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HörfassungSpanien schaut Investoren genauer auf die Finger. Rückwirkend zum Februar 2024 wurde die Meldepflicht für ausländische Investitionen verschärft. Das betrifft auch Nichtresidenten, die beim Hauskauf einer Mallorca-Immobilie ab 500.000 Euro investieren. Bisher musste diese Erklärung nach Madrid erst ab einem Investitionsvolumen von 3 Millionen eingereicht werden.
Wichtig ist zu wissen, dass spanische Finanzbehörden auch Gesellschafterbeiträge und Darlehen zwischen Nichtresidenten bzw. Entitäten und spanischen Gesellschaften als Investitionen zählen. Solche Kapitalflüsse fallen ebenfalls unter die Meldepflicht, die über das Modelo D-1A an das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Unternehmen der spanischen Zentralregierung in Madrid erfolgt.
Betroffen sind wiederum auch spanische Investitionen, die im Ausland erfolgen. Das Ministerium will auch über solche Bewegungen informiert werden.
Für unsere Mandanten reichen wir die Erklärungen fristgerecht ein, Ihr Kundenbetreuer wird Sie dazu kontaktieren.
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