SteuerPedia
01
Spanische Körperschaftsteuererklärungen: Modelos 200, 202, 220 und 222
Die spanische Körperschaftsteuer wird nicht mit einem einzigen Formular erledigt. Modelo 200 und Modelo 220 bilden die Jahresveranlagung ab, während Modelo 202 und Modelo 222 laufende Vorauszahlungen betreffen. Welche Erklärung einzureichen ist, hängt vor allem davon ab, ob eine Gesellschaft einzeln oder in einer steuerlichen Organschaft beziehungsweise Konsolidierungsgruppe besteuert wird.
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02
Startup-Tarif für neu gegründete spanische Gesellschaften
In Spanien können sowohl neu gegründete operative Gesellschaften als auch zertifizierte empresas emergentes mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet werden. Die beiden Vergünstigungen haben jedoch unterschiedliche Voraussetzungen und Laufzeiten. Der Satz bezieht sich nicht auf den Umsatz, sondern auf die steuerliche Bemessungsgrundlage; für den Zugang zählen die konkrete Tätigkeit, Konzernbeziehungen und bei Start-ups die ENISA-Zertifizierung samt fortbestehendem Status einschließlich der Umsatzgrenze.
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03
Spanische Forschungs- und Innovationsanreize: I+D+i, Patent Box und Monetarisierung
Die spanische Patent Box reduziert einen nexusabhängigen Teil positiver IP-Einkünfte. Entscheidend sind Schutzrecht, eigene Entwicklung, Vertrag und Einzelaufzeichnung.
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