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IRNR-Modelle und Quellensteuer

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „IRNR-Modelle und Quellensteuer“ innerhalb von IRNR – Einkommensteuer für Nichtresidenten.

Artikel

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Modelo 211: Drei-Prozent-Einbehalt beim Immobilienkauf von Nichtresidenten

Kauft jemand eine spanische Immobilie von einem Verkäufer, der in Spanien nicht steuerresident ist und ohne spanische Betriebsstätte handelt, muss der Käufer grundsätzlich drei Prozent der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und mit Modelo 211 abführen. Der Betrag ist keine endgültige Immobiliensteuer, sondern eine Vorauszahlung auf die IRNR-Steuer des Verkäufers. Käufer- und Verkäuferfrist, Eigentumsquoten und die Abgrenzung zu Modelo 210, IIVTNU sowie Erwerbsteuern müssen getrennt behandelt werden.

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Modelo 226: optionales IRPF-Regime für EU-/EWR-Nichtresidenten

Modelo 226 eröffnet bestimmten natürlichen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in einem EU- oder qualifizierten EWR-Staat einen nachträglichen Vergleich zwischen der bereits getragenen spanischen Nichtresidentensteuer und einer nach IRPF-Regeln berechneten Belastung. Das Verfahren kann zu einer Erstattung führen, macht den Antragsteller aber weder zum spanischen Steuerresidenten noch ersetzt es die normalen IRNR-Erklärungen und Einbehalte. Entscheidend sind einer von zwei Zugangstests, die tatsächliche IRNR-Besteuerung und eine vollständige Dokumentation der weltweiten sowie spanischen Einkünfte.

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Modelo 213: Sonderabgabe auf Immobilien bestimmter nichtresidenter Gesellschaften

Modelo 213 ist keine allgemeine Immobilienerklärung für jede ausländische Gesellschaft. Die jährliche Sonderabgabe trifft nur nichtresidente Rechtsträger, die am 31. Dezember spanische Immobilien oder bestimmte Nutzungsrechte halten und in einer nach spanischem Recht nicht kooperativen Jurisdiktion ansässig sind, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Katasterwert, der Satz beträgt 3 Prozent und Erklärung sowie Zahlung erfolgen im folgenden Januar.

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Modelo 296: jährliche IRNR-Quellensteuerübersicht

Modelo 296 fasst bestimmte IRNR-Quellensteuerdaten eines Jahres zusammen und listet die betroffenen Nichtresidenten. Der Beitrag erklärt Meldeumfang, Frist, Übermittlung, Abstimmung, Nachweise und Korrekturen.

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Modelo 210: Einreichung, Fristen, Zahlung und Berichtigung

Modelo 210 verständlich erklärt: Eigennutzung, Vermietung, Immobilienverkauf, Steuersätze, Gruppierung, DBA und die neuen Übergangsfristen 2026/2027.

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Modelo 216: laufende IRNR-Quellensteuererklärung

Modelo 216 verständlich erklärt: Quellensteuer für Nichtresidenten, DBA Deutschland–Spanien, Fristen, Nullmeldungen, Felder und Modelo 296.

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