Ab wann ist man auf Mallorca ansässig? Dass dieser steuerlich relevante Status manchmal unbemerkt wechselt, ist vielen nicht bewusst, die zwischen Deutschland und Mallorca pendeln. Nicht selten birgt der Zweitwohnsitz oder die Schulpflicht der Kinder Steuerfallen. Das deutsche Steuerbüro European Accounting nahm sich am 9.6. des Themas in einem Webinar an und erklärte zusammen mit Dr. Christian Kahlenberg (Flick Gocke Schaumburg), was zu beachten ist.
Weiterführende Informationen zum Thema
- Ansässig oder nicht? Alles eine Frage der ZeitDas Verwaltungsgericht in Madrid legt Kriterien fest, wie die 183-Tage-Hürde gehandhabt wird. Wer sich mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in Spanien aufhält, gilt als ansässig und wird somit steuerpflichtig.
- Sozialversicherung nimmt nicht ansässige Selbstständige ins VisierOhne A1-Bescheinigung werden Nachzahlungen fällig.
- Mehr als eine 183-Tage-Frage - Über die Steueransässigkeit in GrenzfällenSo entscheiden die spanischen Behörden in komplexen Fällen, wo jemand ansässig ist.



