SteuerPedia
01
Spanische Steuergruppe und Konzernbesteuerung
Die spanische Steuergruppe ist ein freiwilliges Körperschaftsteuerregime, in dem die qualifizierten spanischen Gesellschaften und Betriebsstätten eines Konzerns gemeinsam als ein Steuerpflichtiger veranlagt werden. Voraussetzung sind ein gesetzlich passender Beteiligungs- und Stimmenverbund, die rechtzeitige Zustimmung aller zwingend einzubeziehenden Unternehmen sowie eine laufende Gruppenrechnung mit Individualbasen, Eliminierungen, späteren Einbeziehungen und gesondert kontrollierten Vorgruppenpositionen. Eine ausländische Muttergesellschaft kann die herrschende Gesellschaft sein, gehört selbst aber nicht zur spanischen Steuergruppe.
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02
Spanische S.L. und S.L.U.: steuerliche Grundstruktur
Die spanische Sociedad de Responsabilidad Limitada ist eine eigene juristische Person und regelmäßig selbst körperschaftsteuerpflichtig. Eine S.L.U. hat nur einen Gesellschafter, folgt steuerlich aber grundsätzlich denselben Regeln wie eine mehrgliedrige S.L.; besondere Pflichten betreffen vor allem die Offenlegung der Einpersonengesellschaft und Verträge mit dem Alleingesellschafter.
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03
ETVE: Voraussetzungen, Befreiungen und Substanz
Die ETVE ist keine eigene Gesellschaftsform, sondern ein wählbares spanisches Körperschaftsteuerregime für eine Gesellschaft, die Beteiligungen an nicht in Spanien ansässigen Unternehmen tatsächlich verwaltet. Der Nutzen entsteht nur, wenn Gesellschaftszweck, Namensaktien oder -anteile, organisatorische Mittel, Beteiligungs- und Steuerbelastungstests sowie die Herkunft der ausgeschütteten Gewinne lückenlos zusammenpassen. Eine Briefkastengesellschaft oder die bloße Bezeichnung als ETVE schafft keine Steuerbefreiung.
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04
AIE und UTE: projektbezogene Unternehmensformen in Spanien
AIE und UTE ermöglichen Unternehmen in Spanien eine gemeinsame Tätigkeit, folgen aber unterschiedlichen Rechtsmodellen. Die AIE ist eine rechtsfähige Hilfsorganisation für die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder; die UTE ist eine nicht rechtsfähige, zeitlich an ein konkretes Werk, eine Dienstleistung oder Lieferung gebundene Kooperation. Steuerlich bleiben beide eigene Körperschaftsteuerpflichtige, doch werden Ergebnisse und weitere Besteuerungsmerkmale unter den gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder teilweise den Mitgliedern zugerechnet.
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05
Spanische S.A. und S.A.U.: steuerliche Grundstruktur
Die spanische Sociedad Anónima ist eine Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Kapital; bei nur einem Aktionär wird sie als S.A.U. geführt. Die Einpersonenstellung ändert weder die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage noch automatisch den Steuersatz, bringt aber besondere Register-, Publizitäts- und Vertragsregeln mit sich. Für deutsch-spanische Strukturen müssen außerdem tatsächliche Geschäftsleitung, Verrechnungspreise, Ausschüttungen und Organvergütungen getrennt geprüft werden.
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06
Gemeinnützige Stiftung und Verein in Spanien: Steuerstatus und Pflichten
Eine spanische Fundación oder Asociación ist nicht schon wegen ihres gemeinnützigen Zwecks umfassend steuerbegünstigt. Entscheidend sind Rechtsform, Registrierung, tatsächliche Tätigkeit und die wirksame Option für das Sonderregime der Ley 49/2002. Der Artikel trennt Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, lokale Abgaben, Registerpflichten und die zusätzlichen Deutschland–Spanien-Fragen.
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07
Gesellschafterdarlehenszinsen in Spanien
Gesellschafterdarlehen verlangen eine getrennte Prüfung von Buchung, Marktpreis und steuerlichem Abzug. Bei Zahlungen nach Deutschland kommen DBA-Nachweise und spanische Meldungen hinzu.
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08
Modelo 184 | Körperschaften mit Zuschreibungen von Einkünften
Modelo 184 informiert über Einkünfte steuerlich transparenter Gemeinschaften und ihre Zurechnung auf die Mitglieder. Der Beitrag erklärt Pflicht, Ausnahmen, Daten, ejercicio-2025-Frist und Berichtigung.
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