SteuerPedia
01
Modelo 228: Erstattung wegen Reinvestition in die Hauptwohnung nach Wegzug
Modelo 228 ermöglicht bestimmten in der EU oder einem qualifizierten EWR-Staat ansässigen Nichtresidenten die Erstattung spanischer Steuer auf den Verkauf ihrer früheren Hauptwohnung in Spanien, wenn der Erlös fristgerecht in eine neue Hauptwohnung reinvestiert wird. Entscheidend sind nicht nur Kauf und Verkauf, sondern auch der Hauptwohnungsstatus, die zweijährige Reinvestitionsperiode, die Drei-Monats-Frist des Erstattungsantrags und das Zusammenspiel mit Modelo 210 und der dreiprozentigen Käufer-Einbehaltung über Modelo 211. Eine Teilreinvestition führt nur zu einer anteiligen Befreiung.
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02
Modelo 113: Mitteilung zur spanischen Exit Tax bei Wegzug in EU oder EWR
Modelo 113 ist keine allgemeine Wegzugsmeldung und keine Steuerzahlung, sondern die fristgebundene Wahl- und Überwachungsmitteilung für einen besonderen EU-/EWR-Weg der spanischen Exit Tax. Vor der Einreichung müssen Ansässigkeitsverlust, Voransässigkeitsdauer, Beteiligungsschwellen, Zielstaat und Stichtagswerte geklärt sein. Nach dem Wegzug bleiben Adressänderungen, Anteilsübertragungen, ein weiterer Drittstaatenwegzug und eine mögliche Rückkehr bis zum Ende des gesetzlichen Beobachtungszeitraums zu überwachen.
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03
Letzte Erklärungen, Abmeldungen und Sozialversicherung in Spanien
Ein Wegzug beendet die spanische Steuerpflicht nicht mit einem einzigen Formular. Zuerst ist für jedes Steuerjahr die Ansässigkeit zu bestimmen; danach folgen letzte IRPF- oder Sonderregime-Erklärungen, mögliche Wegzugsbesteuerung, Adress- und Zensusmeldungen sowie fortbestehende Pflichten als Nichtresident. Offene Raten, Prüfungen und Steuerschulden laufen trotz Auslandsumzug weiter.
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