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Lex Beckham: Wie passen Deutschland, Spanien und Dubai zusammen?

Autor: Willi Plattes LinkedIn
Erstveröffentlichung: 10. März 2023
Lesezeit: 1 Min.
Willi Plattes am Rednerpult.

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Wie funktioniert der "Schnupper-Wegzug" nach Spanien unter „Lex Beckham“? Welche Möglichkeiten bietet dieses Steuersonderregime bei wirtschaftlichen Aktivitäten in Dubai? Was gilt es steuerlich aus deutscher Sicht zu beachten? Diese und viele weitere Fragen klärten die Referenten auf unserem Event „IFZA auf Mallorca – Dubai zu Besuch bei der PlattesGroup“ am Donnerstag, 10. März.

Neben unserem Partner aus Dubai, der International Free Zone Authority (IFZA), vertreten durch CEO Jochen Knecht und CFO Holger Schlechter, waren deutsche Steuerexperten nach Mallorca gereist. Prof. Dr. Thomas Eisgruber, Dr. Ralf Demuth (ckss) und Dr. Christian Kahlenberg (Flick Gocke Schaumburg) informierten über die steuerlichen Stolpersteine, die lauern, wenn Unternehmer und Privatpersonen auswandern und länderübergreifend tätig sein wollen. „Auf dem Weg gilt es, viele Bäume zu umfahren und nicht umzufahren“, Thomas Eisgruber brachte mit bildhaften und inhaltstiefen Ausführungen dem Publikum die steuerlichen Themen näher.

Auf großes Interesse bei den Zuhörern – Geschäftsleuten verschiedener Branchen Mallorcas – stießen natürlich auch die Erläuterungen von Jochen Knecht und Holger Schlechter, die neben den wirtschaftlichen Aspekten auch einen Einblick in ein Leben im boomenden Dubai gaben.

Die Strukturen zivil- und steuerrechtlich betriebsprüfungssicher gestalten.

Ein Fazit von Willi Plattes (CEO PlattesGroup): Wer "Lex Beckham" nutzt, kann Gewinne und Ausschüttungen aus einer Gesellschaft in Dubai (VAE) – aus spanischer Sicht – steuerfrei vereinnahmen. Die Strukturen dafür müssen in den beteiligten Ländern zivil- und steuerrechtlich betriebsprüfungssicher aufgesetzt werden.

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