Mit dem Urteil C-788/19 erklärt der Europäische Gerichtshof die Auslandsvermögenserklärung „Modelo 720“ für EU-rechtswidrig. Das ändert nichts an der bestehenden Erklärungspflicht, wird aber nach Äußerungen der Regierung zu einer Modifizierung der vom Urteil hart kritisierten Strafbestimmungen führen.
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