SteuerPedia
01
Typische und atypische stille Gesellschaft
Der Artikel trennt HGB-Innengesellschaft, typische Kapitalerträge, atypische Mitunternehmerschaft, Verlustregeln, Übertragung und Bewertung sowie die Deutschland–Spanien- und DBA-Folgen.
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02
Partnerschaftsgesellschaft und PartG mbB
Die Partnerschaftsgesellschaft, kurz PartG, ist eine deutsche Gesellschaftsform für natürliche Personen, die freie Berufe ausüben. Eine GmbH oder andere juristische Person kann nicht Partner sein. Ob ein bestimmter Beruf in einer PartG ausgeübt werden darf, entscheidet nicht allein das PartGG: Das einschlägige Berufsrecht, persönliche Zulassungen und zusätzliche Berufsvoraussetzungen müssen gesondert geprüft werden. Für eine Tätigkeit in Spanien kommt eine eigenständige spanische Berufsrechts- und Anerkennungsprüfung hinzu. PartG und PartG mbB sind nicht gleichzusetzen. Bei einer gewöhnlichen PartG haften für allgemeine Gesellschaftsschulden neben dem Gesellschaftsvermögen grundsätzlich die Partner persönlich als Gesamtschuldner.
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03
GbR und eGbR beim Umzug eines Gesellschafters
Welche gesellschafts-, register-, ertragsteuer-, umsatzsteuer- und abkommensrechtlichen Folgen der Umzug eines GbR- oder eGbR-Gesellschafters zwischen Deutschland und Spanien haben kann.
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04
OHG nach dem Zuzug nach Spanien
Wie eine deutsche OHG nach dem Zuzug eines Gesellschafters nach Spanien zivilrechtlich, ertragsteuerlich, umsatzsteuerlich und abkommensrechtlich zu behandeln ist.
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05
KG nach dem Zuzug nach Spanien
Nach dem Zuzug eines KG-Gesellschafters nach Spanien müssen Gesellschaft, Gesellschafter, Betriebsstätten, Sondervergütungen, §-15a-Verluste, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerungs- und Nachfolgeereignisse sowie deutsche und spanische Erklärungspflichten getrennt geprüft werden.
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06
GmbH & Co. KG: Gesellschaft, Komplementär-GmbH und Gesellschafter getrennt prüfen
Die GmbH & Co. KG besteht aus mehreren rechtlich und steuerlich getrennten Ebenen. Haftung, Geschäftsführung, Gewinnzurechnung, Sonderbetriebsvermögen, § 15a EStG und Spanienbezug müssen deshalb je Rechtsträger und Person geprüft werden.
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07
AG & Co. KG und Stiftung & Co. KG
AG & Co. KG und Stiftung & Co. KG sehen ähnlich aus, folgen aber auf Rechtsträger-, Organ-, Gewerblichkeits-, Haftungs- und Nachfolgeebene unterschiedlichen Regeln.
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