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Ausländische Rechtsträger und wirtschaftlich Berechtigte

Fachbeiträge und vertiefende Einordnung zu „Ausländische Rechtsträger und wirtschaftlich Berechtigte“ innerhalb von Drittstaaten und internationale Strukturen.

Artikel

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Haus, Gesellschaft oder Bankkonto in Dubai und den VAE

Ein Haus, eine Gesellschaft und ein Bankkonto in Dubai oder einem anderen Emirat sind rechtlich drei verschiedene Vermögenspositionen. Entscheidend sind das zuständige Register, der formelle Rechtsinhaber, die wirtschaftlich berechtigte Person und – bei einem späteren Spanienbezug – die tatsächliche Leitung, Nutzung und steuerliche Ansässigkeit.

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Ausländische Stiftung, Trust und Pensionsstruktur

Ausländische Stiftung, Trust und Pensionsstruktur sind keine austauschbaren Etiketten. Für Spanien und Deutschland kommt es darauf an, ob eine juristische Person, ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, ein Versicherungsvertrag oder eine beaufsichtigte Versorgungseinrichtung vorliegt und wer Vermögen, Kontrolle und Leistungsrechte tatsächlich hält.

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Ausländische Gesellschaften qualifizieren: LLC, Ltd, LLP, BV, Sàrl, SAS, Schweizer AG und UAE Company

Die Bezeichnung einer ausländischen Gesellschaft ist nur der Ausgangspunkt ihrer rechtlichen Einordnung. Für Verträge, Haftung, Vertretung, Register, Besteuerung und Transparenzpflichten müssen Gründungsrecht, aktuelle Satzung, tatsächliche Leitung und Beteiligungskette getrennt geprüft werden. Besonders LLC, LLP und die unscharfe Bezeichnung „UAE Company“ können je nach konkreter Ausgestaltung zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen.

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Ausländische Rechtsform, wirtschaftlich Berechtigter und internationale KYC-Kette

KYC in Spanien ist kein einmaliges Formular. Der Beitrag erklärt Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, risikobasierte Prüfung, laufende Aktualisierung und Verdachtsmeldungen.

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