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HörfassungImmobilieneigentümer auf Mallorca, die Ferienvermietung betreiben wollen, aber bislang keine Lizenz dafür besitzen, können trotz des geltenden Moratoriums für neue Gästebetten in den kommenden Wochen und Monaten zum Zug kommen. So hat der Inselrat (Consell de Mallorca) ein außerordentliches Verfahren auf den Weg gebracht, bei dem an die Institution zurückgefallene Gästeplätze unter interessierten Antragstellern neu verteilt werden.
Höchstgrenzen für Gästebetten
Die Zahl der Gästebetten in allen Arten touristischer Unterkünfte auf Mallorca ist gesetzlich gedeckelt, so auch in der Ferienvermietung. Seitdem die linke Vorgängerregierung vor vier Jahren ein Moratorium beschlossen hatte, nimmt der für die Ferienvermietung zuständige Inselrat keine neuen Anträge an.
Um die Zahl der Gästebetten langfristig zu reduzieren, sollten zudem Gästebetten, die zurückgegeben werden oder deren Gültigkeit ausläuft, nicht wieder neu verteilt werden – so der ursprüngliche Plan. Unter der jetzigen konservativen Inselregierung wurde – neben der verstärkten Verfolgung illegaler Angebote – ein neuer Kurs eingeschlagen: Während die Frage eines neuen Oberlimits für die Gästebetten und ein mögliches Ende für das Moratorium weiter diskutiert wird, sollen bereits jetzt zurückgefallene Gästebetten neu verteilt werden. Das sieht ein im April 2025 verabschiedetes Dekret vor (Decreto ley 4/2025).
Drei Ausschreibungen pro Jahr
Bereits im Juni hatte der Inselrat bekannt gemacht (externer Link), in welcher Form die Neuvergabe stattfinden soll – im Rahmen von außerordentlichen Aktionen, bei der es jeweils einen Pool für Gästebetten von touristischen Unterkünften wie Hotels einerseits sowie einen Pool für Gästebetten in der Ferienvermietung andererseits geben wird.
Pro Jahr sind drei öffentliche Ausschreibungen geplant, mittels derer die Gästebetten erworben werden können. Begonnen werden soll im Herbst. Die konkreten Termine für Gästebetten in der Ferienvermietung sind:
1. bis 15. September
1. bis 15. Januar
1. bis 15. Mai
Inzwischen hat das Konsortium, das die Gästebetten verwaltet – Consorcio Bolsa de Alojamientos Turísticos, kurz CBAT – auch die Details bekannt gegeben (externer Link). Die Konditionen haben vor allem zum Ziel, eine mögliche Spekulation mit den neuen Gästebetten zu unterbinden:
Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen. Vorrang haben Anträge, bei denen nachgewiesen wird, dass der Antragsteller bereits in den letzten drei Jahren Eigentümer der Immobilie war. Eine Ausnahme gilt für geerbte Immobilien.
Pro natürlicher oder juristischer Person ist nur ein Antrag zulässig. Bei mehrfacher Antragstellung wird ausschließlich der zuerst eingegangene Antrag berücksichtigt.
Wenn eine Nachforderung von Unterlagen notwendig wird, muss nachgewiesen werden, dass diese bereits zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung vorlagen. Eine Fristverlängerung für die Nachreichung ist ausgeschlossen.
Die erworbenen Plätze können erst nach Ablauf von fünf Jahren an Dritte übertragen werden.
Die eigenverantwortliche Erklärung zur Aufnahme der touristischen Tätigkeit (DRIAT) muss innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung der Bescheinigung über den Erwerb der Plätze vorgelegt werden.
Apartments in Mehrfamilienhäusern sind prinzipiell vom Sondervergabeverfahren ausgeschlossen.
Davon abgesehen muss eine ganze Reihe weiterer schon bislang geltender Auflagen berücksichtigt werden, von der Vorlage einer Wohnbarkeitsbescheinigung bis hin zum Nachweis, dass sich die Immobilie in einem Gebiet auf Mallorca befindet, in dem die Ferienvermietung zulässig ist.
Beachten müssen Ferienvermieter darüber hinaus die Auflagen zur Abführung der Touristensteuer auf den Balearen sowie – ganz neu – die Registrierung im spanischen Zentralregister zur Ferienvermietung.
Podcastfolgen zum Thema
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