RechtsPedia
01
TRADE und wirtschaftlich abhängige Selbstständige
Das spanische Recht schützt bestimmte Selbstständige, die wirtschaftlich überwiegend von einem einzigen Kunden abhängen, als trabajador autónomo económicamente dependiente – kurz TRADE. Die 75-Prozent-Grenze der maßgeblichen Einnahmen genügt dafür nicht: Selbstständigkeit, persönliche Leistung, eigene Organisation, Unternehmerrisiko, Schriftform und Registrierung müssen zusammenpassen.
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02
Riester, Rürup und betriebliche Altersversorgung beim Umzug nach Spanien
Ein Umzug nach Spanien beendet deutsche Altersvorsorgeverträge nicht automatisch. Entscheidend sind aber je Produkt unterschiedliche Fragen: Besteht der Vertrag fort, darf weiter eingezahlt werden, bleibt eine Förderung erhalten, ist eine betriebliche Anwartschaft unverfallbar und welcher Staat darf die spätere Leistung besteuern?
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03
Piloten, Flugpersonal, Seeleute und andere mobile Arbeitnehmer
Bei Piloten, Kabinenpersonal, Seeleuten, Fernfahrern und anderen mobilen Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber- oder Wohnsitzstaat allein selten die richtige Antwort. Arbeitsvertragsrecht, Gerichtsstand, Sozialversicherung und branchenspezifische Arbeitszeit- oder Sicherheitsregeln folgen unterschiedlichen Anknüpfungen. Für Personen mit Wohnsitz auf Mallorca sind insbesondere Heimatbasis, Flagge, gewöhnlicher Tätigkeitsmittelpunkt, Einsatzstaaten und die für die kommenden zwölf Monate geplante Tätigkeit getrennt zu dokumentieren.
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04
Geschäftsführer, Vorstand und Verwaltungsrat als Arbeitnehmer oder Selbstständiger
Geschäftsführer, Vorstände und Mitglieder eines Verwaltungs- oder Leitungsorgans sind nicht allein wegen ihrer Amtsbezeichnung Arbeitnehmer oder Selbstständige. In Spanien müssen Organstellung, arbeitsrechtlicher Vertrag und sozialversicherungsrechtliche Einordnung getrennt geprüft werden; Beteiligung, Leitungsbefugnisse, Vergütung und tatsächliche Unterordnung führen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei einem Deutschland–Spanien-Bezug kommt vor der abschließenden nationalen Versicherungszuordnung zusätzlich die europäische Bestimmung des zuständigen Sozialversicherungsstaats hinzu.
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05
Firmenwagen und private Fahrzeugnutzung über die Grenze
Ein Firmenwagen mit deutschen oder anderen ausländischen Kennzeichen darf nicht allein deshalb dauerhaft auf Mallorca genutzt werden, weil das Fahrzeug dem Arbeitgeber gehört. Maßgeblich sind unter anderem der gewöhnliche Wohnsitz des Nutzers, der regelmäßige Standort und tatsächliche Einsatz des Fahrzeugs, spanische Zulassungs- und Steuerregeln, Versicherungsschutz sowie die arbeitsvertraglich erlaubte Privatnutzung. Der Artikel ordnet typische Deutschland–Spanien-Fälle und zeigt, welche Unterlagen und Entscheidungen vor einer grenzüberschreitenden Nutzung erforderlich sind.
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06
Deutscher Arbeitgeber und dauerhaftes Homeoffice auf Mallorca
Ein deutscher Arbeitsvertrag kann nicht unverändert nach Mallorca verlagert werden, wenn die Arbeit dort dauerhaft ausgeübt wird. Arbeitsrecht, gerichtliche Zuständigkeit, Sozialversicherung, Fernarbeitsrecht, Aufenthaltsstatus und Arbeitgeberregistrierung folgen jeweils eigenen Anknüpfungsregeln. Besonders häufig ist die Annahme falsch, eine deutsche Lohnabrechnung oder eine A1-Bescheinigung genüge für ein zeitlich unbegrenztes Homeoffice in Spanien.
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07
Angestellter bei einem spanischen Arbeitgeber
Wer auf Mallorca für ein spanisches Unternehmen arbeitet, unterliegt regelmäßig dem spanischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Entscheidend sind nicht nur der Vertrag, sondern auch der anwendbare Tarifvertrag, die Anmeldung zur Seguridad Social, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie die tatsächliche Organisation der Arbeit. Der Artikel zeigt, welche Mindeststandards gelten, welche Unterlagen vor Arbeitsbeginn vorliegen sollten und welche Fristen bei Konflikten besonders gefährlich sind.
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08
Autónomo und RETA
Selbstständige in Spanien wählen ihre Beitragsgrundlage innerhalb einer einkommensabhängigen Stufe. Der Beitrag erklärt die Tabelle 2026, laufende Anpassungen, die Jahresregularisierung und wichtige Ermäßigungen.
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09
Scheinselbstständigkeit in Spanien
Rechnung und Dienstleistungsvertrag reichen nicht: Ob jemand selbstständig oder Arbeitnehmer ist, entscheidet die tatsächliche Organisation der Arbeit.
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