SteuerPedia
01
Vermögensteuer, Solidaritätssteuer und Modelo 720/721 unter Lex Beckham
Lex Beckham begrenzt die spanische Einkommensteuer häufig auf spanische Einkünfte, beendet aber nicht jede vermögensbezogene Pflicht. Vermögensteuer, Solidaritätssteuer sowie die Informationsmeldungen Modelo 720 und 721 haben jeweils eigene Tatbestände, Schwellen, Bewertungsregeln und Fristen.
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02
Dividenden, Zinsen und Wertpapiere unter Lex Beckham
Wer das spanische Sonderregime nach Artikel 93 LIRPF nutzt, ist zwar in Spanien einkommensteuerlich ansässig, versteuert Kapitalerträge aber grundsätzlich nach den Quellenregeln des spanischen Nichtresidentenrechts. Entscheidend sind deshalb Emittent, Schuldner, Verwendung des Kapitals und Art des Vermögenswerts – nicht der Sitz des Brokers oder das Land des Depots.
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03
DBA-Berechtigung, Ansässigkeitsbescheinigung, Verzicht, Ausschluss und Ende
Steuerliche Ansässigkeit, eine spanische Ansässigkeitsbescheinigung und die Berechtigung aus dem DBA Deutschland–Spanien sind drei verschiedene Fragen. Wer nach Artikel 93 LIRPF besteuert wird, bleibt zwar spanischer IRPF-Steuerpflichtiger, kann wegen des DBA-Protokolls aber die Artikel 4 und 6 bis 21 nicht nutzen. Verzicht, Ausschluss, reguläres Ende und ein Ende des Zuzugs ohne Verlust der spanischen Ansässigkeit haben zudem unterschiedliche Zeitpunkte und Folgen.
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