SteuerPedia
01
Optionen, Wandeldarlehen, Genussrechte und Anwartschaften
Optionen, Wandeldarlehen, Genussrechte, Bezugsrechte, Warrants, SAFE-ähnliche Vorstufen, virtuelle Beteiligungen und Anwartschaften sind nicht allein aufgrund ihrer Bezeichnung Anteile im Sinne des § 17 EStG. Zu prüfen sind Vertragsinhalt, rechtlich erlangte Position, tatsächlicher Vollzug, Zurechnung nach § 39 AO, Beteiligungsquote und Einkunftsart. § 6 AStG kommt erst nach einer positiven §-17-Prüfung, erfülltem persönlichem Anwendungsbereich und einem gesetzlichen Auslöser in Betracht.
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02
Wirtschaftliches Eigentum, Treuhand und Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen
Wem ein GmbH- oder AG-Anteil steuerlich zugerechnet wird, entscheidet sich nicht allein nach Register, Vertragstitel oder Geldfluss. Maßgeblich sind die rechtlich gesicherte Herrschaft, Vermögens- und Verwaltungsrechte, Wertchancen, Verlustrisiken, Entziehbarkeit und die tatsächliche Durchführung am jeweiligen Steuerstichtag.
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03
Direkte, indirekte und mehrstufige Beteiligungen
Bei § 17 EStG zählen die konkrete Zielgesellschaft, der veräußerte Anteil, die Kapitalquote, die steuerliche Zurechnung und der Beteiligungsverlauf. Lineare mittelbare Kapitalquoten werden entlang der Beteiligungskette proportional berechnet.
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04
Bewertung börsennotierter und nicht börsennotierter Anteile
Der Wert eines Kapitalgesellschaftsanteils entsteht nicht durch freie Methodenwahl. Stichtag, Börsenkurs, geeignete Fremdverkäufe, käuferübliche Bewertungsmethode und Substanzwert folgen einer gesetzlichen Reihenfolge.
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