SteuerPedia · Ebene 4

Holding-, Familien- und Vermögensstrukturen

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „Holding-, Familien- und Vermögensstrukturen“ innerhalb von Kapitalgesellschaften, Holdings und Organschaft.

Artikel

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Familiengesellschaften und Poolvereinbarungen

Eine Familiengesellschaft ist keine eigene steuerliche Rechtsform, und eine Poolvereinbarung bündelt Rechte nicht automatisch für jede Steuerart. Gesellschaft, einzelne Gesellschafter, direkte und indirekte Beteiligungen, Stimmrechte, Verfügungsbindungen und tatsächliche Entscheidungsorte müssen deshalb getrennt erfasst werden. Der Artikel erklärt, wann ein Pool bei deutscher Erbschaft- und Schenkungsteuer helfen kann, wo er für Körperschaftsteuer, Wegzug, Hinzurechnungsbesteuerung und spanische Steuern keine automatische Wirkung entfaltet und welche Nachweise eine grenzüberschreitende Struktur benötigt.

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Immobiliengesellschaften und persönliche Nutzung

Eine Immobilie in einer GmbH, SL oder anderen Gesellschaft bleibt Vermögen der Gesellschaft, auch wenn ein Gesellschafter sie persönlich nutzt. Für Deutschland und Spanien müssen Eigentum, Gesellschaftsansässigkeit, Belegenheitsstaat, Fremdvergleich, tatsächliche Nutzung und die spätere Ausschüttungs- oder Veräußerungsebene getrennt geprüft werden.

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Holdingstrukturen und mehrstufige Beteiligungsketten

Eine Holding fasst Beteiligungen organisatorisch zusammen, beseitigt aber weder die Selbstständigkeit der einzelnen Gesellschaften noch automatisch die Steuer auf Gewinne, Ausschüttungen oder Veräußerungen. In Deutschland-Spanien-Strukturen müssen Beteiligungsquote, Stimmrechte, wirtschaftliches Eigentum, Ansässigkeit, Substanz und jede Zahlungsstufe getrennt geprüft werden. Besonders fehleranfällig sind mehrstufige Dividendenketten, Gruppenregime, passive Auslandsgesellschaften, Umstrukturierungen und immobilienhaltende Gesellschaften.

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Genossenschaft, SCE und kooperative Unternehmensstrukturen

Genossenschaften sind eigenständige Steuersubjekte und nicht schon wegen ihres Förderzwecks steuerfrei. Ihre Besteuerung hängt von Rechtsform, Ansässigkeit, Mitglieds- und Drittgeschäft, Ausschüttungen oder Rückvergütungen sowie bei Spanien zusätzlich vom Status als geschützte oder besonders geschützte Genossenschaft ab. Eine Europäische Genossenschaft kann ihren Satzungssitz grenzüberschreitend verlegen, doch die gesellschaftsrechtliche Kontinuität garantiert keine voraussetzungslose Steuerneutralität.

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Operative, vermögensverwaltende und gemischte Kapitalgesellschaften

Warum „operativ“, „vermögensverwaltend“ und „gemischt“ keine einheitlichen Steuerstatus sind – mit Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Verlusten, Immobilien, Beteiligungen, Geschäftsleitung, Spanien und DBA.

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