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HörfassungNur wenige Stunden nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das die Auslandsvermögenserklärung „Modelo 720“ für EU-rechtswidrig erklärt, hat die spanische Finanzministerin María Jesús Montero eine rasche Gesetzesreform angekündigt. Diese soll noch vor April in Kraft treten.
Diese Zeitvorgabe zielt offenbar darauf ab, vor dem Ende der Einreichungsfrist für die Erklärung 2021 die vom EU-Gerichtshof beanstandeten Aspekte modifiziert zu haben. Es geht dabei im Wesentlichen um die exorbitanten Strafen sowie die Aushebelung der Verjährungsnormen.
Die Erklärungspflicht wird somit von Inhalt und Systematik her unverändert weiterbestehen, weshalb wir in jedem Fall empfehlen, das Modelo 720 korrekt und fristgerecht einzureichen. Jedoch ergibt sich nun speziell für Personen, die bisher aus Angst vor gravierenden Konsequenzen Fehler oder Versäumnisse der Vergangenheit nicht korrigieren wollten, die Möglichkeit einer Bereinigung.
Das Finanzamt hatte in den letzten Jahren auch verspätete Einreichungen kaum noch bestraft, offensichtlich um die zu erwartenden Rückerstattungsforderungen bei negativem Ausgang des EU-Verfahrens zu vermeiden. Sobald die neuen Strafregelungen bekannt sind, werden wir darüber berichten.
Weiterführende Informationen zum Thema
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