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HörfassungMit dem heute ergangenen Urteil C-788/19 erklärt der Europäische Gerichtshof die Auslandsvermögenserklärung „Modelo 720“ für EU-rechtswidrig. Das ändert im Moment nichts an der bestehenden Erklärungspflicht, wird aber nach unserer Einschätzung zu einer Modifizierung der vom Urteil hart kritisierten Strafbestimmungen führen.
Die konkreten Folgen im Moment sind die folgenden:
- Das Finanzamt kann die im Gesetz vorgesehenen Strafen nicht anwenden
- Bereits verhängte Strafen müssen annulliert werden
- Für Vermögenswerte, die nachweislich zu einem verjährten Zeitpunkt erworben wurden, kann keine Steuer eingehoben werden
Das Modelo 720 verpflichtet spanische Residenten zur detaillierten Offenlegung ihres Auslandsvermögens. Die Informationserklärung wurde 2012 unmittelbar nach einer Steueramnestie eingeführt, um die spanischen Steuerbürger unter Androhung strengster Strafen zu zwingen, ihre im Ausland befindlichen und vielfach dem Fiskus unbekannten Vermögenswerte bekanntzugeben.
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