SteuerPedia
01
Spanische Steuergruppe: Voraussetzungen, Ergebniszurechnung und Modelos 220/222
Das spanische Körperschaftsteuer-Konsolidierungsregime macht den grupo fiscal zum Steuerpflichtigen, ohne die rechtliche Selbstständigkeit seiner Mitglieder aufzuheben. Voraussetzung sind insbesondere eine qualifizierte Kapital- und Stimmenmehrheit, die Einbeziehung aller verpflichtend gruppenfähigen spanischen Einheiten, rechtzeitige Organbeschlüsse und die Mitteilung an die Agencia Tributaria. Die Vertretergesellschaft reicht die Jahreserklärung Modelo 220 und die Vorauszahlungen Modelo 222 ein; die Mitglieder behalten daneben wesentliche Einzelpflichten, insbesondere ihre eigene Erklärung Modelo 200.
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02
Spanische Mindestbesteuerung nach Artikel 30 bis LIS
Artikel 30 bis der spanischen Körperschaftsteuergesetzgebung begrenzt bei großen Unternehmen und sämtlichen spanischen Steuergruppen, wie weit Vergünstigungen und Abzüge die endgültige Steuer mindern dürfen. Der Regelsatz der jährlichen Mindeststeuer beträgt 15 Prozent einer gesetzlich angepassten steuerlichen Bemessungsgrundlage; für Neugründungen, Banken, bestimmte kleinere Unternehmen, Genossenschaften und kanarische Regime gelten Sonderregeln. Die Vorschrift ist weder mit der Mindest-Vorauszahlung noch mit der globalen Ergänzungssteuer für sehr große Konzerne gleichzusetzen.
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