SteuerPedia
01
Bargeld über die Grenze: spanische und europäische Meldepflichten
Wer Bargeld, Inhaberpapiere oder bestimmte hochliquide Wertträger nach Spanien bringt, aus Spanien ausführt oder innerhalb Spaniens transportiert, muss je nach Route unterschiedliche Schwellen und Formulare beachten. Die spanischen Regeln gehen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und bei innerstaatlichen Bewegungen über die gemeinsame EU-Außengrenzenregel hinaus.
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02
Ausländische Direktinvestitionen nach Spanien: DP- und D-Modelle
Bestimmte Investitionen nicht in Spanien ansässiger Personen und Unternehmen müssen dem spanischen Register für Auslandsinvestitionen gemeldet werden. DP-1 und DP-2 sind besondere Voranmeldungen für Projekte mit unmittelbarem oder mittelbarem Ursprung in nicht kooperativen Jurisdiktionen; D-1A, D-1B, D-2A, D-2B und D-4 erfassen ausgeführte Investitionen, Desinvestitionen und Jahresdaten. Die Registermeldung ist von einer möglichen Investitionskontrollgenehmigung und von Steuern strikt zu trennen.
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03
Modelo 040: Registrierung für DAC7-Plattformmeldungen
Modelo 040 ist die elektronische Registermeldung für bestimmte Betreiber digitaler Plattformen im spanischen DAC7-System. Sie ist von der jährlichen Verkäufermeldung Modelo 238, von Steuererklärungen und von Zahlungs- oder Umsatzsteuerpflichten strikt zu trennen. Entscheidend sind die Betreiberrolle, die territoriale Anknüpfung, der Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme und spätere Änderungen.
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