SteuerPedia
01
Finanzierung und Schuldzinsen einer deutschen Immobilie nach dem Wegzug
Der Wegzug nach Spanien ändert nicht automatisch, welchem Objekt ein Darlehen steuerlich zugeordnet wird. In Deutschland kommt es für den Schuldzinsenabzug vor allem darauf an, wofür das geliehene Geld tatsächlich verwendet wurde. Die Grundschuld oder Hypothek zeigt nur, welches Grundstück der Bank als Sicherheit dient. Sie beweist nicht, dass das Darlehen steuerlich dieses Grundstück finanziert.
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02
Ferienwohnung in Deutschland und spanische Steueransässigkeit
Eine Ferien- oder Zweitwohnung in Deutschland macht ihren Eigentümer nicht schon wegen des Grundbuchbesitzes in Deutschland steuerlich ansässig. Sie kann aber einen deutschen Wohnsitz nach § 8 AO begründen, wenn die Wohnung dem Eigentümer tatsächlich jederzeit als Bleibe zur Verfügung steht und nach den objektiv erkennbaren Umständen zum eigenen Wohnen beibehalten wird. Gelegentliche oder unregelmäßige Nutzung schließt einen Wohnsitz nicht aus.
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03
Deutsche Immobilie schenken oder vererben, während Eigentümer oder Erwerber in Spanien leben
Eine deutsche Immobilie kann gleichzeitig deutsche und spanische Erbschaft- oder Schenkungsteuer auslösen. Deutschland besteuert das Grundstück schon wegen seiner Lage im Inland. Zusätzlich kann Deutschland den gesamten Erwerb erfassen, wenn der Erblasser, der Schenker oder der Erwerber nach § 2 ErbStG als Inländer gilt.
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04
Deutsche Immobilie nach dem Wegzug verkaufen: Zehnjahresfrist und Eigennutzung
Der Verkauf einer deutschen Privatimmobilie nach dem Umzug nach Spanien kann in Deutschland steuerpflichtig, in Deutschland steuerfrei und trotzdem in Spanien steuerpflichtig sein. Entscheidend sind nicht nur Kauf- und Verkaufspreis. Zuerst müssen Vertragsdaten, Eigentum, Nutzung, Schenkungen oder Erbfälle und einzelne Gebäudeteile geprüft werden. Anschließend werden ein deutscher und ein spanischer Veräußerungsgewinn getrennt berechnet.
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05
Deutsche Immobilie bei Wohnsitz in Spanien vermieten: Steuererklärung und Werbungskosten
Wer nach Spanien zieht und eine Immobilie in Deutschland vermietet, hat regelmäßig zwei getrennte Einkommensteuerrechnungen. Deutschland darf die Einkünfte aus der deutschen Immobilie besteuern. Spanien erfasst bei dortiger Steueransässigkeit grundsätzlich das Welteinkommen, berechnet den Vermietungsüberschuss aber nach spanischem Recht und rechnet die zulässige deutsche Steuer nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen an.
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06
Deutsche Grundsteuer, Zweitwohnungsteuer und kommunale Abgaben aus Spanien verwalten
Wer in Spanien lebt und eine Immobilie in Deutschland behält, muss mehrere deutsche Zahlungs- und Bescheidsebenen auseinanderhalten. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer mit bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Bausteinen. Die Zweitwohnungsteuer beruht dagegen auf einer örtlichen Satzung und kann auch eine Person treffen, deren Hauptwohnung im Ausland liegt. Abfall, Wasser, Abwasser, Straßenreinigung oder Erschließung sind wiederum Gebühren oder Beiträge mit eigenen Schuldnern, Fristen und Rechtsbehelfen.
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