Kurz & klar
Die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien richten sich nach dem prognostizierten durchschnittlichen Jahresnettoeinkommen. Es bestimmt die zulässige Bandbreite der Beitragsgrundlage; auf diese werden im Regelfall 2026 insgesamt 31,50 Prozent angewandt. Die Grundlage kann sechsmal jährlich angepasst werden. Später gleicht die Sozialversicherung vorläufige Beiträge mit den tatsächlichen Einkünften ab.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien richten sich nach dem voraussichtlichen durchschnittlichen Jahresnettoeinkommen. Daraus folgt eine Einkommensstufe mit einer Bandbreite für die Beitragsgrundlage; die monatliche cuota de autónomos wird anschließend auf diese Grundlage berechnet. Nach dem Steuerjahr gleicht die Sozialversicherung die vorläufigen Beiträge mit den tatsächlichen Einkünften ab.
Wer muss Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien zahlen?
Das Régimen Especial de Trabajadores por Cuenta Propia o Autónomos (RETA) ist das besondere spanische Sozialversicherungssystem für Selbstständige. Grundsätzlich erfasst es natürliche Personen über 18 Jahre, die gewöhnlich, persönlich und unmittelbar auf eigene Rechnung eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Die Tätigkeit muss außerhalb der Leitung und Organisation eines anderen liegen. Ob die selbstständige Person eigene Arbeitnehmer beschäftigt, ändert an dieser Grundregel nichts.
Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeit. Nicht jede Person mit einzelnen selbstständigen Einkünften fällt ohne weitere Prüfung in den RETA-Standardfall. Für bestimmte gesellschaftsrechtliche Konstellationen, mitarbeitende Angehörige sowie maritime, landwirtschaftliche, künstlerische und weitere Sondergruppen gelten ergänzende Regeln.
Welche Einkünfte zählen für die Beitragsberechnung?
Maßgeblich sind die jährlichen Nettoeinkünfte aus sämtlichen selbstständigen wirtschaftlichen, unternehmerischen und beruflichen Tätigkeiten. Einbezogen werden auch Tätigkeiten, die über eine Gesellschaft oder eine andere Einheit ausgeübt werden. Einkünfte aus einer Tätigkeit, für die eine Anmeldung als Arbeitnehmer oder gleichgestellte Person erforderlich ist, gehören dagegen nicht in diese RETA-Berechnung.
Bei Tätigkeiten mit direkter Gewinnermittlung nach der spanischen Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) ist grundsätzlich der steuerliche Nettogewinn anzusetzen. Hinzugerechnet werden die eigenen Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an alternative Versorgungseinrichtungen. Erst danach wird für allgemeine Aufwendungen ein pauschaler Abzug von 7 Prozent vorgenommen. Für objektive Gewinnermittlung und Einkünftezurechnung gelten eigene gesetzliche Ausgangsgrößen.
Bei den gesetzlich bezeichneten gesellschaftsbezogenen Selbstständigen beträgt der Pauschalabzug nur 3 Prozent, wenn während des zu regularisierenden Zeitraums mindestens 90 Tage eine entsprechende RETA-Einordnung bestand. Bei bestimmten Gesellschaftsbeteiligten fließen zusätzlich Beteiligungs- und Arbeitseinkünfte ein. Für Beteiligungserträge nennt das Gesetz eine Beteiligung von mindestens 33 Prozent oder bei Geschäftsführereigenschaft von mindestens 25 Prozent.
Welche RETA-Beitragsklassen gelten in Spanien 2026?
Das prognostizierte durchschnittliche monatliche Jahresnettoeinkommen ordnet die selbstständige Person einer der folgenden 15 Stufen zu. Innerhalb der zugehörigen Mindest- und Höchstgrenze wird die monatliche Beitragsgrundlage gewählt. Die Beträge in der Tabelle sind nicht die monatliche cuota, sondern die Spanne der möglichen base de cotización.
| Tabelle und Stufe | Nettoeinkommen pro Monat | Mindestgrundlage | Höchstgrundlage |
|---|---|---|---|
| Reduziert 1 | bis 670 Euro | 653,59 Euro | 718,94 Euro |
| Reduziert 2 | über 670 bis 900 Euro | 718,95 Euro | 900 Euro |
| Reduziert 3 | über 900 bis unter 1.166,70 Euro | 849,67 Euro | 1.166,70 Euro |
| Allgemein 1 | ab 1.166,70 bis 1.300 Euro | 950,98 Euro | 1.300 Euro |
| Allgemein 2 | über 1.300 bis 1.500 Euro | 960,78 Euro | 1.500 Euro |
| Allgemein 3 | über 1.500 bis 1.700 Euro | 960,78 Euro | 1.700 Euro |
| Allgemein 4 | über 1.700 bis 1.850 Euro | 1.143,79 Euro | 1.850 Euro |
| Allgemein 5 | über 1.850 bis 2.030 Euro | 1.209,15 Euro | 2.030 Euro |
| Allgemein 6 | über 2.030 bis 2.330 Euro | 1.274,51 Euro | 2.330 Euro |
| Allgemein 7 | über 2.330 bis 2.760 Euro | 1.356,21 Euro | 2.760 Euro |
| Allgemein 8 | über 2.760 bis 3.190 Euro | 1.437,91 Euro | 3.190 Euro |
| Allgemein 9 | über 3.190 bis 3.620 Euro | 1.519,61 Euro | 3.620 Euro |
| Allgemein 10 | über 3.620 bis 4.050 Euro | 1.601,31 Euro | 4.050 Euro |
| Allgemein 11 | über 4.050 bis 6.000 Euro | 1.732,03 Euro | 5.101,20 Euro |
| Allgemein 12 | über 6.000 Euro | 1.928,10 Euro | 5.101,20 Euro |
Die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage beträgt 2026 unabhängig vom Nettoeinkommen 5.101,20 Euro monatlich. Auch auf Mallorca gilt diese staatliche spanische Tabelle; eine eigene balearische RETA-Tabelle besteht für diese Grundregeln nicht.
Wie werden Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien 2026 berechnet?
Für den regulären RETA-Fall werden 2026 auf die gewählte Beitragsgrundlage insgesamt 31,50 Prozent angewandt. Der Satz besteht aus mehreren Komponenten:
- 28,30 Prozent für allgemeine Risiken,
- 1,30 Prozent für berufliche Risiken,
- 0,90 Prozent für den Mechanismus zur Generationengerechtigkeit (Mecanismo de Equidad Intergeneracional, MEI),
- 0,90 Prozent für die Absicherung bei Beendigung der Tätigkeit (cese de actividad) und
- 0,10 Prozent für berufliche Weiterbildung (formación profesional).
Die Rechnung lautet damit im regulären Fall: gewählte Beitragsgrundlage mal 31,50 Prozent. Der Prozentsatz wird nicht unmittelbar auf den Nettogewinn angewandt. Die Einkommensprognose bestimmt zunächst nur die zulässige Bandbreite der Beitragsgrundlage. Für Sonderregime, Gründerzeiträume, fehlende Deckung einzelner Risiken und weitere gesetzliche Ausnahmen können andere Komponenten gelten.
Wie werden Prognose und Beitragsgrundlage gemeldet?
Bei der RETA-Anmeldung müssen das prognostizierte durchschnittliche monatliche Jahresnettoeinkommen erklärt und eine vorläufige Beitragsgrundlage innerhalb der passenden Bandbreite gewählt werden. Ändert sich die Einkommensprognose, muss die Beitragsgrundlage angepasst werden. Ein Antrag auf Änderung ist höchstens sechsmal pro Jahr möglich.
| Antragszeitraum | Wirksamkeit der neuen Grundlage |
|---|---|
| 1. Januar bis letzter Februartag | 1. März |
| 1. März bis 30. April | 1. Mai |
| 1. Mai bis 30. Juni | 1. Juli |
| 1. Juli bis 31. August | 1. September |
| 1. September bis 31. Oktober | 1. November |
| 1. November bis 31. Dezember | 1. Januar des Folgejahres |
Mit dem Änderungsantrag ist eine aktualisierte Prognose des durchschnittlichen monatlichen Jahresnettoeinkommens abzugeben. Die Änderung wirkt nicht rückwirkend für bereits abgerechnete Monate, sondern zu dem in der Tabelle genannten Stichtag.
Wie werden Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien jährlich abgeglichen?
Die während des Jahres gewählten Beitragsgrundlagen sind grundsätzlich vorläufig. Im Folgejahr übermittelt die zuständige Steuerverwaltung die tatsächlichen Jahreseinkünfte elektronisch an die Sozialversicherung. Nach dem gesetzlichen Pauschalabzug wird der Jahresbetrag durch die zu regularisierenden Anmeldetage geteilt und mit 30 multipliziert. So entsteht der tatsächliche monatliche Durchschnitt für die endgültige Einkommensstufe.
Liegt die durchschnittliche vorläufige Beitragsgrundlage bereits zwischen der Mindest- und Höchstgrundlage dieser endgültigen Stufe, erfolgt keine Anpassung. Die vorläufigen Grundlagen werden dann endgültig. Weicht die Grundlage nach unten oder oben von der zulässigen Spanne ab, entsteht grundsätzlich eine Nachzahlung oder Erstattung.
Welche Frist gilt für eine Nachzahlung?
Ergibt die Regularisierung einen zu zahlenden Differenzbetrag, muss er bis zum letzten Tag des Monats entrichtet werden, der auf die Mitteilung des Regularisierungsergebnisses folgt. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist, fallen weder Verzugszinsen noch Zuschläge an. Danach greift das allgemeine Verwaltungsverfahren zur Beitragserhebung.
Wann wird ein zu hoher Beitrag erstattet?
Ergibt sich ein Erstattungsbetrag, zahlt ihn die Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) von Amts wegen und ohne Verzugszinsen aus. Die Erstattung muss vor dem 30. April des Jahres erfolgen, das auf die steuerbehördliche Übermittlung der anrechenbaren Einkünfte folgt. Für die gewöhnliche Erstattung aus der Jahresregularisierung ist daher grundsätzlich kein eigener Antrag nötig.
Welche Monate werden nicht regularisiert?
Die Jahresregularisierung erfasst nicht jeden Monat ausnahmslos. Ausgenommen sind unter anderem der erste Zeitraum der Gründerermäßigung, bestimmte Monate mit bereits für Sozialleistungen maßgeblichen Beitragsgrundlagen und Monate, in denen entsprechende Sozialversicherungsleistungen bezogen wurden. Für einen zweiten Gründerzeitraum entfällt der Abgleich nur, solange die gesetzlichen Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind.
Wurde die erforderliche IRPF-Erklärung nicht abgegeben oder wurden bei direkter Gewinnermittlung keine für die Nettogewinnermittlung relevanten Einkünfte erklärt, setzt das Gesetz als endgültige Grundlage die Mindestgrundlage für allgemeine Risiken der Beitragsgruppe 7 des allgemeinen Sozialversicherungssystems an.
Welche Sonderregeln sollten Betroffene kennen?
Gesellschaftsbezogene Selbstständige und mitarbeitende Angehörige
Für mitarbeitende Angehörige und bestimmte gesellschaftsbezogene Selbstständige gilt eine besondere Mindestbeitragsgrundlage. Die normale Untergrenze der anhand der Einkünfte ermittelten reduzierten Stufe ist deshalb nicht automatisch maßgeblich. Die Sonderregel greift, wenn während des Regularisierungszeitraums an mindestens 90 Tagen eine entsprechende RETA-Einordnung bestand. Für 2026 entspricht die endgültige Untergrenze grundsätzlich der Mindestgrundlage der Beitragsgruppe 7, also 1.424,40 Euro monatlich. Die 2025 geltende vorläufige Grundlage darf während 2026 weitergeführt werden; die gesetzliche Untergrenze bei der Jahresregularisierung bleibt davon unberührt.
Höhere Beitragsgrundlage aus der Zeit vor 2023
Wer bereits am 31. Dezember 2022 mit einer Grundlage oberhalb der später einkommensabhängig zulässigen Grundlage versichert war und sie danach nicht geändert hat, darf diese oder eine niedrigere Grundlage auch 2026 beibehalten. Diese Übergangsregel sollte nicht auf Personen übertragen werden, die ihre Grundlage nach diesem Stichtag geändert haben.
Gleichzeitige Beschäftigung und Selbstständigkeit
Bei gleichzeitiger abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit (pluriactividad) besteht 2026 ein besonderer Erstattungsanspruch. Erstattet werden 50 Prozent des Betrags, um den die zusammen berücksichtigten Beiträge für allgemeine Risiken 17.323,68 Euro übersteigen. Die Erstattung ist zugleich auf 50 Prozent der im RETA für allgemeine Risiken gezahlten Beiträge begrenzt.
Welche Beitragsermäßigungen gibt es?
Gründerermäßigung
Die Gründerermäßigung nach Artikel 38 ter des spanischen Selbstständigenstatuts gilt bei einer Erstanmeldung oder wenn in den unmittelbar vorausgehenden zwei Jahren keine RETA-Anmeldung bestand. Wer die Ermäßigung bereits früher genutzt hat, muss für eine erneute Anwendung drei Jahre außerhalb des RETA gewesen sein. Die Ermäßigung muss bei der Anmeldung beantragt werden. Der erste Zeitraum umfasst im Regelfall die zwölf vollen Kalendermonate nach dem Wirksamkeitsdatum der Anmeldung. In dieser Zeit fallen keine Beiträge für cese de actividad und formación profesional an.
Ein zweiter ermäßigter Zeitraum von zwölf vollen Kalendermonaten ist möglich, wenn die jährlichen Nettoeinkünfte unter dem jeweils geltenden jährlichen Mindestlohn liegen. Die Verlängerung muss vor Beginn des zweiten Zeitraums beantragt werden. Erstreckt sich dieser über zwei Kalenderjahre, muss die Einkommensvoraussetzung in jedem Jahr erfüllt sein. Für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 33 Prozent sowie für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt oder von Terrorismus gelten verlängerte Zeiträume von zunächst 24 und anschließend einkommensabhängig 36 vollen Kalendermonaten. Mitarbeitende Angehörige nach Artikel 38 ter Absatz 11 sind von dieser Gründerermäßigung ausgeschlossen; für sie bestehen eigene Beitragsvergünstigungen.
Die TGSS weist für die Gründerermäßigung zum Abrufstand vom 16. September 2026 weiterhin 80 Euro monatlich für allgemeine und berufliche Risiken aus. Hinzu kommt der MEI-Beitrag; dessen Satz beträgt 2026 0,90 Prozent der hierfür maßgeblichen Beitragsgrundlage. Die 80 Euro sind daher nicht der gesamte monatliche Einzugsbetrag.
Betreuung eines schwer erkrankten Kindes
Selbstständige, die eine Sozialversicherungsleistung für die Betreuung eines Kindes mit Krebs oder einer anderen schweren Erkrankung beziehen, erhalten während des Leistungsbezugs eine Ermäßigung von 75 Prozent des Beitrags für allgemeine Risiken. Berechnungsgrundlage ist der gesetzlich bestimmte Durchschnitt; der Anteil für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aus allgemeinen Risiken bleibt außer Ansatz.
Wiederaufnahme der Tätigkeit nach familienbedingter Aufgabe
Selbstständige Frauen, die ihre Tätigkeit wegen Geburt, Adoption, Adoptionspflege, Pflegeverhältnis oder Vormundschaft beendet haben und innerhalb der folgenden zwei Jahre wieder selbstständig arbeiten, erhalten für die 24 Monate nach Wiederaufnahme eine Ermäßigung von 80 Prozent des Beitrags für allgemeine Risiken. Auch hier richtet sich die Berechnung nach der gesetzlich bestimmten Durchschnittsgrundlage ohne den Anteil für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aus allgemeinen Risiken.
Wie lässt sich die Beitragsplanung praktisch ordnen?
- Alle selbstständigen Tätigkeiten und die dafür maßgeblichen IRPF-Einkünfte erfassen.
- Die gesetzliche Ausgangsgröße bestimmen und erst danach den zutreffenden Pauschalabzug von 7 oder 3 Prozent anwenden.
- Den monatlichen Durchschnitt berechnen und die passende Einkommensstufe der Tabelle 2026 feststellen.
- Innerhalb der zulässigen Spanne eine Beitragsgrundlage wählen und daraus die voraussichtliche cuota berechnen.
- Die Einkommensentwicklung im Jahr beobachten und die Grundlage bei einer geänderten Prognose zu einem der sechs Stichtage anpassen.
- Nach der steuerbehördlichen Datenübermittlung das Regularisierungsergebnis prüfen und eine Nachzahlung innerhalb der Monatsfrist leisten.
Häufige Fragen (FAQ)
Sind die 31,50 Prozent direkt auf den Nettogewinn zu zahlen?
Nein. Der Nettogewinn bestimmt zunächst die Einkommensstufe. Innerhalb ihrer Bandbreite wird eine Beitragsgrundlage gewählt. Im regulären RETA-Fall werden die 31,50 Prozent auf diese Grundlage und nicht unmittelbar auf den Nettogewinn angewandt.
Muss eine höhere Einkommensprognose sofort gemeldet werden?
Die Beitragsgrundlage muss an die geänderte Prognose angepasst werden. Änderungen können höchstens sechsmal jährlich beantragt werden und wirken zum nächsten gesetzlich festgelegten Stichtag. Sie ändern bereits abgerechnete Monate nicht rückwirkend.
Erfolgt eine Erstattung nach der Jahresregularisierung automatisch?
Ja. Einen Erstattungsbetrag aus der gewöhnlichen Jahresregularisierung zahlt die TGSS grundsätzlich von Amts wegen aus. Die Erstattung muss vor dem 30. April des Jahres nach der Übermittlung der anrechenbaren Einkünfte durch die Steuerverwaltung erfolgen.
Gelten auf Mallorca andere RETA-Beitragsklassen?
Nein. Die dargestellten RETA-Stufen und Berechnungsregeln sind staatliches spanisches Sozialversicherungsrecht. Für Selbstständige auf Mallorca gilt daher dieselbe Tabelle; Sonderregeln ergeben sich aus der persönlichen oder beruflichen Einordnung, nicht aus einer eigenen balearischen Grundtabelle.
Beträgt die Gründerquote 2026 weiterhin 80 Euro?
Nach der aktuellen TGSS-Auskunft beträgt die Gründerermäßigung weiterhin 80 Euro monatlich für allgemeine und berufliche Risiken. Zusätzlich fällt 2026 der MEI mit 0,90 Prozent der dafür maßgeblichen Beitragsgrundlage an. 80 Euro sind somit nicht der gesamte monatliche Einzugsbetrag.
Was passiert ohne die erforderliche IRPF-Erklärung?
Dann wird als endgültige Beitragsgrundlage die Mindestgrundlage für allgemeine Risiken der Beitragsgruppe 7 des allgemeinen Sozialversicherungssystems angesetzt. Gleiches gilt bei direkter Gewinnermittlung, wenn trotz Erklärung keine dafür relevanten Einkünfte angegeben wurden.
Quellen
- Tesorería General de la Seguridad Social: Importass – Guía de trabajo autónomo, Abschnitt zu Hilfen und Beitragsermäßigungen, aktuelle Verfahrensauskunft zur Gründerermäßigung, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado: Real Decreto Legislativo 8/2015, de 30 de octubre, texto refundido de la Ley General de la Seguridad Social, konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado: Real Decreto 2064/1995, de 22 de diciembre, Reglamento General sobre Cotización y Liquidación de otros Derechos de la Seguridad Social, konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado: Orden PJC/297/2026, de 30 de marzo, über die Beitragsregeln für 2026, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado: Real Decreto-ley 3/2026, de 3 de febrero, über Rentenanpassung und dringende Maßnahmen der Sozialversicherung, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado: Ley 20/2007, de 11 de julio, Estatuto del trabajo autónomo, konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026.
- Agencia Estatal Boletín Oficial del Estado: Real Decreto-ley 13/2022, de 26 de julio, zum einkommensabhängigen Beitragssystem für Selbstständige, konsolidierte Fassung, abgerufen am 16. September 2026.
