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Kommunalwahl 2027 auf Mallorca: EU-Bürger müssen sich bis Jahresende registrieren

Was bei der Eintragung ins Wählerverzeichnis der Gemeinde zu beachten ist.

Autor: Frank Feldmeier LinkedIn
Erstveröffentlichung: 07. Oktober 2026
Lesezeit: 2 Min.
KI-Illustration: Residenten an einer Wahlurne auf Mallorca

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Für EU-Bürger mit Wohnsitz auf Mallorca läuft zum Jahresende eine wichtige Frist ab: Wer bei den Kommunalwahlen im Mai 2027 in Spanien wählen möchte und seine Wahlabsicht bislang noch nicht erklärt hat, muss dies spätestens bis zum 30. Dezember 2026 tun. Darauf weist aktuell unter anderem die Gemeinde Calvià im Rahmen einer Informationskampagne für dort lebende EU-Bürger hin. Die zugrunde liegenden Regelungen gelten jedoch in allen Gemeinden Mallorcas.

Wahlberechtigt sind Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates, die in Spanien wohnen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Voraussetzung ist zum einen die Eintragung im Padrón Municipal (Einwohnerregister) der Wohnsitzgemeinde. Zum anderen muss gegenüber den spanischen Behörden ausdrücklich erklärt werden, dass das Wahlrecht in Spanien ausgeübt werden soll.

Anmeldung beim Ayuntamiento oder online beim INE

Die Erklärung der Wahlabsicht (manifestación de voluntad) kann grundsätzlich persönlich bei der Wohnsitzgemeinde oder online über die elektronische Plattform des spanischen Statistikamtes (Instituto Nacional de Estadística, INE) abgegeben werden.

Für das Online-Verfahren ist eine elektronische Identifizierung über Cl@ve erforderlich; außerdem muss die NIE beim INE hinterlegt sein. Einfacher geht es persönlich vor Ort. Antragsteller sollten sich direkt im Ayuntamiento über die dort geltenden Abläufe informieren.

Einmalige Erklärung reicht grundsätzlich aus

Wer die Wahlabsicht bereits in der Vergangenheit erklärt hat, muss dies nicht vor jeder Wahl erneut tun. Nach Angaben der Gemeinde Calvià bleibt die Erklärung gültig, solange die betreffende Person ihren Wohnsitz in Spanien behält und sie nicht ausdrücklich widerruft. Wer beispielsweise bereits bei einer früheren Kommunal- oder Europawahl in Spanien im Wählerverzeichnis eingetragen war, sollte daher zunächst sicherstellen, ob seine Registrierung weiterhin besteht.

Gerade im Fall eines Umzugs von einer mallorquinischen Gemeinde in eine andere sollte sicherheitshalber geprüft werden, dass man weiterhin im Wählerverzeichnis geführt wird. Entscheidend ist dabei unter anderem, dass der neue Wohnsitz ordnungsgemäß im Padrón der neuen Gemeinde eingetragen ist.

NIE und Padrón allein reichen nicht

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine NIE oder die bloße Anmeldung im Padrón automatisch zur Wahlberechtigung führt. Das ist bei EU-Bürgern nicht der Fall. Zusätzlich muss die Erklärung abgegeben worden sein, dass das Wahlrecht in Spanien ausgeübt werden soll. Wer dies bislang noch nicht erledigt hat und bei der Kommunalwahl am 23. Mai 2027 teilnehmen möchte, sollte deshalb den 30. Dezember 2026 als maßgebliche Frist beachten.

Außerdem zu beachten: Bei Wahlen in Spanien werden keine Parteien auf dem Stimmzettel markiert, sondern unbeschriebene Stimmzettel der jeweiligen Partei im Wahlumschlag deponiert. Diese liegen im Wahllokal aus oder wurden zuvor von den Parteien per Post an die Wähler versandt.

EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien können grundsätzlich auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in Spanien wählen. Die nächste reguläre Europawahl findet allerdings erst 2029 statt.

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