Nicht wenige deutsche Residenten ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass sie „ohnehin in Deutschland Steuern bezahlen“ – obwohl sie damit vielfach nur einer faktisch beschränkten Steuerpflicht nachkommen –, und „wenn die spanischen Finanzer etwas von mir wollen, können sie sich ja melden“. Diese Grundannahme enthält zwei Irrtümer, auf welche dieser gemeinsam mit dem bekannten deutschen Rechtsexperten Prof. Dr. Günther Strunk (Strunk Steuerberatung) verfasste Artikel ebenso eingeht wie auf die Kriterien, die von europäischen Gerichten in der aktuellen Spruchpraxis angewandt wird, um über den Steuerwohnsitz einer natürlichen Person zu entscheiden.
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