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Grundsteuer auf Mallorca: Frist läuft – kein Bescheid per Post

Immobilieneigentümer und Unternehmer auf Mallorca müssen ihre kommunalen Steuern und Gebühren für 2026 begleichen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss mit Zuschlägen rechnen.

Autor: Frank Feldmeier LinkedIn
Erstveröffentlichung: 15. Oktober 2026
Lesezeit: 3 Min.
KI-Illustration: Mann zahlt seine Gemeindesteuern auf Mallorca am Laptop

In vielen Gemeinden auf Mallorca läuft seit dem 1. Oktober die Frist zur Zahlung der kommunalen Steuern und Abgaben. Dazu gehören insbesondere die Grundsteuer (IBI), die Kfz-Steuer sowie Gebühren für Müllentsorgung. Der sogenannte freiwillige Zahlungszeitraum (periodo voluntario de pago) endet in vielen Kommunen am 1. Dezember 2026. Darauf weist die balearische Steuerbehörde ATIB in ihrem offiziellen Steuerkalender hin.

Allerdings gelten nicht auf der gesamten Insel dieselben Zahlungszeiträume für alle Abgaben. Steuerpflichtige sollten daher die Fristen ihrer jeweiligen Gemeinde überprüfen (ATIB-Steuerkalender, externer Link, spanisch).

Welche kommunalen Steuern 2026 fällig werden

Zu den wichtigsten kommunalen Steuern und Abgaben auf Mallorca gehört die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI). Sie wird grundsätzlich anhand des Katasterwerts der Immobilie und des von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Steuersatzes berechnet.

Fahrzeughalter müssen zudem die jährliche Kfz-Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica, IVTM) entrichten. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach der Fahrzeugart, der steuerlichen Leistungsgröße und den kommunalen Steuersätzen.

Besonders günstig ist diese Abgabe für Halter umweltfreundlicher Fahrzeuge: Nach spanischem Recht können Gemeinden die Steuer um bis zu 75 Prozent reduzieren. So erhalten reine Elektrofahrzeuge in Palma auf Antrag eine Ermäßigung von 75 Prozent. Für werkseitig zugelassene Hybridfahrzeuge beträgt der Nachlass 50 Prozent während der ersten drei Steuerjahre ab Erstzulassung.

Weitere mögliche Abgaben sind Gebühren für Müllabfuhr und Abfallentsorgung sowie für Abwasser- und Kanalisationsleistungen. Hinzu kommen Gebühren für reservierte Zufahrten und Parkverbotsbereiche vor Grundstückseinfahrten (vado).

Für Unternehmen kann außerdem die kommunale Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE) anfallen, sofern keine gesetzliche Befreiung greift.

ATIB verschickt keine Zahlungsbescheide per Post

Die balearische Steuerbehörde ATIB übernimmt für zahlreiche Gemeinden auf Mallorca die Einziehung der kommunalen Abgaben. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Zahlungsaufforderungen in Papierform verschickt werden. Steuerpflichtige müssen ihre offenen Beträge deshalb selbstständig abrufen und innerhalb der geltenden Frist bezahlen, sofern keine wirksame Bankeinzugsermächtigung besteht.

Die Zahlungsinformationen sind über das elektronische Portal der ATIB unter www.atib.es abrufbar. Der digitale Dienst Cartero Virtual ermöglicht den Zugriff unter anderem mit einem digitalen Zertifikat, dem elektronischen Personalausweis oder dem spanischen Identifizierungssystem Cl@ve.

Zahlung per Bankkarte, Bizum oder Lastschrift

Für die Begleichung der kommunalen Abgaben stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über das ATIB-Portal können Steuerpflichtige die Beträge unter anderem per Kredit- oder Debitkarte, Onlinebanking bei teilnehmenden Banken oder über den spanischen Zahlungsdienst Bizum entrichten. Alternativ ist die Begleichung mit den Zahlungsunterlagen bei kooperierenden Banken sowie an bestimmten Geldautomaten möglich.

Wer die jährliche Zahlung automatisieren möchte, kann eine Bankeinzugsermächtigung einrichten. Für die von der ATIB bekannt gegebenen Zahlungszeiträume endet die Frist zur Einrichtung einer Lastschrift für das Steuerjahr 2026 am 2. November 2026.

Da die Beträge aller Gebühren auf einmal eingezogen werden, sollten Steuerpflichtige darauf achten, dass zu dem Zeitpunkt auch genügend Geld auf dem angegebenen Konto verfügbar ist. In den meisten Gemeinden auf Mallorca ist dies laut dem Steuerkalender am 17. November der Fall.

Bei bereits eingerichteter Lastschrift kann der Abbuchungstermin innerhalb des regulären Zahlungszeitraums ausgewählt und vorgezogen werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachweis der Zahlung für andere Behördengänge vorab benötigt wird.

Nach Ablauf der Frist drohen Zuschläge

Wer seine kommunalen Steuern und Gebühren nicht innerhalb des vorgesehenen Zahlungszeitraums begleicht, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Nach Fristablauf beginnt das gesetzliche Beitreibungsverfahren (periodo ejecutivo). Damit werden abhängig vom weiteren Verfahrensverlauf Säumniszuschläge fällig. Gegebenenfalls können zusätzlich Verzugszinsen und Vollstreckungskosten entstehen.

Immobilieneigentümer, Fahrzeughalter und Unternehmer sollten deshalb prüfen, ob sämtliche kommunalen Abgaben für 2026 erfasst und fristgerecht bezahlt wurden. Die PlattesGroup unterstützt bei der Überprüfung offener kommunaler Steuerforderungen, der Beschaffung der erforderlichen Zahlungsunterlagen sowie bei der Einrichtung von Bankeinzugsermächtigungen.

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