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"Man sollte eine Unternehmensnachfolge mit drei bis fünf Jahren Vorlauf angehen"

Prof. Dr. Heribert Heckschen, renommierter Notar und Referent beim Mandelblüten-Event der PlattesGroup, über den unterschätzten Gesamtblick auf die Nachfolgeregelung, die Herausforderungen in Patchwork-Familien und ein Worst-Case-Szenario.

Autor: Frank Feldmeier LinkedIn
Erstveröffentlichung: 06. Oktober 2026
Lesezeit: 6 Min.
Ki-Ilustration: Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen unterzeichnet gemeinsam mit einer Familie den Nachfolgevertrag

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„Vom Lebenswerk zum Generationenbauplan“ – unter diesem Motto steht ein Panel beim Mandelblüten-Event der PlattesGroup „Familienvermögen in Krisenzeiten“ im Januar 2027, an dem auch Prof. Dr. Heribert Heckschen teilnehmen wird. Zusammen mit weiteren Experten wird der renommierte Notar anhand einer Simulation – „Probesterben für Profis“ - praxisnah zeigen, welche Aspekte Unternehmerfamilien bei der Nachfolgeplanung berücksichtigen müssen.

Heckschen ist Notar in Dresden und Honorarprofessor an der Technischen Universität Dresden. Seit Jahrzehnten zählt er zu den profilierten Experten im nationalen und internationalen Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Erbrecht und bei Fragen der Unternehmensnachfolge.

Bei der Nachfolgeplanung spricht man meist ausführlich über steuerliche und unternehmerische Aspekte. Wird der Blick des Notars dabei unterschätzt?

Nur 40 Prozent der Bevölkerung haben ein Testament gemacht. Und von diesen haben sich 80 Prozent nicht beraten lassen. Wir bekommen also in aller Regel – sogar von Unternehmern – Testamente vorgelegt, die auf irgendwelchen Ratschlägen aus dem Internet oder der KI beruhen. Andere Testamente sind schlicht von irgendjemandem abgeschrieben. Das ist häufig unbrauchbar und nicht durchdacht. Und selbst wenn Mandanten beraten wurden, fehlt oft der Einklang zwischen den Regelungen im Testament und bestehenden Vorsorgevollmachten oder Gesellschaftsverträgen. Der Klassiker: Es werden Personen als Erben eingesetzt, die nach dem Gesellschaftsvertrag gar nicht nachfolgeberechtigt sind. Oder es werden Vorsorgevollmachten zugunsten der Ehefrau errichtet, die nach dem Gesellschaftsvertrag zur Vorsorge nicht berechtigt ist. Es gibt auch Widersprüche zu Eheverträgen, weil die Urkunden von unterschiedlichen Beratern erstellt wurden.

Ein häufiges Problem ist also nicht nur der zu späte Zeitpunkt, sondern auch die Herangehensweise?

Ja. Ich habe aber auch Hunderte von Testamentsentwürfen bei mir liegen, oftmals von Unternehmern. Sie waren zwar bei mir, wurden dann aber vom Tagesgeschäft überrollt und schieben das Thema weiter vor sich her.

Welche Dokumente schauen Sie sich zuerst an, wenn ein neuer Mandant zu Ihnen kommt?

Ich schaue mir folgende Dokumente an: einen bestehenden Ehevertrag, den oder die Gesellschaftsverträge, die Vorsorgevollmacht und ein etwa vorhandenes Testament. Dann frage ich nach dem sogenannten Notfallkoffer: Gibt es ein Dokument, in dem alle wichtigen Angaben, Codes und so weiter enthalten sind? Diese Unterlagen legen wir nebeneinander und holen den Steuerberater dazu.

Beim Notar laufen also alle Fäden zusammen.

Wir machen das jeden Tag, haben große Routine und versuchen, den Gesamtblick beizusteuern. Natürlich ist es sehr wichtig, das Steuerrecht im Auge zu haben. Aber manchmal muss man auch steuerliche Nachteile in Kauf nehmen, weil die Nachfolgeregelung sonst nicht zur Familie und zur Gesamtsituation passt.

Stichwort Erbschaftsteuer und Verschonung des Betriebsvermögens: Mit welchem Blick schauen Sie nach Karlsruhe, wo eine Anhörung beim Verfassungsgericht ansteht?

Es wird gerade auch ein bisschen Verunsicherung geschürt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Karlsruhe das gesamte Erbschaftsteuerrecht samt Verschonungsregelung als verfassungswidrig verwirft. Aber wer seine Nachfolgeplanung ohnehin fertig hat, ist gut beraten, das zeitnah zu erledigen – wenn es geht, noch vor dem 12. Oktober. Solche Mandanten haben wir deswegen auch angeschrieben. Man weiß schließlich nicht, wie schnell dann die Maschine des Gesetzgebers losläuft. Wer dagegen jetzt erst anfängt nachzudenken, sollte sich von diesem Datum nicht drängen lassen. Sonst trifft er womöglich unüberlegte und nicht abgestimmte Vorkehrungen, die er später bereut.

Hat die jetzige Debatte also den positiven Nebeneffekt, dass manche Unternehmer bei der Nachfolgeplanung endlich ins Handeln kommen?

Ja, wir haben eine ganze Reihe Mandanten, die nicht nur aufgrund unseres Hinweises, sondern auch wegen der breiten Diskussion in den Medien aktiv werden. Für sie ist das der nötige Schub.

Was ist gefährlicher: 10 Millionen Euro Erbschaftsteuer zu viel zu zahlen oder eine steuerlich perfekte Gesellschaftsstruktur zu schaffen, in der sich die nächste Generation gegenseitig blockiert?

Ich halte es für unverantwortlich, eine Gestaltung nur unter dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung anzugehen und auf diese Weise womöglich gerade die Ursache für Streit zu schaffen. Ich erlebe es, dass Berater empfehlen: Packen Sie Ihr ganzes Vermögen in eine Familiengesellschaft, an der Sie dann Ihre Kinder beteiligen, zum Teil auch Minderjährige. Ich habe in 40 Jahren häufig erlebt, dass gerade solche Familiengesellschaften Ausgangspunkt für Familienstreitigkeiten sind. Mein Rat lautet: Verteilen Sie das Vermögen so, dass es keinen Streit zwischen den Abkömmlingen gibt – auch wenn das steuerlich nicht ganz optimal sein sollte.

Auf dem Programm unseres Events zur Mandelblüte steht das Stichwort „Generationenbauplan“. Was genau können wir uns darunter vorstellen?

Man sollte nicht erst mit 80 Jahren darüber nachdenken, was mit der nächsten Generation passiert, sondern frühzeitig fragen: Wie kann ich mein Vermögen so strukturieren, dass es vernünftig, möglichst ohne Streit und möglichst steuerbegünstigt an die nächste und übernächste Generation übergeht? Dabei muss man auch berücksichtigen, dass sich spätestens in der zweiten Generation die Zahl der Erben signifikant erhöhen kann. Je größer die Gruppen werden, desto heterogener sind sie – und desto eher brauche ich eine beherrschbare Struktur. Das kann die Aufteilung des Nachlasses sein. Es kann aber auch eine Struktur sein, in der die Erben das Tagesgeschäft des Unternehmens nicht mehr selbst bestimmen, sondern professionelle Dritte übernehmen.

Ab welcher Komplexität oder ab welchem Vermögen reicht ein konventionelles Testament nicht mehr aus?

Sie sagen es ganz richtig: Man muss zunächst die Komplexität der Familie betrachten. In vielen Fällen gibt es eine zweite Ehe, aus der ebenfalls Kinder hervorgehen. Eine solche Familienstruktur kann schon bei einem kleineren Millionenvermögen schwer händelbar sein und bedarf intensiver Beratung, wenn es nicht nur um ein Sparbuch mit 50.000 Euro geht. Das müssen nicht gleich 100 Millionen Euro sein. Bei einer solchen Familienstruktur müssen möglicherweise Verträge über einen Pflichtteilsverzicht aufgesetzt werden. Und es müssen Unternehmensstrukturen geschaffen werden, die diese komplexe Familienstruktur aushalten können.

Sind Patchworkfamilien heute einer der größten Unsicherheitsfaktoren bei der Nachfolge?

Das ist eine besondere Herausforderung und betrifft inzwischen mehr als die Hälfte der Nachfolgekonstellationen, die wir beraten. Hinzu kommt eine immer größere Zahl von Mandanten, die gar nicht verheiratet sind.

Welche Rolle spielen Umwandlungen und gesellschaftsrechtliche Neuordnungen zu Lebzeiten?

Das ist häufig der Ausgangspunkt für die weitere Nachfolgeplanung. In vielen Fällen muss bei Unternehmen zunächst eine Struktur geschaffen werden, etwa in Form einer GmbH oder GmbH & Co. KG, damit das Unternehmen überhaupt nachfolgefähig wird. Erst die Strukturierung des Unternehmens, dann die Strukturierung des Vermögens – das ist die Reihenfolge. Daneben setzen wir häufig begleitend ein sogenanntes Nottestament auf, das kurzfristig greifen kann.

Können Sie die Folgen einer fehlgeschlagenen Nachfolgeplanung an einem konkreten Beispiel verdeutlichen?

Ich hatte dieses Jahr einen Fall mit einem sehr erfolgreichen Unternehmer an der Spitze einer Unternehmensgruppe. Zum Zeitpunkt seines Todes im Alter von über 70 war er nicht verheiratet und hatte aus zwei Ehen und einer Beziehung drei Kinder. Ein Investor wollte sich mit mehr als 30 Millionen Euro an seinem Unternehmen beteiligen. Der betroffene Unternehmer starb aber vier Tage, bevor der Beteiligungsvertrag abgeschlossen wurde. Es gab kein notarielles Testament, nur ein handschriftliches, das sich als unverständlich erwies. Es gab auch keine Vorsorgevollmacht. Als der Investor davon erfuhr, stoppte er alle Gespräche mit dem Argument: Ich weiß ja gar nicht, wer hier Erbe ist. Das Ende vom Lied war die Insolvenz.

Nachfolgeplanung sollte also nicht am Reißbrett entstehen, sondern als frühzeitig begonnener und mehrstufiger Prozess?

Eine geordnete Nachfolgeplanung bekommt man nicht in wenigen Wochen hin. Es ist selten zu früh, aber meist zu spät – dieser Satz stimmt nun mal. Man sollte eine Unternehmensnachfolge mit drei bis fünf Jahren Vorlauf angehen, um einen Plan aufzusetzen, nach und nach die Familie einbeziehen, im Vorfeld familiäre Konflikte lösen und auf dieser Basis eine Struktur schaffen. Das ist häufig nicht nur ein steuerrechtliches oder juristisches Thema, sondern auch ein psychologisches. Das braucht Zeit, und diese Zeit muss man sich nehmen. Wer das immer weiter aufschiebt, läuft Gefahr, am Ende ohne alles dazustehen und einen Scherbenhaufen zu hinterlassen.

Bei unserem Event “Familienvermögen in Krisenzeiten” Ende Januar 2027 geht es drei Tage lang um den Standort Deutschland und den Innovationsvorsprung in China, um Cybersicherheit sowie um grenzüberschreitende Nachfolgeplanung.

Mandelblüte 2027: Programm, Referenten, Anmeldung

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