RechtsPedia
01
Familiennachzug nach Spanien
Der Familiennachzug nach Spanien folgt nicht einem einheitlichen Verfahren. Bei einer drittstaatsangehörigen Bezugsperson gilt regelmäßig die allgemeine reagrupación familiar mit Vorabgenehmigung in Spanien, anschließendem Visum und Einreise; für EU-Bürger und Spanier bestehen eigene Rechtswege.
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02
Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger: eigener Aufenthaltstitel nach dem neuen Reglamento de Extranjería
Seit dem 20. Mai 2025 regelt Spanien einen eigenständigen Aufenthaltstitel für bestimmte drittstaatsangehörige Familienmitglieder spanischer Staatsangehöriger. Nach der Änderung vom 16. April 2026 können zahlreiche Angehörigengruppen den Antrag auch stellen, wenn sich beide Personen bereits in Spanien befinden; der genaue Antragsweg hängt jedoch vom Aufenthaltsort und von der Familienkategorie ab.
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