SteuerPedia
01
Spanische Investitionen im Ausland: DP-3/DP-4, D-5/D-7 und Jahresmeldung D-8
Wer als in Spanien ansässiger Investor Beteiligungen, Finanzierungen, Zweigniederlassungen oder Immobilien im Ausland hält, kann neben Steuererklärungen eigenständige Meldungen an das spanische Register für Auslandsinvestitionen schulden. Entscheidend sind Art und Umfang der Investition, der Zeitpunkt der Transaktion und bei bestimmten Zielstaaten zusätzlich eine vorherige Meldung.
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02
Registro Central de Titularidades Reales: UBO, Trusts, Zertifikate und KYC
Das spanische Registro Central de Titularidades Reales bündelt Angaben zu den natürlichen Personen, die Gesellschaften, andere Rechtsträger, Trusts oder vergleichbare Strukturen letztlich besitzen oder kontrollieren. Viele Gesellschaften melden nicht unmittelbar an das Zentralregister, sondern über Handels-, Stiftungs-, Vereins- oder andere Ursprungsregister; Trusts und nicht anderweitig erfasste Strukturen können direkte Meldewege haben. Registerzertifikate unterstützen KYC-Prüfungen, ersetzen aber weder die eigene Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten noch die Aufklärung von Abweichungen.
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03
Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen und Genehmigungspflichten in Spanien
Spanien kann bestimmte ausländische Beteiligungs- und Kontrollerwerbe aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit einer vorherigen staatlichen Genehmigung unterwerfen. Die Prüfung hängt nicht nur von der unmittelbaren Nationalität des Käufers ab, sondern auch von der wirtschaftlichen Eigentümerkette, dem Zehn-Prozent- oder Kontrollerwerb, dem Tätigkeitssektor, investorbezogenen Risiken und spezialgesetzlichen Ausnahmen. Bis zum 31. Dezember 2026 besteht zusätzlich eine befristete Erfassung bestimmter Investitionen aus anderen EU- und EFTA-Staaten.
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04
ETVE: spanisches Holdingregime für ausländische Beteiligungen
Eine ETVE ist keine eigene Gesellschaftsform und keine pauschal steuerfreie Holding, sondern eine in Spanien steuerpflichtige Gesellschaft mit einem besonderen Regime für qualifizierte ausländische Beteiligungserträge und deren Weiterleitung. Die Gesellschaft braucht eine passende Satzung, nominative Beteiligungen, eine tatsächliche Organisation zur Verwaltung der Auslandsbeteiligungen und eine rechtzeitige Option gegenüber der AEAT. Ob Dividenden, Veräußerungsgewinne oder Ausschüttungen an die Gesellschafter begünstigt sind, ist für jede Beteiligung, jedes Gewinnjahr und jeden Empfänger getrennt zu prüfen.
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05
CESOP und Modelo 379: Meldung grenzüberschreitender Zahlungen
CESOP sammelt Zahlungsdaten aus den EU-Mitgliedstaaten, damit Steuerverwaltungen grenzüberschreitende Zahlungsströme auswerten können. In Spanien übermitteln bestimmte Zahlungsdienstleister die Daten vierteljährlich mit Modelo 379, sobald sie für denselben Zahlungsempfänger mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen im Quartal erbringen. Händler, Plattformen und Kontoinhaber sind deshalb nicht automatisch selbst Erklärende, müssen aber mit Datenabgleichen und Rückfragen rechnen.
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06
DAC7: Modelo 040 und Modelo 238 für Plattformbetreiber – Modelo 179 ist beendet
Modelo 179 ist seit dem Meldejahr 2024 abgeschafft. Der Beitrag erklärt den Übergang zum DAC7-Plattformregime mit Modelo 238, den heutigen Meldepflichtigenkreis und die Folgen für Ferienvermieter.
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