SteuerPedia
01
Geschäftswert und Kundenstamm beim Umzug
Wie Geschäftswert, Kundenstamm, Auftragsbestand, persönlicher Goodwill und andere immaterielle Werte bei Umzug, Verkauf oder Funktionswechsel abgegrenzt, zugeordnet und bewertet werden.
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02
Domains, Websites, Plattformkonten und digitale Assets
Digitale Assets sind keine einheitliche Steuerklasse. Domain, Code, Inhalte, Daten, Verträge, Plattformkonten, Lizenzen, Goodwill und Token sind nach Rechtsinhaber, wirtschaftlicher Zurechnung, Privat- oder Betriebsvermögen, Übertragbarkeit, Bilanzstatus, Funktion und konkretem Vorgang getrennt zu prüfen. Entgeltlich erworbene betriebliche Domainnamen sind grundsätzlich als immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen; selbst geschaffene immaterielle Anlagegüter dürfen steuerlich nicht aktiviert werden. Verkauf, Lizenz, Entnahme, Entstrickung, Funktionsverlagerung und Geschäftsveräußerung haben jeweils eigene Voraussetzungen.
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03
Betriebsvermögen, Kunden und Leistungen in Drittstaaten
Ein Kunde in den USA, der Schweiz oder Dubai verlagert den Betrieb nicht automatisch dorthin. Steuerlich müssen der Standort von Personal und Vermögen, eine mögliche Betriebsstätte, der Leistungs- oder Lieferort und eine tatsächliche Verlagerung von Funktionen getrennt werden. Bei Waren treten Zoll und Einfuhrumsatzsteuer hinzu; bei Dienstleistungen stehen Leistungsort, Reverse Charge und mögliche Quellensteuern im Vordergrund.
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04
Betriebliche Darlehen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Darlehen, offene Rechnungen und Rückstellungen werden beim Umzug oder bei einer Betriebsverlagerung nicht einfach gelöscht oder automatisch in einen anderen Staat verschoben. Entscheidend sind der Schuldner, der betriebliche Anlass, die Gewinnermittlungsart und die Zuordnung zu einer Tätigkeit oder Betriebsstätte. Bei Verkauf oder Aufgabe eines EÜR-Betriebs kommt zusätzlich die Schlussbilanz mit einem gesonderten Übergangsergebnis hinzu.
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05
Software, Quellcode, Datenbanken, Marken und Know-how
Bei Software und anderen immateriellen Werten entscheiden nicht Datenträger oder Speicherort, sondern Rechtekette, wirtschaftliche und steuerliche Zurechnung, Entwicklungsfunktionen, Vertragsart, Bewertung und die konkrete Änderung des Besteuerungsrechts.
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06
Mitarbeiter, Warenlager, Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsimmobilien
Beim grenzüberschreitenden Unternehmensumzug sind Mitarbeiter und jedes körperliche Wirtschaftsgut getrennt nach Zurechnung, Betriebsstätte, Entstrickung, Umsatzsteuer und Nachweisen zu prüfen.
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