“Mysteriöse Umsatzsteuer - fünf Stolperfallen bei der Ferienvermietung” und "Der gläserne Steuerbürger ist Realität - Zunehmende Komplexität wird zur Herausforderung"
Weiterführende Informationen zum Thema
- Ansässig oder nicht? Alles eine Frage der ZeitDas Verwaltungsgericht in Madrid legt Kriterien fest, wie die 183-Tage-Hürde gehandhabt wird. Wer sich mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Spanien aufhält, gilt als ansässig und wird somit steuerpflichtig.
- Mehr als eine 183-Tage-Frage - Über die Steueransässigkeit in GrenzfällenSo entscheiden die spanischen Behörden in komplexen Fällen, wo jemand ansässig ist.
- Die 183-Tage-Regel nicht überreizenThomas Fitzner beantwortet in der Mallorca Zeitung eine Leserfrage zum Thema Ansässigkeit.



