SteuerPedia
01
NFTs und sonstige digitale Vermögenswerte
Bei NFTs und anderen digitalen Vermögenswerten folgt die Steuer nicht dem technischen Etikett, sondern den übertragenen Rechten und dem konkreten Vorgang. Für Urheber, Händler, private Sammler und Anleger können Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Vermögensteuer und Auslandsvermögensmeldungen unterschiedlich greifen. Besonders wichtig sind die Trennung von Token, Datei und Nutzungsrecht sowie eine belastbare Eurobewertung jeder Zahlung und Übertragung.
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02
Kryptowährungen, Wallets und Verwahrung
Kryptowerte werden steuerlich nicht als einheitliche Anlageklasse behandelt. Entscheidend sind Funktion des Tokens, Vorgang, wirtschaftliche Zuordnung, Steueransässigkeit und belastbare Eurobewertung. Der Artikel trennt Kauf, Tausch, Verkauf, Transfer, Rewards, Staking, Lending und Verwahrung und ordnet die wichtigsten deutschen und spanischen Erklärungs- und Nachweispflichten ein.
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03
Staking, Lending und DeFi
Staking, Lending und DeFi sind keine einheitliche Steuerkategorie. Entscheidend ist bei jedem einzelnen Schritt, ob ein laufender Ertrag zufließt, ein Token gegen einen anderen getauscht wird, lediglich ein eigener Wallet-Transfer stattfindet oder eine Forderung entsteht beziehungsweise ausfällt. Spanien und Deutschland ordnen dieselben technischen Abläufe teilweise unterschiedlich ein.
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