SteuerPedia
01
Spanische und balearische Abzüge, Vorauszahlungen und Verlustvorträge im normalen IRPF
Abzüge, Einbehalte, Teilzahlungen und Verlustvorträge wirken im spanischen IRPF auf unterschiedlichen Stufen und dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Staatliche und balearische Quotenabzüge setzen eigene persönliche, sachliche und zeitliche Voraussetzungen voraus; Vorauszahlungen werden erst in der Jahreserklärung angerechnet. Negative Beträge bleiben zudem in gesetzlich getrennten Verrechnungstöpfen und verfallen grundsätzlich nach vier Folgejahren, soweit keine besondere Regel etwas anderes bestimmt.
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02
Normales spanisches IRPF: staatliche und balearische Bemessungsgrundlagen, Tarife und Abzüge
Das normale spanische IRPF ermittelt nicht einfach einen einheitlichen Steuersatz auf das Jahreseinkommen. Zunächst werden die Einkünfte nach spanischem Recht qualifiziert, bewertet und entweder der allgemeinen oder der Sparbemessungsgrundlage zugeordnet; danach werden staatliche und balearische Tarifteile getrennt berechnet. Reduktionen, persönliche und familiäre Mindestbeträge, staatliche und autonome Abzüge, ausländische Steueranrechnung sowie bereits geleistete Einbehalte entscheiden über die endgültige Zahlung oder Erstattung.
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03
Aktien- und Beteiligungsverkäufe im normalen spanischen IRPF
Verkauft eine in Spanien steuerlich ansässige natürliche Person Aktien oder Gesellschaftsanteile, gehört der Veräußerungsgewinn grundsätzlich in die Sparbemessungsgrundlage des normalen IRPF. Kaufpreis, Anschaffungskosten, FIFO, Börsen- oder Mindestwert, Fremdwährung, Verlustsperren und der tatsächliche Übertragungszeitpunkt müssen je Beteiligung nach spanischen Regeln ermittelt werden. Bei deutschen oder immobilienreichen Gesellschaften kommen nationale Quellenansprüche, das DBA Deutschland–Spanien und seit 2025 die MLI-Regeln hinzu.
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