Heute ist bekannt geworden, dass die EU-Kommission gegen die seit 2012 in Spanien vorgeschriebene Auslandsvermögenserklärung – Modelo 720 – vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einreichen wird.
Die Deklaration steht seit ihrer Einführung in der Kritik, weil sie bei kleinsten Verfehlungen wie z. B. Fristüberschreitung unverhältnismäßig hohe Strafen vorsieht. So kann das Finanzamt eine Verspätung von nur einem Tag mit 1.500 Euro ahnden. Entdecken die Prüfer den kleinsten Fehler, können sie eine Strafe von 5.000 Euro oder mehr verhängen. Tatsächlich sind Fälle bekannt geworden, in denen Personen mit bescheidenem Wohlstand wegen dieser bloßen Informationserklärung um einen erheblichen Teil ihres Vermögens gebracht wurden.
Aushebelung der Verjährung?
Darüber hinaus hebelt das Modelo 720 die Verjährung aus. Daher hatte die EU-Kommission Spanien bereits aufgefordert, das Gesetz nachzubessern und humaner zu gestalten, war damit jedoch auf taube Ohren gestoßen. Mit der angekündigten Klage konkretisieren sich nun die Hoffnungen, dass die Regierung zum Handeln gezwungen wird. Ein Urteil könnte in etwa zwei Jahren ergehen.
Das Modelo 720 war nach einer relativ erfolglosen Amnestie für Steuersünder mit einigem Erfolg als „fiskalische Massenvernichtungswaffe“ gegen korrupte Politiker und große Steuerhinterzieher in Stellung gebracht worden. Die volle Härte der Regelung bekamen jedoch auch ausländische Residenten zu spüren, die vielfach zu spät von der Verpflichtung erfahren haben und seither mit der Sorge leben, dass gegen sie ein Strafverfahren in Gang gesetzt wird.
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