Kurz & klar
Spanische oder in Spanien meldepflichtige Kryptoverwahrer melden mit Modelo 172 jährlich Bestände und Fiatguthaben, mit Modelo 173 einzeln Käufe, Verkäufe, Tausche, Transfers, Zahlungen sowie bestimmte Ausgaben. Die Formulare werden vom Anbieter im Januar elektronisch eingereicht und ersetzen weder Steuererklärung noch Modelo 721.
Wer Kryptowerte über eine spanische Börse oder einen spanischen Verwahrer hält, gibt die Modelos 172 und 173 grundsätzlich nicht selbst ab. Der Anbieter übermittelt der Agencia Estatal de Administración Tributaria, kurz AEAT, standardisierte Bestands- und Transaktionsdaten. Für den Kunden ist dennoch wichtig, was gemeldet wird: Die Daten können mit Einkommensteuer-, Vermögensteuer- und Auslandsvermögensangaben abgeglichen werden, ohne selbst bereits die steuerliche Rechtsfolge festzulegen.
Das Wichtigste im Überblick
- Modelo 172 ist die jährliche Drittmeldung über von einem meldepflichtigen Anbieter verwahrte Kryptobestände und gegebenenfalls dort gehaltene Fiatguthaben. Maßgeblich ist grundsätzlich der Stand am 31. Dezember; endete die Verwahrung vorher, zählt der letzte Verwahrungszeitpunkt.
- Modelo 173 ist die jährliche Drittmeldung über einzelne, vom Anbieter ausgeführte oder vermittelte Vorgänge: insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch, Transfer, Zahlung und Eingang von Kryptowerten.
- Meldepflichtig ist der Anbieter, nicht sein Kunde. Erfasst werden vor allem in Spanien ansässige Personen und Unternehmen sowie spanische Betriebsstätten ausländischer Anbieter, wenn sie die gesetzlich beschriebenen Verwahrungs-, Tausch- oder Vermittlungsleistungen erbringen.
- Es gibt für Modelo 172 und 173 keine allgemeine 50.000-Euro-Schwelle. Diese Schwelle gehört zum eigenständigen Modelo 721 für bestimmte im Ausland verwahrte Kryptowerte.
- Einreichungszeitraum ist der Januar nach dem betreffenden Kalenderjahr. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über strukturierte Datensätze; es entsteht mit dem Formular keine Zahlung.
- Informationsmeldung ist nicht Besteuerung. Ein Transfer kann meldepflichtig, aber steuerlich nicht realisierend sein. Umgekehrt können Einkünfte oder Gewinne entstehen, deren steuerliche Berechnung nicht vollständig aus dem gemeldeten Datensatz hervorgeht.
- Fehler werden durch den meldenden Anbieter berichtigt. Der Kunde sollte Konto- und Identitätsdaten, Transaktionshistorie, Eurobewertung und steuerliche Erklärung trotzdem selbst abgleichen und Abweichungen dokumentiert melden.
Zwei Formulare mit unterschiedlichem Zweck
Die spanischen Informationspflichten stehen im Reglamento General de las actuaciones y los procedimientos de gestión e inspección tributaria, kurz RGAT. Art. 39 bis regelt Bestände, Art. 39 ter Vorgänge. Die Orden HFP/887/2023 setzt diese Pflichten technisch in die Modelos 172 und 173 um.
| Formular | Gegenstand | Typischer Melder | Rhythmus | Zahlung |
|---|---|---|---|---|
| Modelo 172 | Verwahrte Kryptobestände und bestimmte Fiatguthaben | Verwahrer privater Schlüssel für Dritte | jährlich, Einreichung im Januar des Folgejahres | nein |
| Modelo 173 | Einzelne Kryptoerwerbe, -veräußerungen, -tausche, -transfers, -zahlungen und -eingänge | Tausch-, Vermittlungs- oder Verwahrungsanbieter; in bestimmten Fällen Emittenten | jährlich, Einreichung im Januar des Folgejahres | nein |
Die Bezeichnung „spanischer Anbieter“ ist eine praktische Verkürzung. Rechtlich kommt es auf Ansässigkeit, Betriebsstätte und Tätigkeit an. Meldepflichtig sind in Spanien ansässige Personen oder Unternehmen und spanische Betriebsstätten ausländischer Rechtsträger, soweit sie die erfassten Leistungen anbieten. Ein deutscher Anbieter ohne spanische Ansässigkeit oder Betriebsstätte wird nicht allein deshalb zum Einreicher der Modelos 172 und 173, weil ein Kunde in Spanien lebt. Daten eines solchen Anbieters können aber über andere Wege zur AEAT gelangen, insbesondere über internationale Austauschsysteme oder künftig über das ausgeweitete Kryptoreporting nach DAC8.
Modelo 172: Welche Bestände gemeldet werden
Modelo 172 knüpft an die Verwahrung privater kryptografischer Schlüssel für Dritte an. Der Melder muss die Personen oder Rechtsträger identifizieren, denen die Bestände während des Jahres zuzuordnen waren. Das Gesetz nennt neben Inhabern auch Bevollmächtigte und Begünstigte. Entscheidend ist deshalb nicht nur der sichtbare Kontoname, sondern die im Kunden- und Berechtigtenprofil hinterlegte Rolle.
Für jeden Kryptowert wird ein eigener Datensatz geführt. Er enthält insbesondere:
- Identität, Anschrift und spanische Steueridentifikationsnummer der betroffenen Person oder Einheit;
- Art beziehungsweise Bezeichnung des Kryptowerts;
- Anzahl der Einheiten;
- Euro-Wert zum 31. Dezember;
- die verwendete Kurs- oder Bewertungsquelle;
- gegebenenfalls bei demselben Anbieter gehaltene Fiatguthaben, ebenfalls mit Euro-Bewertung.
Besteht die Verwahrung am 31. Dezember nicht mehr, werden Bestand und Wert zum Zeitpunkt des Endes der Verwahrung gemeldet. Die AEAT erläutert für den regulären Jahresendfall eine Bewertung um 23:59 Uhr spanischer Halbinselzeit. Heranzuziehen ist die Notierung auf maßgeblichen Handelsplattformen oder Preisportalen; fehlt eine verlässliche Notierung, ist eine vertretbare Marktwertschätzung in Euro zulässig. Die Quelle muss benannt werden. Durch die Orden HAC/1504/2024 wurde das technische Datensatzformat des Modelo 172 für Erklärungen ab dem Berichtsjahr 2024 unter anderem bei den Wertfeldern angepasst.
Keine allgemeine Mindestgrenze: Selbst ein kleiner Bestand kann in Modelo 172 erscheinen. Die 50.000-Euro-Grenze des Modelo 721 darf nicht auf die Anbietererklärung übertragen werden.
Keine Selbstverwahrungsbilanz: Wer seine privaten Schlüssel ausschließlich selbst hält und keinen meldepflichtigen Verwahrer nutzt, wird mit diesem Bestand nicht allein wegen der Wallet in Modelo 172 aufgenommen. Das schließt andere Pflichten nicht aus. Bei Verwahrung durch einen ausländischen Anbieter kann für eine in Spanien steuerlich ansässige Person insbesondere Modelo 721 zu prüfen sein.
Modelo 173: Welche Transaktionen gemeldet werden
Modelo 173 erfasst Vorgänge, die ein meldepflichtiger Anbieter ausführt, vermittelt oder in den gesetzlich beschriebenen Fällen durch Verwahrung ermöglicht. Jede Transaktion wird grundsätzlich einzeln mit einer eindeutigen Kennung gemeldet. Die Daten umfassen unter anderem Identität und Steueridentifikationsnummer der handelnden Person, Art und Datum des Vorgangs, betroffene Kryptowerte, Einheiten, Euro-Wert sowie Gebühren oder Kosten, die der Melder erhält.
Erfasst werden insbesondere:
- Erwerb von Kryptowerten gegen Euro oder eine andere Fiatwährung;
- Veräußerung von Kryptowerten gegen Fiatwährung;
- Tausch eines Kryptowerts gegen einen anderen Kryptowert oder sonstigen virtuellen Vermögenswert;
- Transfer zwischen Konten oder Wallets, auch zu oder von einer externen Wallet;
- Zahlungen mit Kryptowerten;
- Eingänge in Kryptowerten;
- bei bekannten Gegenleistungen Angaben dazu, ob diese in Fiat, anderen Kryptowerten, Gütern, Dienstleistungen oder einer Kombination bestehen.
Bei nicht vollständig in Fiat bestimmten Vorgängen erfolgt die Eurobewertung zum Vorgangszeitpunkt anhand einer maßgeblichen Plattform, eines Preisportals oder einer vertretbaren Marktwertschätzung; die Bewertungsquelle ist anzugeben. Bei Transfers erläutert die AEAT, dass ausgehende Werte negativ und eingehende Werte positiv dargestellt werden, während Einheiten und Gebühren als positive Größen angegeben werden.
Nicht jede Berührung mit einer Plattform löst Modelo 173 aus. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die sich auf Beratung, die bloße Kontaktvermittlung oder die reine Abwicklung von Fiat-Zahlungsaufträgen für andere Anbieter beschränken. Daneben kann die Meldepflicht Emittenten bei der erstmaligen Zuteilung von Kryptowerten treffen. Ist dabei ein Intermediär eingeschaltet, meldet grundsätzlich der Intermediär unabhängig vom Sitz des Emittenten.
Vorgangsmeldung und materielle Steuer sind getrennte Ebenen
Die AEAT erhält mit Modelo 173 einen Vorgangsdatensatz. Daraus folgt nicht automatisch, ob und in welcher Höhe Einkommensteuer entsteht. Die materielle Beurteilung richtet sich nach dem für die Person, das Steuerjahr, die Vermögenssphäre und die Einkunftsart geltenden Recht. Bei einem Deutschland-Spanien-Sachverhalt sind außerdem Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und gegebenenfalls Betriebsstättenbezug zu klären.
| Vorgang | Möglicher Inhalt des Modelo 173 | Materielle Steuerfrage |
|---|---|---|
| Kauf gegen Euro | Erwerb, Einheiten, Euro-Wert, Gebühren | regelmäßig noch keine Veräußerung; Anschaffungskosten und Nebenkosten dokumentieren |
| Tausch Krypto gegen Krypto | Abgabe und Gegenleistung mit Eurobewertung | häufig eigenständige Realisationsprüfung; Wert beider Seiten und Gebühren sichern |
| Verkauf gegen Euro | Veräußerung, Erlös, Einheiten, Gebühren | Gewinn oder Verlust aus Erlös abzüglich maßgeblicher Anschaffungs- und Veräußerungskosten ermitteln |
| Transfer auf eigene Wallet | Transfer mit Richtung, Wert und Gebühren | Eigentumsidentität prüfen; ein reiner Eigenübertrag kann ohne Veräußerung bleiben |
| Reward oder sonstiger Eingang | Eingang kann erscheinen, soweit vom Anbieter erfasst | Einkunftsart und Zuflusszeitpunkt separat qualifizieren; späterer Verkauf kann zweite Steuerstufe sein |
| Lending oder Staking | Zuteilungen, Eingänge, Tausche oder Transfers können erfasst sein | laufende Vergütung, Rückgabe, Wertänderung und mögliche Veräußerung getrennt prüfen |
| Zahlung für Ware oder Dienstleistung | Zahlung und Gegenleistung können gemeldet werden | mögliche Veräußerung des Kryptowerts plus umsatz- oder einkommensteuerliche Behandlung des Grundgeschäfts |
Das Formular berechnet weder eine steuerliche Durchschnittsmethode noch eine zulässige Einzelzuordnung. Es entscheidet nicht, welche Anschaffungskosten einer veräußerten Einheit zugeordnet werden, ob Gebühren die Anschaffungskosten erhöhen oder den Erlös mindern, wie Fremdwährungen umzurechnen sind oder ob Verluste verrechenbar sind. Diese Punkte gehören in die Steuerermittlung nach spanischem oder deutschem Recht. Gleiches gilt für etwaige Quellensteuern auf Erträge, die nicht Bestandteil des Kryptomeldeformulars sein müssen.
Auch die Produktbezeichnung reicht nicht. Ein tokenisierter Fondsanteil, eine digitale Lebensversicherung, ein Carried-Interest-Anspruch oder ein strukturiertes Produkt wird nicht allein durch die technische Abwicklung zur „moneda virtual“ im Sinne der geltenden spanischen Meldevorschriften. Umgekehrt können Stablecoins, Token oder bestimmte digitale Vermögenswerte unter die bestehende Definition fallen, wenn sie die gesetzlichen Merkmale erfüllen. Bei NFTs und hybriden Produkten ist daher zuerst die rechtliche Assetklasse zu bestimmen. Die für DAC8 vorgesehene weitere Definition von Kryptowerte darf am Stichtag nicht ungeprüft auf die bestehenden Modelos 172 und 173 übertragen werden.
Eigentümer, Berechtigte und wirtschaftlich Berechtigte
Die Formulare arbeiten mit unterschiedlichen Rollen. Modelo 172 kann neben dem Inhaber auch Bevollmächtigte und Begünstigte abbilden. Modelo 173 identifiziert die Person oder Einheit, die den Vorgang ausführt. Ein Unternehmenskonto kann deshalb einen Rechtsträger als Kunden zeigen, obwohl hinter ihm natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte stehen.
Daraus folgt keine automatische steuerliche Zurechnung des gesamten Bestands an jede genannte Person. Eigentum, Treuhand, Nutzungsrecht, Vertretungsmacht und wirtschaftliche Berechtigung sind getrennt zu dokumentieren. Für die materielle Einkommen- oder Vermögensteuer zählt die nach dem jeweils anwendbaren Recht wirtschaftlich zuzurechnende Position. Bei Modelo 721 sind Berechtigungs- und Verfügungskonstellationen ausdrücklich besonders relevant; bei den Anbieterformularen hängen die Felder von der jeweiligen gesetzlichen Rolle und den Kundendaten ab.
Für Familien- und Gesellschaftssachverhalte empfiehlt sich deshalb eine Rollenmatrix: Kontoinhaber, zivilrechtlicher Eigentümer, wirtschaftlich Berechtigter, Bevollmächtigter, Begünstigter, steuerlicher Rechtsträger und tatsächlicher Nutzer. Dass zwei Familienmitglieder Zugriff auf eine Wallet haben, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass beide je 100 Prozent des Vermögens versteuern müssen. Es kann aber erklären, warum mehr als eine Person in Informationsdaten auftaucht.
Abgrenzung zum Modelo 721 und zu DAC8
Modelo 721 ist keine Anbietererklärung, sondern eine eigene spanische Informationspflicht für bestimmte im Ausland verwahrte Kryptowerte. Sie betrifft insbesondere in Spanien steuerlich ansässige Personen und Einheiten mit den gesetzlich genannten Inhaber-, Berechtigungs- oder Verfügungseigenschaften. Die reguläre Erstanmeldung setzt voraus, dass der Gesamtwert am 31. Dezember 50.000 Euro übersteigt; spätere Meldungen folgen besonderen Veränderungs- und Beendigungsregeln. Die Frist läuft grundsätzlich vom 1. Januar bis 31. März.
Die praktische Abgrenzung lautet:
- Spanischer meldepflichtiger Verwahrer: Der Anbieter meldet Bestände über Modelo 172; der Kunde reicht dieses Formular nicht ein.
- Spanischer meldepflichtiger Transaktionsanbieter: Der Anbieter meldet Vorgänge über Modelo 173.
- Ausländischer Verwahrer ohne spanische Anbieterpflicht: Der Kunde prüft bei spanischer Ansässigkeit Modelo 721; daneben kann ein internationaler Austausch greifen.
- Reine Selbstverwahrung: Kein Modelo 172 allein aus der eigenen Wallet und regelmäßig keine im Ausland „verwahrte“ Position im Sinne des Modelo 721; Transaktionen und materielle Steuer bleiben zu prüfen.
DAC8 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Kryptomeldebestimmungen grundsätzlich ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. Der erste erfasste Berichtszeitraum ist 2026; der dazugehörige automatische Austausch zwischen den Behörden erfolgt 2027, spätestens neun Monate nach Ablauf des Berichtsjahres. Spanien hat im Kontrollplan 2026 angekündigt, die Bestandsmeldungen an den erweiterten Kryptowertebegriff anzupassen und ein künftiges Modelo 175 als Ersatz für Modelo 173 einzuführen. Der Kontrollplan ist selbst keine Aufhebung des Modelo 173. Für einen Wechsel zum Modelo 175 sind die veröffentlichten Umsetzungsvorschriften mit ihrem Anwendungsbeginn, den erfassten Berichtszeiträumen und etwaigen Übergangsregeln maßgeblich; die bloße Ankündigung ersetzt die Pflichten nach RGAT und Orden HFP/887/2023 nicht.
Einreichung, Annahme und Berichtigung
Die Anbieter übermitteln beide Formulare im Januar nach Ablauf des Kalenderjahres elektronisch über strukturierte Nachrichten beziehungsweise Webservices. Belege werden nicht wie bei einer klassischen Steuererklärung als allgemeiner Anhang beigefügt. Die AEAT-Verfahrensseiten ermöglichen jedoch unter anderem die Abfrage eingereichter Daten und die Übermittlung ergänzender Unterlagen im jeweiligen Verfahren.
Bei der technischen Verarbeitung können Datensätze angenommen oder zurückgewiesen werden. Für angenommene Datensätze erhält der Einreicher eine Bestätigung mit sicherem Verifizierungscode, Datum und Uhrzeit. Zurückgewiesene Datensätze sind zu korrigieren und erneut zu senden. Eine Kundenbeschwerde ändert den AEAT-Datensatz nicht unmittelbar; der meldende Anbieter muss die Berichtigung veranlassen.
Für Betroffene ist folgende Reihenfolge belastbar:
- Berichtsjahr und Anbieter bestimmen. Welche spanische Gesellschaft oder Betriebsstätte hat das Konto geführt, und war sie Verwahrer, Tauschdienst oder bloßer Zahlungsabwickler?
- Kundenprofil sichern. Name, NIF, Steueransässigkeit, Anschrift, Inhaber- und Berechtigtenrollen prüfen.
- Daten exportieren. Jahresendbestände, vollständige Transaktionshistorie, Walletadressen, Ein- und Ausgänge, Gebühren und Fiatkonten herunterladen.
- Eurobewertung nachvollziehen. Zeitstempel, Zeitzone, Kursquelle und Umrechnung für jeden streitigen Vorgang dokumentieren.
- Abweichung schriftlich melden. Den Anbieter um Korrektur bitten und Ticket, Antwort sowie Korrekturbestätigung aufbewahren.
- Eigene Erklärungen separat prüfen. Eine Korrektur beim Anbieter ersetzt weder die Berichtigung der Einkommensteuer noch eine erforderliche Vermögensteuer- oder Modelo-721-Erklärung.
Eine Zahlung ist mit Modelo 172 oder 173 nicht verbunden. Verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Drittmeldungen können beim Anbieter je nach Sachverhalt unter die allgemeinen Sanktionstatbestände der Ley General Tributaria für nicht zahlungswirksame Informationsmeldungen fallen. Ob eine Sanktion entsteht und in welcher Höhe, hängt unter anderem von Tatbestand, Zahl und Form der Datensätze, Verschulden, vorheriger Aufforderung und Verfahrensstand ab. Für den Kunden folgt aus einem fehlerhaften Anbieterdatensatz nicht automatisch eine Sanktion; riskant wird es, wenn eigene steuerliche Pflichten unabhängig davon verletzt wurden.
Praxisbeispiele mit offengelegten Annahmen
Beispiel 1: Bestand bei einem spanischen Verwahrer
Annahmen: Eine in Spanien steuerlich ansässige Privatperson hält am 31. Dezember 0,8 BTC und 12 ETH bei einer in Spanien ansässigen Verwahrgesellschaft. Zusätzlich liegen dort 4.000 Euro Fiatguthaben. Die Gesellschaft verwahrt die privaten Schlüssel.
Folge: Der Anbieter meldet in Modelo 172 je Kryptowert einen gesonderten Bestand mit Einheiten, Euro-Wert und Kursquelle sowie das Fiatguthaben. Eine 50.000-Euro-Grenze gilt für diese Anbietererklärung nicht. Ob die Person Vermögensteuer schuldet, hängt von den gesonderten Vermögensteuerregeln einschließlich persönlicher Freibeträge, regionaler Besonderheiten und Gesamtvermögen ab. Modelo 721 ist für genau diesen spanisch verwahrten Bestand nicht das passende Formular.
Beispiel 2: Kauf, Tausch und Transfer auf eine eigene Wallet
Annahmen: Ein Nutzer kauft über eine spanische Börse für 10.000 Euro ETH, tauscht später die Hälfte in BTC und überträgt die BTC anschließend auf eine eigene Hardware-Wallet. Die Wallet gehört nachweislich derselben Person; es erfolgt keine Gegenleistung beim Transfer.
Folge: Kauf, Tausch und Transfer können jeweils in Modelo 173 erscheinen. Der Tausch ist materiell gesondert auf eine steuerliche Realisation zu prüfen. Der reine Eigenübertrag kann steuerlich neutral bleiben, obwohl er als Transfer gemeldet wird. Dafür muss die Identität beider Walletseiten mit Adressen, Transaktions-Hash, Zeitstempel und Kontonachweisen belegbar sein. Die Transfergebühr ist in der steuerlichen Gewinnermittlung sachgerecht zuzuordnen; Modelo 173 entscheidet diese Zuordnung nicht.
Beispiel 3: Deutscher Anbieter und spanische Ansässigkeit
Annahmen: Eine Person zieht zum 1. Juli nach Spanien und wird nach der individuellen Ansässigkeitsprüfung für das Kalenderjahr in Spanien steuerlich ansässig. Ihre Kryptowerte liegen bei einem deutschen Anbieter ohne spanische Betriebsstätte. Der Jahresendwert beträgt 90.000 Euro.
Folge: Der deutsche Anbieter reicht nicht allein wegen der spanischen Kundenansässigkeit Modelo 172 oder 173 ein. Die Person muss aber Modelo 721 anhand der ausländischen Verwahrung und Schwelle prüfen und die materiellen Gewinne nach dem für das Jahr geltenden Ansässigkeits- und Abkommensstatus erklären. Anbieter- und Transaktionsdaten für den DAC8-Berichtszeitraum 2026 werden erstmals 2027 automatisch zwischen den beteiligten Behörden ausgetauscht. Andere rechtlich vorgesehene Austauschwege sind davon unabhängig. Signing, Umzug, tatsächlicher Ansässigkeitswechsel, Transaktionszeitpunkt und Steuerjahr sind getrennt zu dokumentieren.
Typische Fehlentscheidungen
- „Unter 50.000 Euro wird nichts gemeldet.“ Falsch für Modelos 172 und 173; die Schwelle gehört zum Modelo 721.
- „Nur Verkäufe sind sichtbar.“ Modelo 173 umfasst auch Erwerbe, Tausche, Transfers, Zahlungen und Eingänge, soweit der Anbieter den gesetzlichen Tatbestand erfüllt.
- „Ein gemeldeter Transfer ist automatisch steuerpflichtig.“ Nein. Meldeereignis und materielle Realisation müssen getrennt geprüft werden.
- „Der AEAT-Wert ist automatisch meine steuerliche Anschaffungskostenbasis.“ Nein. Bewertungsfeld, Anschaffungskosten, Gebührenzuordnung und Verrechnung sind unterschiedliche Größen.
- „Der Kunde kann Modelo 172 oder 173 selbst korrigieren.“ Die Drittmeldung berichtigt der Anbieter; eigene Steuererklärungen berichtigt der Steuerpflichtige selbst.
- „Eine Unternehmenswallet gehört steuerlich immer dem wirtschaftlich Berechtigten.“ Nicht ohne Prüfung. Rechtsträger, Eigentum, Berechtigung und steuerliche Zurechnung sind zu trennen.
- „Alle digitalen Produkte sind Kryptowährungen.“ Fonds, Versicherungen, Beteiligungsvergütungen und strukturierte Produkte erfordern eine eigenständige rechtliche Qualifikation.
- „DAC8 hat Modelo 173 bereits sicher abgeschafft.“ Die Ankündigung im Kontrollplan 2026 hebt das Formular nicht auf; ein Wechsel richtet sich nach den veröffentlichten Umsetzungsvorschriften und ihren Berichts- und Übergangszeiträumen.
Welche Nachweise aufbewahrt werden sollten
Ein belastbarer Jahresordner enthält mindestens:
- Steueransässigkeitsnachweise für Deutschland und Spanien sowie Umzugs- und Reisedaten;
- Kontoeröffnungsunterlagen, Anbieter-Vertragspartei und Angaben zu einer spanischen Betriebsstätte;
- vollständige Börsen- und Wallet-Historien ohne Auslassung interner Transfers;
- Walletadressen, Transaktions-Hashes und Nachweis der Kontrolle über Sender- und Empfängerwallet;
- Jahresendbestände, Zeitstempel, Zeitzone, Kursquelle und Eurobewertung;
- Gebührenberichte und Nachweise zu Fiat-Ein- und Auszahlungen;
- Erwerbsbelege und gewählte, rechtlich zulässige Methode der Anschaffungskosten-Zuordnung;
- Verträge zu Staking, Lending, DeFi, Tokenemissionen oder Treuhand;
- Eigentümer-, Gesellschafts- und Berechtigtenunterlagen einschließlich UBO-Dokumentation;
- Modelo-721-Einreichungen, Einkommen- und Vermögensteuererklärungen sowie AEAT-Bescheide;
- Schriftverkehr mit dem Anbieter über Fehler, Berichtigung und Bestätigung.
Häufige Fragen
Muss eine Privatperson Modelo 172 oder 173 selbst abgeben?
Regelmäßig nein. Es handelt sich um Anbietererklärungen. Die Privatperson muss jedoch ihre eigenen Einkommen-, Vermögen- und gegebenenfalls Auslandsvermögenspflichten unabhängig davon erfüllen.
Wird jede Transaktion einzeln gemeldet?
Bei Modelo 173 grundsätzlich ja: Die AEAT verlangt je Vorgang einen gesonderten Datensatz mit eindeutiger Kennung. Modelo 172 arbeitet dagegen mit gesonderten Bestandsdatensätzen je Kryptowert.
Gibt es eine Befreiung für geringe Bestände oder kleine Trades?
Die geltenden Vorschriften enthalten für Modelo 172 und 173 keine allgemeine Wertschwelle. Ob ein Anbieter überhaupt meldepflichtig ist, hängt aber von seiner Tätigkeit und territorialen Anknüpfung ab.
Erfasst Modelo 172 eine eigene Hardware-Wallet?
Nicht allein deshalb. Modelo 172 setzt die Verwahrung privater Schlüssel für Dritte durch einen meldepflichtigen Anbieter voraus. Vorgänge, die über einen Anbieter in die eigene Wallet führen, können gleichwohl in Modelo 173 erscheinen.
Was ist bei einem falschen Jahresendwert zu tun?
Kurszeitpunkt, Zeitzone, Einheiten und Kursquelle rekonstruieren, die Abweichung dem Anbieter schriftlich mitteilen und eine Berichtigung verlangen. Parallel ist zu prüfen, ob eigene Steuer- oder Vermögenserklärungen betroffen sind.
Unterbricht die Anbietererklärung automatisch die steuerliche Verjährung?
Die bloße Existenz eines Drittmelde-Datensatzes entscheidet das nicht. Die steuerliche Verjährung und ihre Unterbrechung richten sich nach den gesetzlichen Tatbeständen, insbesondere nach qualifizierten Handlungen der Verwaltung oder des Steuerpflichtigen. Für Sanktionen gelten eigene Verjährungsregeln.
Amtliche Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand: 10. August 2026. Die Darstellung der Modelos 172 und 173 beruht auf Artikel 39 bis und 39 ter RGAT sowie Orden HFP/887/2023 einschließlich der technischen Änderung durch Orden HAC/1504/2024. Der Kontrollplan 2026 kündigt Anpassungen an DAC8 und Modelo 175 als Ersatz für Modelo 173 an; die Ankündigung allein bestimmt weder den letzten Meldezeitraum des alten noch den ersten Meldezeitraum des neuen Formulars.
Spanien, Real Decreto 1065/2007 in konsolidierter Fassung, insbesondere Art. 39 bis, 39 ter und 42 quater: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2007-15984
Spanien, Orden HFP/887/2023, insbesondere Art. 1 bis 10 sowie Anhänge I und II: https://www.boe.es/eli/es/o/2023/07/26/hfp887
Spanien, Orden HAC/1504/2024, insbesondere Art. 10 und Anhang zur technischen Anpassung des Modelo 172: https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=BOE-A-2024-27528
Spanien, AEAT-Verfahrensseite Modelo 172, Bereiche „Información“, „Gestiones“ und „Normativa“: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/procedimientoini/GI53.shtml
Spanien, AEAT-Verfahrensseite Modelo 173, Bereiche „Información“, „Gestiones“ und „Normativa“: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/procedimientoini/GI54.shtml
Spanien, AEAT-FAQ Modelo 172, insbesondere Datensatz je Währung, Bewertungszeitpunkt und Kursquelle: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/todas-gestiones/impuestos-tasas/declaraciones-informativas/modelo-172-declaracion-informativa-sobre-virtuales/preguntas-frecuentes.html
Spanien, AEAT-FAQ Modelo 173, insbesondere Einzelvorgänge, Tausch, Transfers, Vorzeichen und Bewertung: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/todas-gestiones/impuestos-tasas/declaraciones-informativas/modelo-172-declaracion-informativa-sobre-virtuales/preguntas-frecuentes/preguntas-frecuentes-sobre-modelo-173.html
Spanien, AEAT, gemeinsame FAQ zu Modelos 172 und 173, insbesondere Begriffe und Tätigkeitsabgrenzung: https://sede.agenciatributaria.gob.es/Sede/todas-gestiones/impuestos-tasas/declaraciones-informativas/modelo-172-declaracion-informativa-sobre-virtuales/preguntas-frecuentes/preguntas-frecuentes-comunes-modelo-172-173.html
Spanien, Plan Anual de Control Tributario y Aduanero 2026, Abschnitt III.1 zur Nutzung der Kryptodaten und angekündigten Anpassung an DAC8: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2026-5843
Spanien, Ley 58/2003 General Tributaria, insbesondere Art. 66 bis 68, 106, 189, 198 und 199: https://www.boe.es/eli/es/l/2003/12/17/58/con
Spanien, Ley 35/2006 del IRPF, insbesondere Art. 33 bis 37 zur materiellen Gewinnermittlung: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2006-20764
Deutschland, Einkommensteuergesetz, insbesondere §§ 15, 20, 22 und 23 zur getrennten materiellen Einordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
EU, Richtlinie (EU) 2023/2226, insbesondere Art. 1 Nr. 6 (neuer Art. 8ad Abs. 6), Art. 2 Abs. 1 und Anhang III (neuer Anhang VI der Richtlinie 2011/16/EU) zum Berichtszeitraum 2026 und ersten Austausch 2027: https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=DOUE-L-2023-81490
