Kurz & klar
Auf einer balearischen Wasserrechnung muss der Abwasserkanon getrennt von Wasserpreis, Kanalisation und Müll ausgewiesen werden. Für eine Wohnung beträgt die feste Quote im Rechtsstand 2026 monatlich 3,998843 Euro; hinzu kommt eine progressive Verbrauchsquote von 0,285924 bis 1,714516 Euro je Kubikmeter. Steuerpflichtiger ist grundsätzlich der Wasserverbraucher, während der Versorger den Kanon einzieht und an die ATIB abführt.
Die Bezeichnung canon de saneamiento de aguas klingt wie eine kommunale Kanalgebühr. Rechtlich handelt es sich jedoch um eine eigene Abgabe der Autonomen Gemeinschaft der Illes Balears. Dass der Wasserversorger sie zusammen mit Wasser, Kanalisation und weiteren Leistungen abrechnet, ändert weder den Gläubiger noch die gesetzlichen Berechnungsregeln.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Abwasserkanon gilt im gesamten Gebiet der Illes Balears. Er finanziert den balearischen Wasserkreislauf, insbesondere Abwasserentsorgung, Klärung und Wiederverwendung.
- Besteuert wird der durch Wasserverbrauch sichtbar werdende Abwasseranfall. Erfasst werden tatsächlicher, möglicher oder geschätzter Verbrauch aus grundsätzlich jeder Wasserquelle; in Zisternen gesammeltes Regenwasser ist ausgenommen.
- Steuerpflichtiger ist der Verbraucher. Das ist regelmäßig der Inhaber des Wasserliefervertrags oder die Person, die Wasser anderweitig zum unmittelbaren Verbrauch erwirbt.
- Der Versorger zieht den Betrag als Ersatzschuldner ein. Er muss den Kanon auf der Rechnung getrennt von anderen Positionen ausweisen und an die ATIB abführen.
- Für Wohnungen besteht der Kanon aus Fest- und Verbrauchsquote. Die feste Quote beträgt im Rechtsstand 2026 monatlich 3,998843 Euro je Wohnung; die Verbrauchsquote steigt in fünf Monatsblöcken.
- Eine kommunale Kanalgebühr kann zusätzlich anfallen. Das balearische Gesetz erklärt beide Positionen ausdrücklich für vereinbar, sofern sie nicht denselben Tatbestand belasten.
- Leckagen und Ermäßigungen werden nicht automatisch berücksichtigt. Einkommensgrenze, fehlende Kläranlage, aufbereitetes Wasser, historische Gärten oder ein außergewöhnlicher Wasserverlust müssen nach dem jeweils vorgesehenen Verfahren nachgewiesen werden.
- Normale Rechnungsempfänger reichen keine Modelos 656 oder 666 ein. Diese Erklärungen betreffen grundsätzlich die Versorger als Ersatzschuldner; direkte Selbstversorger haben ein eigenes ATIB-Verfahren.
So erkennen Sie den Kanon auf der Rechnung
Auf Rechnungen kann die Position etwa als canon de saneamiento, Govern Balear, cuota fija canon oder cuota variable canon bezeichnet sein. Die amtliche EMAYA-Rechnung für Palma trennt beispielsweise folgende Bereiche:
| Bereich | Typische Unterpositionen |
|---|---|
| Wasser | feste Wasserquote, verbrauchsabhängige Wasserquote, Zählerwartung |
| Kanalisation | feste und variable örtliche Kanalquote |
| Siedlungsabfall | feste und gegebenenfalls variable RSU-Quote |
| Balearischer Kanon | feste Kanonquote und progressive variable Kanonquote |
| IVA | Umsatzsteuer nach den für die jeweiligen Rechnungsbestandteile geltenden Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen |
Die örtliche Gestaltung kann anders aussehen. Entscheidend ist, dass der Versorger den regionalen Kanon ausdrücklich und getrennt von den übrigen Positionen weitergibt. Ein Gesamtposten „Wasser und Abwasser“ ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung erschwert die Prüfung von Tarif, Ermäßigung und Rechtsweg.
Rechtsnatur und Zweck der Abgabe
Der Kanon ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe der Autonomen Gemeinschaft. Er wird nicht von der einzelnen Gemeinde festgesetzt. Nach dem Gesetz fließt das Aufkommen nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig in Ausgaben des Wasserkreislaufs und vorrangig in Abwasserentsorgung, Klärung und Wiederverwendung.
Der Tatbestand ist nicht die Benutzung eines bestimmten Kanalrohrs. Er ist der Abwasseranfall, der sich im tatsächlichen, möglichen oder geschätzten Verbrauch von Wasser beliebiger Herkunft zeigt. Deshalb kann der Kanon auch dann entstehen, wenn ein Haus eine Sickergrube nutzt, Wasser aus einem eigenen Brunnen bezieht oder per Tanker beliefert wird.
Nicht erfasst ist Regenwasser, das in einem aljibe oder einer Zisterne gesammelt wird. Wird eine Zisterne dagegen mit Leitungs- oder Tankerwasser gefüllt, bleibt dieses Wasser seiner Herkunft nach grundsätzlich steuerrelevant.
Wer den Kanon schuldet und wer ihn abrechnet
Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen:
| Rolle | Gesetzliche Funktion |
|---|---|
| Verbraucher als Steuerpflichtiger | Trägt die Abgabe wirtschaftlich; regelmäßig Inhaber des Liefervertrags oder unmittelbarer Erwerber des Wassers |
| Wasserversorger als Ersatzschuldner | Berechnet den Kanon, weist ihn getrennt aus, zieht ihn ein, erklärt ihn und führt ihn an die ATIB ab |
Die Pflicht des Versorgers zur Abführung entsteht, wenn er das Wasser abrechnet. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht, verschwindet die steuerliche Forderung nicht ohne Weiteres; das Gesetz enthält besondere Regeln für zweifelhafte Forderungen des Versorgers.
Bei Tankerwasser wird der Transporteur zum Ersatzschuldner, wenn er nicht durch eine Rechnung nachweisen kann, dass der Kanon bereits beim Einkauf des Wassers erhoben wurde. Der Endkunde sollte deshalb Lieferschein und Rechnung mit ausdrücklicher Kanonposition aufbewahren.
Eigentümer und Mieter können andere Rollen haben. Steht der Mieter als Vertragsinhaber auf der Wasserrechnung, ist er regelmäßig der Verbraucher. Eine mietvertragliche Vereinbarung kann die wirtschaftliche Kostentragung regeln, ändert aber nicht rückwirkend den gesetzlichen Rechnungsempfänger oder die Zuständigkeit der ATIB.
Feste und variable Quote im Rechtsstand 2026
Der Kanon setzt sich grundsätzlich aus einer festen und einer verbrauchsabhängigen Quote zusammen. Die aktuelle konsolidierte Gesetzesfassung wurde zuletzt am 13. Juni 2026 aktualisiert. Die Quoten des Vorjahres gelten 2026 im Rahmen der balearischen Haushaltsfortgeltung weiter.
Wohnungen und Hotelplätze: progressive Monatsblöcke
| Verbrauch je Monat und Wohnung beziehungsweise Hotelplatz | Quote je m³ |
|---|---|
| 0 bis 6 m³ | 0,285924 € |
| über 6 bis 10 m³ | 0,428835 € |
| über 10 bis 20 m³ | 0,571848 € |
| über 20 bis 40 m³ | 1,143696 € |
| über 40 m³ | 1,714516 € |
Die feste Quote für eine Wohnung beträgt 3,998843 Euro je Monat.
Für sonstige Verbräuche gilt grundsätzlich eine allgemeine variable Quote von 0,294787 Euro je Kubikmeter, soweit keine besondere gesetzliche Staffel oder objektive Berechnung einschlägig ist.
Feste Quote für typische betriebliche Nutzungen
Hotels werden nach Kategorie und Zahl der Plätze belastet. Die monatliche Festquote reicht je Platz von 0,997462 Euro bei einem Ein-Sterne-Betrieb bis 3,998843 Euro bei fünf Sternen. Für Vier-Sterne-Betriebe beträgt sie 2,992390 Euro, für Drei-Sterne-Betriebe sowie Tourismus im Landesinneren, Landhotels und Agrotourismus 2,003916 Euro und für Zwei-Sterne-Betriebe 1,500692 Euro je Platz.
Für Restaurant, Cafeteria und Café oder Bar gelten monatliche Mindestfestquoten von 30,031762 Euro, 20,003200 Euro beziehungsweise 12,490768 Euro. Ist die nach Zählerdurchmesser berechnete allgemeine Gewerbequote höher, gilt diese. Andere gewerbliche Tätigkeiten werden nach dem Durchmesser des Wasserzählers eingestuft; bei mehreren Tätigkeiten in einem Lokal ist die höchste einschlägige Festquote maßgeblich.
Diese betrieblichen Beträge betreffen nur den regionalen Kanon. Wasserpreis, örtliche Kanalisation, Müllentsorgung und IVA kommen nach den jeweils geltenden Regeln hinzu.
Rechenbeispiel: Wohnung mit zwölf Kubikmetern im Monat
Annahmen:
- eine Wohnung;
- ein Abrechnungsmonat;
- zwölf Kubikmeter Wasserverbrauch;
- keine Leckage, Befreiung oder Ermäßigung;
- keine Rundungsabweichung des Versorgers auf Zwischenstufen.
Berechnung:
| Bestandteil | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| feste Quote | monatlicher Wohnungsbetrag | 3,998843 € |
| Block 1 | 6 m³ × 0,285924 € | 1,715544 € |
| Block 2 | 4 m³ × 0,428835 € | 1,715340 € |
| Block 3 | 2 m³ × 0,571848 € | 1,143696 € |
| Kanon insgesamt | 8,573423 € |
Gerundet ergibt sich ein Kanon von 8,57 Euro. Der Endbetrag der Wasserrechnung ist höher, weil Wasserlieferung, Kanalisation, Müll oder sonstige Leistungen sowie die umsatzsteuerliche Behandlung hinzukommen können.
Zweimonatsrechnung und Monatsblöcke
Viele Versorger rechnen nicht jeden Monat ab. Die Kanonstaffel bleibt dennoch monatsbezogen. Bei einer zweimonatlichen Rechnung darf der gesamte Verbrauch nicht ohne Anpassung so behandelt werden, als sei er in einem einzigen Monat angefallen. Rechnung und Tariflogik müssen die Zahl der Monate und die auf jede Wohnung oder jeden Hotelplatz entfallende Verbrauchsmenge berücksichtigen.
EMAYA zeigt Verbrauchshistorien beispielsweise bimonatlich an. Für die rechtliche Prüfung ist deshalb zwischen Rechnungszeitraum und monatlicher Tarifstufe zu unterscheiden. Ein ungewöhnlich langer Ablesezeitraum, eine Schätzung oder ein verspäteter Zählerwechsel kann die Staffelung beeinflussen und sollte dokumentiert werden.
Hauptzähler einer Eigentümergemeinschaft
Bei einer Gemeinschaft oder vergleichbaren Einheit mit einem gemeinsamen Wasseranschluss gelten für die variable Kanonquote grundsätzlich die einzelnen Wohnungen oder Betriebe als Abonnenten. Hat die Gemeinschaft selbst mindestens einen eigenen Verbrauchspunkt, wird auch sie als Einheit berücksichtigt.
Der monatliche Gesamtverbrauch wird für die Staffelung durch die Zahl der relevanten Wohnungen, Betriebe und gegebenenfalls der Gemeinschaftseinheit geteilt. Erst danach wird die passende Verbrauchsstufe ermittelt. Eine Rechnung, die den gesamten Gemeinschaftsverbrauch wie den Verbrauch einer einzigen Wohnung in die höchsten Blöcke einordnet, ist daher zu prüfen.
Die interne Verteilung innerhalb der Gemeinschaft kann nach Zählern, Miteigentumsquoten oder einer anderen zulässigen Regel erfolgen. Diese interne Abrechnung ist von der regionalen Berechnungsregel auf der Hauptrechnung zu trennen.
Leckage: besondere Berechnung und Erstattungsantrag
Ein hoher Wasserverlust beseitigt den Kanon nicht. Für häusliche Verbräuche und Hotels gilt jedoch eine Sonderberechnung, wenn beide gesetzlichen Schwellen überschritten sind:
- Der Verbrauch übersteigt den Vergleichswert um mehr als 80 Kubikmeter im Monat.
- Zugleich liegt er um mehr als 40 Prozent über dem Verbrauch desselben Zeitraums des Vorjahres.
Für die progressiven Blöcke wird dann der durchschnittliche Verbrauch der zwölf unmittelbar vorhergehenden Monate angesetzt. Die Differenz zwischen tatsächlichem Verbrauch und diesem Durchschnitt wird mit der allgemeinen variablen Quote von 0,294787 Euro je Kubikmeter belastet. Die Sonderregel kann nur einmal in drei Jahren genutzt werden. Erfasst die Leckage mehrere Rechnungsperioden, gilt sie nur für die Periode mit dem höchsten Verbrauch.
Die ATIB entscheidet nach Zahlung über die Erstattung. Benötigt werden insbesondere:
- die betroffenen bezahlten Rechnungen;
- ein Bericht des Versorgers über Anerkennung, Zeitraum und geschätzte Verlustmenge sowie die Bestätigung, dass der Kunde den Kanon bezahlt hat, dieser erklärt und an die Verwaltung abgeführt wurde und der Versorger ihn nicht bereits erstattet hat;
- die Rechnungen der zwölf vorhergehenden Monate;
- die Reparaturrechnung mit Reparaturdatum;
- Identitäts- und Bankunterlagen nach dem aktuellen Antragsformular.
Eine Korrektur des Wasserpreises oder der kommunalen Kanalposition folgt eigenen Regeln. Die Anerkennung des Kanonfalls bindet den örtlichen Versorger nicht automatisch für andere Rechnungsbestandteile und umgekehrt.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreiungen
Befreit sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen:
- Abwasser aus land-, vieh-, forstwirtschaftlichen oder gemischten Betrieben;
- Wasser für öffentliche Feuerlöschdienste;
- selbst gefördertes Oberflächen- oder Grundwasser, das zur landwirtschaftlichen Bewässerung verwendet wird.
Der Nutzer muss den Versorger beziehungsweise die ATIB so rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form informieren, dass die Befreiung anerkannt und auf der Rechnung umgesetzt werden kann. Eine landwirtschaftliche Grundstücksbezeichnung allein genügt nicht zwingend als Nachweis eines begünstigten Betriebs oder einer begünstigten Verwendung.
Ermäßigungen
Das Gesetz sieht insbesondere vor:
| Fall | Umfang |
|---|---|
| Familieneinkommen nicht über gesetzlichem Mindestlohn × 1,25 | 75 % der festen Wohnungsquote |
| mindestens 60 % des Verbrauchs aus wiederverwendetem gereinigtem Wasser; nicht bei Golfplätzen in der besonderen objektiven Veranlagung | 50 % der monatlichen Kanonquote |
| Gebiet ohne betriebsbereite Kläranlage | 50 % der entstandenen Quote |
| gesetzlich anerkannter historischer Garten | 75 % der entsprechenden Quote |
Für die Einkommensgrenze zählt das Einkommen des Haushaltsmitglieds mit dem höchsten Einkommen vollständig; die Einkünfte der übrigen Mitglieder werden jeweils nur zur Hälfte berücksichtigt. Die Voraussetzungen der einkommensbezogenen Ermäßigung müssen grundsätzlich im Vorjahr erfüllt sein; sie gilt höchstens für eine Wohnung des Berechtigten. Die ATIB verlangt insbesondere Haushalts-, Einkommens-, Identitäts- und Rechnungsnachweise. Bei einem Umzug oder Vertragsinhaberwechsel sollte geprüft werden, ob ein neuer Antrag oder eine Zuordnung zum neuen Vertrag nötig ist.
Eigener Brunnen und andere direkte Wassergewinnung
Wer Wasser weder über ein Versorgungsnetz noch über einen Transporteur erhält, wird zum direkten Kanonpflichtigen. Die ATIB veröffentlicht hierfür ein eigenes Verfahren:
- Anmeldung grundsätzlich binnen sechs Monaten ab Beginn der Abgabenpflicht;
- Angabe von Genehmigung oder Konzession, Zählerdatum und Zählerdurchmesser sowie bei Hotels Kategorie und Platzzahl;
- Mitteilung der für die Jahresveranlagung notwendigen Daten vor dem 28. Februar, wenn sich die maßgeblichen Berechnungselemente geändert haben;
- Festsetzung durch die ATIB für das vorherige Jahr beziehungsweise den Zeitraum bis zur Beendigung.
Bei direkter Entnahme entsteht der Kanon grundsätzlich am 31. Dezember oder bei früherem Ende der Entnahme. Ein privater Brunnen ist damit kein pauschaler Befreiungstatbestand. Regenwasser aus der Zisterne und die besondere Befreiung für direkte landwirtschaftliche Bewässerung bleiben getrennt zu prüfen.
Welche Formulare der normale Rechnungsempfänger nicht einreicht
Modelo 656 ist die periodische Erklärung und Abrechnung der vom Versorger weitergegebenen Kanonbeträge. Im Regelfall reicht der Ersatzschuldner sie vierteljährlich ein; bei hohem Vorjahresvolumen monatlich und bei sehr niedrigem Vorjahresvolumen jährlich. Modelo 666 ist die Jahreszusammenfassung vor dem 28. Februar des Folgejahres.
Diese Pflichten treffen grundsätzlich den Wasserversorger oder einen anderen Ersatzschuldner, nicht den privaten Kunden, der nur seine Wasserrechnung bezahlt. Der Kunde benötigt eigene ATIB-Anträge nur für Fälle wie Befreiung, Ermäßigung, Leckageerstattung, Rückzahlung oder direkte Wassergewinnung.
Fehlerhafte Rechnung: Korrektur, Erstattung und Rechtsbehelf
Zuerst ist die Fehlerart festzustellen:
| Fehler | Erste Anlaufstelle | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| falscher Zählerstand oder falscher Rechnungszeitraum | Wasserversorger | Zählerfoto, frühere Rechnungen, Übergabeprotokoll |
| falsche Zahl der Wohnungen, Hotelplätze oder falsche Nutzungsart | Versorger; bei steuerlicher Zuordnung gegebenenfalls ATIB | Gemeinschafts- oder Tourismusunterlagen, Vertrag, Zählerdaten |
| Ermäßigung oder Befreiung fehlt | ATIB beziehungsweise nach Verfahren über Versorger | Antragsbescheid, Einkommens-, Haushalts- oder Betriebsnachweise |
| anerkannte Leckage | ATIB für Kanonerstattung; Versorger für übrige Positionen | Versorgerbericht, zwölf Vorrechnungen, Reparaturrechnung |
| doppelte Erhebung bei Tankerwasser | Transporteur/Versorger und gegebenenfalls ATIB | Einkaufs- und Lieferrechnung mit ausdrücklichem Kanonnachweis |
| IVA oder Rechnungsangabe falsch | Rechnungsaussteller | Originalrechnung, Vertrags- und Steuerdaten |
Eine bloße Kundenbeschwerde setzt Zahlungsfristen nicht automatisch aus. Gegen einen regionalen Steuerakt sind nach Artikel 16 des Kanongesetzes ein fakultativer Einspruch beim erlassenden Organ oder eine wirtschaftsverwaltungsrechtliche Beschwerde bei der Junta Superior de Hacienda möglich. Frist, Aussetzungsantrag und Sicherheit richten sich nach der konkreten Belehrung und dem allgemeinen Steuerverfahrensrecht.
Bei einer falschen Rechnung muss der Aussteller gegebenenfalls eine Berichtigungsrechnung erstellen. Eine spätere Gutschrift sollte genau erkennen lassen, ob Wasserentgelt, Kanon, IVA oder mehrere Positionen korrigiert werden.
IVA: Ist der Abwasserkanon Umsatzsteuer?
Der Kanon ist keine IVA, sondern eine eigenständige regionale Abgabe. Trotzdem kann er umsatzsteuerlich Teil der Bemessungsgrundlage der Wasserlieferung sein. Artikel 78 des spanischen Umsatzsteuergesetzes bezieht mit der Leistung verbundene, dem Kunden berechnete Steuern und Abgaben grundsätzlich in die Gegenleistung ein; nur die IVA selbst ist ausgenommen. Für die über den Versorger abgerechnete Wasserlieferung ist deshalb die gesetzliche Einbeziehung leistungsbezogener Abgaben nach Artikel 78 Absatz 2 Nummer 4 maßgeblich.
Daraus folgen drei Trennlinien:
- Die Kanonzeile zeigt die regionale Abgabe.
- Die IVA-Zeile zeigt die auf die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage berechnete Umsatzsteuer.
- Eine Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage macht den Kanon nicht selbst zu IVA.
Eine kombinierte Rechnung kann unterschiedliche IVA-Bemessungsgrundlagen und Steuersätze enthalten. Der EMAYA-Simulator weist deshalb getrennte Basen für 10 und 21 Prozent aus. Welche einzelne Position welcher Basis zugeordnet wird, ist anhand der konkreten Rechnung und Leistung zu prüfen.
Unternehmer, Vorsteuer und Aufzeichnungen
Ein Unternehmer kann nur die ausgewiesene IVA, nicht den Kanon als solchen, als Vorsteuer behandeln. Voraussetzungen sind insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung, eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit und die hinreichende Zuordnung des Verbrauchs zu dieser Tätigkeit. Bei privater und betrieblicher Mischnutzung, steuerfreien Umsätzen oder einer allgemeinen Vorsteuerquote kann der Abzug begrenzt sein.
Der bloße Empfang einer Wasserrechnung mit Kanon löst weder Reverse Charge noch OSS/IOSS, eine innergemeinschaftliche Meldung oder ein besonderes Plattformverfahren aus. Auch SII- oder Rechnungssoftwarepflichten entstehen nicht wegen des Kanons; sie richten sich nach dem eigenen umsatzsteuerlichen Status und den allgemeinen Pflichten des Rechnungsausstellers oder Unternehmers. In Deutschland kann die auf einer spanischen Rechnung ausgewiesene IVA nicht einfach als deutsche Vorsteuer in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung abgezogen werden.
Typische Fehler
- Den Kanon mit der kommunalen Kanalgebühr gleichsetzen.
- Aus fehlendem Anschluss an die öffentliche Kanalisation auf Abgabenfreiheit schließen.
- Die feste Quote nur einmal pro Rechnung statt je abgerechnetem Monat berücksichtigen.
- Bei einer Zweimonatsrechnung den Gesamtverbrauch in einen einzigen Monatsblock legen.
- Den Hauptzähler einer Eigentümergemeinschaft wie eine einzige Wohnung behandeln.
- Hotelplätze, Tätigkeitsart oder Zählerdurchmesser ungeprüft aus einer alten Rechnung übernehmen.
- Eine Leckage ohne kumulative Schwellen oder ohne Reparaturnachweis geltend machen.
- Die einkommensbezogene Ermäßigung auf die gesamte Rechnung statt nur auf die feste Wohnungsquote anwenden.
- Modelo 656 oder 666 als Erklärungspflicht des privaten Verbrauchers ansehen.
- Den Kanon als IVA bezeichnen oder den gesamten Kanonbetrag als Vorsteuer buchen.
- Eine Kundenreklamation mit einer fristwahrenden steuerlichen Anfechtung verwechseln.
Häufige Fragen
Warum zahle ich Kanon und Kanalisation gleichzeitig?
Weil es zwei verschiedene Belastungen sind. Die Gemeinde finanziert mit der Kanalposition ihre örtliche Leistung; die Autonome Gemeinschaft erhebt den Kanon für die balearische Wasserpolitik. Das Gesetz erklärt beide grundsätzlich für vereinbar.
Fällt der Kanon auch bei einer Ferienwohnung an?
Ja, sofern Wasserverbrauch den Tatbestand verwirklicht. Entscheidend sind die tatsächliche Nutzung, Tarifkategorie, Zahl der Einheiten und gegebenenfalls die betriebliche Einordnung. Die Abgabe ist nicht die balearische Touristensteuer.
Wer beantragt die Leckageerstattung?
Regelmäßig der Rechnungsempfänger beziehungsweise Steuerpflichtige, der den Kanon bezahlt hat. Er benötigt die Bestätigung des Versorgers und die weiteren ATIB-Unterlagen. Die Wasser- und Kanalpositionen müssen separat beim jeweiligen Träger bearbeitet werden.
Muss ich als normaler Kunde eine jährliche Kanonerklärung abgeben?
Nein. Bei Netzversorgung übernimmt der Versorger die periodischen und jährlichen Erklärungen. Eine eigene Erklärung wird insbesondere bei direkter Wassergewinnung oder für einen besonderen Antrag relevant.
Kann ich den Kanon auf den Mieter umlegen?
Steht der Mieter als Vertragsinhaber auf der Rechnung, trägt er ihn regelmäßig direkt. Zahlt der Eigentümer die Rechnung, richtet sich die interne Erstattung nach Mietart und Vertrag. Die Vereinbarung ändert den gesetzlichen Rechnungsempfänger nicht automatisch.
Amtliche Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand dieses Artikels: 11. August 2026. Die genannten Kanonquoten ergeben sich aus der am 13. Juni 2026 aktualisierten konsolidierten Fassung und der Haushaltsfortgeltung 2026. Für spätere Abrechnungsjahre sind Gesetz, Haushaltsregelung und ATIB-Verfahrensseite erneut zu prüfen.
- Decreto Legislativo 1/2016, de 6 de mayo – Texto Refundido de la Ley reguladora del Canon de Saneamiento de Aguas, insbesondere Art. 1–10, 11, 13 und 16–17: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2016-4956
- ATIB – Canon de saneamiento de aguas, Tarife, Befreiungen, Ermäßigungen, Leckageerstattung und direkte Wassergewinnung: https://www.atib.es/TA/contenido.aspx?Id=5346&lang=es
- ATIB – Kalender des Steuerpflichtigen 2026, Modelo 656, Modelo 666 und Einreichungsfristen der Ersatzschuldner: https://www.atib.es/ta/contenido.aspx?Id=5347&lang=es
- Govern de les Illes Balears – Haushaltsfortgeltung 2026, Ordre 39/2025 und amtliche Fortgeltungsunterlagen: https://www.caib.es/sites/pressuposts/ca/prorroga_del_pressupost_per_a_lany_2026/
- EMAYA Palma – Erläuterung der Wasserrechnung, insbesondere getrennte Wasser-, Kanal-, RSU- und Kanonpositionen: https://www.emaya.es/atencion-a-la-ciudadania/clientes-con-contrato/informacion-factura/
- EMAYA Palma – Rechnungssimulator, Darstellung der Kanonblöcke sowie getrennter IVA-Bemessungsgrundlagen: https://www.emaya.es/atencion-a-la-ciudadania/clientes-con-contrato/simulador-factura/
- Ley 58/2003, General Tributaria, insbesondere Art. 62, 120.3, 221–224 und 235 zu Zahlung, Berichtigung, Erstattung, Einspruch und wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Beschwerde: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2003-23186
- Ley 37/1992 del Impuesto sobre el Valor Añadido, insbesondere Art. 78, 92–99 und 164 zur Bemessungsgrundlage, zum Vorsteuerabzug und zu formellen Pflichten: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1992-28740
- Real Decreto 1619/2012 – Reglamento de facturación, insbesondere Art. 6–7 und 15 zu Rechnungsangaben und Berichtigungsrechnungen: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2012-14696
