Mit dieser Informationserklärung müssen Vermittler von Ferienimmobilien Auskunft über alle Ferienvermietungen auf spanischem Staatsgebiet geben. Ziel ist es, dem Finanzamt eine detaillierte Übersicht über alle Vermietungen zu verschaffen, um die Erklärungen der Vermieter auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrollieren zu können.
Der Oberste Gerichtshof hatte die Erklärung im vergangenen Jahr aufgrund eines juristischen Formfehlers verworfen. Dieser ist nun korrigiert. Das Modelo 179 muss einen Monat nach Ablauf eines jeden Quartals eingereicht werden.
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