Die erste Erklärungspflicht des neuen Jahres kommt sehr früh, kann sehr umfangreich sein und kann auch Privatpersonen betreffen: Bis spätestens 20. Januar 2021 müssen juristische Personen (Firmen) und natürliche Personen Auskunft über Ihre Auslandstransaktionen während des Jahres 2020 geben. Diese Erklärung nennt sich ETE (Encuesta sobre Transacciones Exteriores – Umfrage über Auslandstransaktionen) und ist, wie die Bezeichnung schon sagt, eine Umfrage, keine Steuererklärung. Eingereicht werden muss sie bei der Spanischen Nationalbank. ETE hat nichts mit dem Finanzamt zu tun, es handelt sich um eine Informationserklärung zu statistischen Zwecken. Dennoch besteht eine Verpflichtung. deren Nichterfüllung bestraft werden kann.
Erklärungspflichtig ist jeder Resident, der im Ausland Aktiva und/oder Passiva mit einem Gesamtwert von mindestens 1 Mio. Euro hält, oder der mit dem Ausland Transaktionen ab 1 Mio. Euro vorgenommen hat.
Das Fristende 20. Januar gibt den Erklärungspflichtigen wenig Zeit, die nötigen Daten und Unterlagen zusammenzustellen, und auch die Bearbeiter – üblicherweise Profis in Steuerbüros – müssen rasant agieren. Darüber hinaus erfordert die Einreichung die persönliche elektronische Unterschrift des Erklärungspflichtigen.
Für die eigenen Mandanten bearbeitet European Accounting diese Erklärungspflicht im Rahmen der Gesamtbetreuung automatisch (bei Gesellschaften) oder fragt mit persönlichem Anschreiben den entsprechenden Auftrag ab (bei natürlichen Personen).
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