender. Wer Fristen, Schwellenwerte und Befreiungen getrennt prüft und anschließend die Beträge zwischen Buchhaltung und Erklärungen abstimmt, vermeidet typische Doppelmeldungen, Auslassungen und verspätete Korrekturen.
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02
IVA, ROI und VIES
IVA, ROI, NIF-IVA und VIES bezeichnen vier verschiedene Elemente des europäischen Umsatzsteuersystems. Wer von Spanien aus Waren oder Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU erbringt oder bezieht, muss vor dem ersten relevanten Umsatz klären, ob eine Eintragung in das spanische Register der innergemeinschaftlichen Unternehmer erforderlich ist und welche Nachweise zusätzlich zur Nummer nötig sind.
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03
Grenzüberschreitende IVA-Erstattung: Modelos 360 und 361
Unternehmen können ausländische Umsatzsteuer nicht beliebig in ihrer laufenden spanischen IVA-Erklärung abziehen. Entscheidend sind Sitz, Erstattungsstaat, Art der Umsätze und die richtige elektronische Route: Modelo 360 für unionsinterne Fälle und bestimmte Anträge aus Canarias, Ceuta oder Melilla, Modelo 361 grundsätzlich für Antragsteller aus Drittstaaten.
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04
Buchführung, Rechnungsstellung, VERI*FACTU und Jahresabschluss
Eine Rechnung ist erst dann richtig, wenn zuvor Steuerbarkeit, Leistungsort, Befreiung, Steuersatz und Steuerschuldner bestimmt wurden. Daneben gelten getrennte Pflichten für IVA-Bücher, Einkommen- oder Körperschaftsteueraufzeichnungen und handelsrechtliche Buchführung. Das SIF-Regelwerk regelt nicht die materielle IVA, sondern die Sicherheit und gegebenenfalls laufende Übermittlung der mit einem Rechnungssystem erzeugten Datensätze; die verpflichtende B2B-E-Rechnung ist wiederum ein eigenes Regelwerk.
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05
SII: laufende IVA-Daten und Abgrenzung zum REDEME
SII und REDEME werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Das SII führt die spanischen IVA-Register durch zeitnahe Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten; REDEME eröffnet bei erfüllten Voraussetzungen die monatliche Erstattung eines Vorsteuerüberschusses. Entscheidend sind deshalb nicht nur Software und Fristen, sondern zuerst die richtige materielle IVA-Behandlung und anschließend die widerspruchsfreie Abstimmung mit Modelo 303.
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06
E-Commerce, OSS, IOSS und Amazon FBA aus Spanien: Formulario 035 und Modelo 369
OSS und IOSS bündeln bestimmte europäische B2C-Umsätze in einer einzigen Anlaufstelle, ersetzen aber weder lokale IVA-Registrierungen noch Meldungen für Warenumlagerungen. Besonders bei Amazon FBA entscheidet der tatsächliche Lager- und Versandweg darüber, ob Modelo 369, eine lokale Umsatzsteuererklärung oder beides erforderlich ist.
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07
Verpflichtende B2B-E-Rechnung und VERI*FACTU auseinanderhalten
Die allgemeine B2B-Pflicht startet erst nach der endgültigen Ministerialverordnung. Der Überblick trennt sie von B2G, RRSIF, VERI*FACTU und SII.
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