Das Modelo 179 muss zukünftig nicht mehr quartalsweise, sondern jährlich eingereicht werden. Das gab am Dienstag, 28. Februar, das spanische Finanzministerium im Amtsblatt bekannt. Die Änderung greift für die Informationserklärung zur Ferienvermietung für das Jahr 2023, deren Abgabefrist am 31. Januar 2024 endet.
Mit dieser Informationserklärung müssen Vermittler von Ferienimmobilien Auskunft über alle durch sie vermittelten Mietgeschäfte auf spanischem Staatsgebiet geben. Mit Hilfe der so erhaltenen Daten will das Finanzamt die Steuererklärungen der Immobilienbesitzer auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Enthalten sind darin alle steuerrelevanten Informationen wie Mieter, Mietzeiträume und Einnahmen.
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