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HörfassungAuf Mallorca soll eine zusätzliche Möglichkeit der Nachfolgeplanung zwischen Ehepartnern geschaffen werden: Der pacto sucesorio de definición soll künftig auch ihnen ermöglichen, eine Vermögenszuwendung zu Lebzeiten mit einer verbindlichen Abgeltung ihrer künftigen Pflichtteilsrechte zu verbinden. Erbverträge zwischen Ehepartnern sind bereits heute möglich; neu wäre die Öffnung dieses besonderen Instruments für sie.
Ausgangspunkt ist die geplante Reform des ehelichen Vermögensrechts. Nach Medienberichten vom 23. September 2026 wird die inzwischen parlamentarisch eingebrachte Initiative von sämtlichen im Parlament vertretenen Parteien getragen. Der veröffentlichte amtliche Vorentwurf (externer Link, PDF-Download) sieht hierzu insbesondere eine Ergänzung des Gesetzes 8/2022 über die vertragliche Erbfolge auf den Balearen vor.
Was genau geplant ist
Nach dem Vorentwurf sollen Ehepartner vereinbaren können, dass einer von ihnen oder beide ihre künftigen Pflichtteilsrechte in der Nachfolge des anderen gegen eine Schenkung, sonstige Vermögenszuwendung oder Abfindung abgelten lassen. Die Zuwendung kann im Zusammenhang mit der Vereinbarung erfolgen oder bereits zuvor erfolgt sein. Der Erbvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Die Vereinbarung soll eine spätere Nachforderung zur Auffüllung der abgegoltenen Pflichtteilsrechte ausschließen. Auch Verfügungen des anderen Ehepartners, die gerade diese Pflichtteilsrechte betreffen, sollen ihre Wirkung verlieren.
Ein vollständiger Verzicht auf jede spätere Erbschaft ist damit jedoch nicht verbunden: Eine darüber hinausgehende testamentarische Begünstigung bleibt möglich. Auch eine Berufung als gesetzlicher Erbe wird durch die Vereinbarung nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Pakt soll grundsätzlich bindend sein. Der Entwurf sieht allerdings bestimmte Gründe für eine nachträgliche Unwirksamkeit oder einen Widerruf vor. Dazu gehören insbesondere Scheidung, gesetzlich bestimmte Trennungsfälle und bestimmte Enterbungsgründe. Unter den vorgesehenen Voraussetzungen kann auch eine Rückforderung der übertragenen Vermögenswerte in Betracht kommen.
Auch stabile Lebensgemeinschaften werden einbezogen
Die geplante Regelung soll nicht auf Ehepaare beschränkt bleiben. Auch Lebensgemeinschaften im Sinne des balearischen Rechts (parejas estables), sollen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine solche Vereinbarung treffen können. Für sie sieht der Entwurf grundsätzlich entsprechende Wirkungen vor.
Voraussetzung ist jeweils, dass die einschlägigen balearischen Vorschriften auf die konkrete Gestaltung anwendbar sind. Immobilienbesitz auf Mallorca allein genügt hierfür nicht. Insbesondere bei internationalen Sachverhalten muss das anwendbare Recht gesondert geprüft werden.
Steuerliche Perspektiven
Eine Vermögensübertragung im Rahmen eines Erbvertrags kann gegenüber einer gewöhnlichen Schenkung steuerliche Vorteile bieten. Das gilt insbesondere für die Einkommensteuer des Übertragenden: Ein Wertzuwachs, der bei einer gewöhnlichen Schenkung beispielsweise einer Immobilie steuerpflichtig sein kann, wird bei einer entsprechend einzuordnenden Übertragung durch Erbvertrag grundsätzlich nicht als steuerpflichtiger Gewinn erfasst. Die steuerliche Behandlung der neuen Gestaltung muss anhand der endgültigen gesetzlichen Regelung und des Einzelfalls beurteilt werden.
Bei der Erbschaftsteuer sieht das balearische Recht für Angehörige der Gruppen I und II, zu denen insbesondere Ehepartner und Verwandte in gerader Linie gehören, unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine 100-prozentige Vergünstigung vor. Allerdings können seit Juli 2025 auch gewöhnliche Schenkungen innerhalb dieser Gruppen bei der Schenkungsteuer vollständig entlastet werden. Der zusätzliche Vorteil eines Erbvertrags liegt deshalb insbesondere in der möglichen Vermeidung einer Einkommensteuerbelastung des Übertragenden.
Zu beachten sind unter anderem die Bewertungs- und Erklärungsvorgaben sowie die steuerlichen Folgen einer späteren Weiterveräußerung durch den Empfänger. Für Erbverträge mit sofortiger Vermögensübertragung enthält das Einkommensteuerrecht hierfür eine besondere Fünfjahresregel.
Weiteres Gesetzgebungsverfahren
Nach den aktuellen Medienberichten wird eine zügige parlamentarische Behandlung angestrebt. Noch können sich Inhalt und Zeitplan ändern. Maßgeblich werden die endgültig verabschiedete und im balearischen Gesetzblatt (BOIB) veröffentlichte Fassung sowie deren Bestimmungen zum Inkrafttreten sein. Nach der Verabschiedung und Veröffentlichung werden wir ausführlich berichten.
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